Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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- 27 — und, wie vom Sturm verweht, zerstiebten der Rheinbund und all' die Staatengebilde, die das Machtwort des französischen Imperators auf deutschem Boden geschaffen hatte. Am 2. November 1813 besetzten die verbündeten Truppen die Stadt. Damit endigte die Herrschast Carl Theodors von Dalberg, Frankfurt wurde von den alliirten Mächten am 14. Dezember 1813 als freie Stadt erklärt. In der äußeren Stellung und dem inneren Leben unserer Schule traten damit Veränderungen ein, welche so sehr von den Zeitumständen und dem Geiste der neuen Epoche bestimmt wurden, daß es unerläßlich ist, hier derMgemeinen Verhältnisse mit einigen Worten zu gedenken. Zu allen Zeiten wird und soll jeder deutsche Mann der großen Zeit der Freiheitskriege von 1813, 14 und 15 mit Stolz gedenken: seit Jahrhunderten hatte die deutsche Nation in ihrer Gesammtheit nichts vollbracht, was diesen Thaten an die Seite gestellt werden könnte und selbst das Große und Gewaltige, dessen Zeugen wir in unfern Tagen gewesen sind und unter dessen Segen bringenden Nachwirkungen wir leben, verhält sich zu jener ersten befreienden That wie der Epilog zur Haupthandlung. Aber wer weiß nicht, wie bald die Diplomaten auf dem Wiener Congreß Verdarben, was die Helden auf den Schlachtfeldern gewonnen hatten und wie rasch der mächtigen Erhebung des Volkes Erschlaffung folgte! Die Ordnung der territorialen Verhältnisse und die Aufrichtung einer neuen Verfassung Deutschlands war die Hauptaufgabe des Wiener Congresses, allein sie wurde verdunkelt und auf falsche Bahnen gelenkt durch die Ansprüche einzelner Dynastien, geistlicher und weltlicher Körperschaften und zahlreicher Individuen, die, was sie in den letzten Jahrzehnten eingebüßt, zurückverlangten und die den Verhandlungen eine Richtung gaben, als handle es sich um die Befriedigung persönlicher Interessen — als hätte das deutsche Volk sich erhoben und den unvergleichlichen Riesenkampf ausgefochten nicht für die Ehre, Sicherheit und Größe des Vaterlandes, sondern um die kleinlichen, selbstischen Gelüste Einzelner zu befriedigen und oft noch Solcher, die in den Tagen der Gefahr nicht zu finden waren! Schon im November 1814 klagte der Freiherr vom Stein: „es ist jetzt die Zeit der Kleinheit und der mittelmäßigen Menschen, Alles das kommt wieder hervor und nimmt seine alte Stelle ein; und Die jenigen, welche Alles aufs Spiel gesetzt haben, werden vergessen und vernachlässigt." „Dringt man," so klagt um dieselbe Zeit ein Anderer (Nostiz), „von der geglätteten, trügerischen Oberfläche in den Sinn ein, so trifft man auf heillose Ränke, wo man Offenheit, auf Neid, wo man Vertrauen, auf Kleinlichkeit, wo man Liberalität erwarten sollte." Und wie im Großen war es im Kleinen, wie in Wien, so war es auch in Frankfurt. Dasselbe Betonen der Sonderinteressen, derselbe kleinliche Sinn, dieselben Eifersüchteleien und Ränke traten auch hier hervor und beherrschten die Kreise — von den Versammlungen des Senates und der Bürgerschaft, bis zu den Conferenzen der Lehrer. Auch Frankfurt sollte sich eine „freie, eigene Verfassung" geben, aber da waren es auch nicht die Grundsätze des Rechtes, nicht die Beförderung der Wohlfahrt der Gesammtheit, von denen die Gesetzgeber ausgingen, es waren die widerstreitenden Ansprüche des Senates und der Bürgerschaft, das Geltendmachen der Gerechtsame der dritten Bank und der Vorrechte der Ganerbschaft Limburg und der Frauensteiner, die sich geräuschvoll in den Vordergrund stellten, und mit denen *) Häusser, Deutsche Gesch. S. Aufl. IV., S. 571 ff. 4*