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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 27

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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IRI
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— 28 — man sich abzufinden hatte, so daß man erst nach Jahr und Tag ein Verfassungswerk zu Stande brachte, das unter dem Namen „Constitutions-Ergänzungsakte" den Stempel der Zeit und die Spuren.seines Urspruna.es so wenig verleugnete, wie die Wiener Bundesakte, nur daß in ihr, wie dies ja im Hinblick auf die Urheber natürlich ist, der partikularistische und reaktionäre Geist zu noch schärferer Ausprägung gelangte. Mit einem an Fanatismus grenzenden Eifer suchte man Alles, was an die primatische und großherzogliche Zeit erinnerte, zu beseitigen. Am härtesten traf das die Juden. Ihre gesetzlich erfolgte Gleichstellung mit den christlichen Einwohnern wurde nicht anerkannt, das eben erst mit großen Opfern erlangte volle Bürgerrecht wurde ihnen ohne Weiteres abgesprochen, denn die freie Stadt Frankfurt sah darin eine Kränkung der wohlerworbenen Rechte der christlichen Bürger. Als wären die Zeiten des Mittelalters wiedergekehrt, fing man an, das „Verhältniß der Judenschaft zur Siadt Frankfurt" neu .zu ordnen und dachte daran, längst überwundene Zustände zu beleben und die vor dem Jahre 1806 geltenden, im Wesentlichen auf der Stättigkeit von 1616 beruhenden Bestimmungen wieder herzustellen. Gelang dieses auch nicht, so wurde die Lage der Juden immerhin eine sehr mißliche: sie wurden im Handel, im Erwerb von Grundeigenthum, in der Errichtung von Fabriken und Manufacturen, in der Betreibung des Handwerks, im Schließen von Ehen mannigfach beschränkt und das SLaatsbürgerrecht blieb ihnen versagt. Alles dieses konnte nicht verfehlen, die nachtheiligsten Rückwirkungen auf die Schule auszuüben. Daß das Schulgebäude im November 1813 in ein Militärhospital verwandelt wurde, war nur ein vorübergehender Schaden.^) Schlimmer wirkte, wie gesagt, die Veränderung in den allgemeinen Verhältnissen. Ganz selbstverständlich war, daß die freie Stadt Frankfurt den jährlichen Beitrag von 2000 fl., den die großherzogliche Regierung der Schule bestimmt hatte, nicht leistete. Auch die Zuflüsse, welche die Schule aus den Stiftungszinsen hatte und deren Vermehrung früher in Ausficht gestellt war, sollten ihr abgeschnitten werden. Die schwärzeste Reaction erhob auch in der israelitischen Gemeinde kühn das Haupt und verlangte Beseitigung der Realschule, Wiederherstellung der Talmudschulen, sie gewann Einfluß auf den Senatscommissarius bei der israelitischen Gemeinde, von Jtzstein, und durch ihn wurde die Verwaltungsbehörde der Gemeinde schwankend. Unter dem Druck dieser Verhältnisse mußten die Lehrer sich eine Verminderung ihrer Gehalte gefallen lassen. Um die Einkünfte Einzelner von ihnen zu vermehren, wurden ihre Frayen und ebenso die Frau des Oberlehrers zum Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten in der Mädchenschule verwendet. Das hatte bald eine Störung des collegialen Einvernehmens der Lehrer untereinander zur Folge, was um so bedenklicher wurde, als die Schule mit der Auflösung der großherzoglichen Schulbehörden einer staatlichen Aufsichtsbehörde völlig entbehrte: die Autorität des Oberlehrers, wurde von einzelnen Lehrern nicht anerkannt, sie gingen ihren eigenen Weg; ^) Klagen über Un¬ Pünktlichkeit der Lehrer wurden laut, sie richteten sich auch gegen den Oberlehrer; in den Confe- *) Siehe Schudt, Jüdische Merkwürdigkeiten II, 143 und IH, 155 ff. **) Siehe darüber Heß: die Bürger- und Realschule der isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M. 1857. S. 26. Johlson machte in einer im März 1614 an Geisenheimer und den Schulrath gerichteten ausführlichen Schrift den weitläufig begründeten Vorschlag, Heß durch den oben erwähnten Wolf Heidenheim oder durch' einen Gelehrten Namens Hirschfeld zu ersetzen.

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