Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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— 24 — Man war also, entgegen den Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Februar 1812, schon im November desselben Jahres bei der confessionellen Realschule angelangt und so konnte man darein willigen, daß auch für die israelitische Gemeinde eine solche Schule errichtet werde, ja die großherzogliche Ober-Schul- und Studien-Jnspection forderte nun auch den Oberlehrer der Musterschule > Nr. Seel auf, einen ausführlichen Lehrplan auszuarbeiten, wie er in der Musterschule von dem Zeitpunkte an, wo sie als „höhere Bürger- und Realschule" zu betrachten sein würde befolgt werden sollte. Auf diese Weise gab es um die Mitte des Jahres 1813 sür den Theil der katholischen, jüdischen und protestantischen Jugend, welcher sich dem Kaufmanns- oder höheren Gewerbestande widmen wollte, drei gesonderte Schulen, welche vom Staate als „Bürger- und Realschulen" bezeichnet und anerkannt wurden. Neben diesen Schulen war man im Begriff, „für die Klasse der hiesigen Jugend, welche zu Professionisten, Handwerkern und überhaupt für solche Geschäfte bestimmt war, die dem Grade und dem Umfange nach weniger Kenntnisse erforderten," Volks- oder Bezirksschulen einzurichten^). Für die Israeliten bedurfte es nach dem von Heß vorgelegten Plane keiner besonderen Volksschule, es war genügend, mit der Bürger- und Realschule eine Klasse für Handwerker zu verbinden. Der Großherzog genehmigte diesen Plan „provisorisch, in der Erwartung, daß die neueren Maßregeln des Gouvernements nach und nach bei der israelitischen Gemeinde diejenige Aenderung in der Anwendung ihrer Fähigkeiten und Kräfte hervorbringen sollen, wodurch sie auf die gleiche Linie mit den übrigen BürgerkLassen christlicher Gemeinden gestellt wird und welche dann auch eine gleiche Einrichtung ihres Schulwesens mit jenem der christlichen Gemeinden gestatten wird"^). Am 18. Juli 1813 wurden der großherzogliche Commissar bei der israelitischen Gemeinde von Jtzstein und Heß von dieser Entschließung in Kenntniß gesetzt und Heß wurde von der großherzoglichen Schul-Curatel beauftragt, wegen Eröffnung der neuen Schule in den dazu eingerichteten Räumen des Compostell eine Bekanntmachung an das Publikum zu erlassen. Nachdem diese am 28. Juli in dem hiesigen Anzeige-Blatt erfolgt war, wurde die neue Schule am 13. August 1813 eröffnet. — Das Zustandekommen heilsamer, dem großen Ganzen dienender Einrichtungen ist immer von einer günstigen Eombination der äußeren Verhältnisse und dem energischen Zusammenwirken einsichtiger, im Tienste einer Idee stehender Menschen abhängig. Fassen wir Alles zusammen, so müssen wir sagen: Die Hauptsache war, daß hier aus der Initiative einiger, für die Hebung der Bildung und Verbesserung der bürgerlichen Stellung ihrer jüdischen Glaubensgenossen begeisterter Privatleute, die dem Lehrerstande gar nicht angehörten und eine Schulbildung nicht genossen hatten, eine Schule, nicht etwa für die eigenen Kinder, sondern zunächst zum Besten der Armen begründet, bald aber erweitert und auch den Kindern bemittelter Eltern zugänglich gemacht worden war — mit einem Worte, daß das Philanthropin bestand. Ein überaus günstiger Umstand war sodann, daß mit dem Regierungswechsel im Jahre 1806 ein so humaner, für die Hebung des Schulwesens so begeisterter Fürst wie Carl von *) S. Seel, Programm der Musterschule vom Jahre 1813 und: Drei Aktenstücke, die Weißfrauenschulen betreffend. (Von A. Kirchner). Frankfurt 1814. Auch für diese Schulen wurde ein ausführlicher Lehrplan im Mai 1614 Tedruckt. . . **) Es war also die Meinung, daß die Juden, nachdem man ihnen gestattet Handwerke zu treiben, mit der Zeit ein größeres Contingent für die Volksschulen stellen würden.