Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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- 23 - Daß nun die großherzogliche Ober-Schul- und Studien-Jnspection, von den in dem eben erlassenen Unterrichtsgesetze enthaltenen Normen abgehend, den von Heß vorgelegten Lehrplan annahm, war jedenfalls ein günstiges Ereigniß; es war übrigens auch die Consequenz einer Maßregel, die sie auf dem Gebiete des hiesigen katholischen Schulwesens eben getroffen hatte. Innerhalb der hiesigen katholischen Gemeinde hatte im Anfange des Jahres 1783 der Kurfürst und Erzbischof von Maiüz, Friedrich Carl von Crthal, als Probst des hiesigen Bartholomäus- Stiftes, die Domschule dergestalt erweitert, daß er mit der vorhandenen Trivialschule auch eine Realschule, „nach dem Muster der Mainzer Schulen" verband. Außerdem hatte er 1798 ein katholisches Gymnasium, das Fridericianum (zu Ehren des heiligen Fridericus) gegründet. Im Jahre 1808 ließ der Fürst Primas die Nealklasse wieder von der Domschule trennen und mit dem Gymnasium Fridericianum vereinigen. Als aber im Jahre 1813, in Ausführung der Bestimmung des Unterrichtsgesetzes vom 1. Februar 1812 das Gymnasium Fridericianum mit dem alten Gymnasium augsburgischer Confession vereinigt und diese Anstalt in ein allen Confessionen gemeinschaftliches großherzogliches Gymnasium umgestaltet wurde, so ordnete — wie es scheint, um die katholische. Gemeinde für den Verlust des Fridericianum zu entschädigen — der Großherzog die Errichtung einer Realschule und einer dazu vorbereitenden Bürgerschule an und es wurde zu dem Zweck die Trivialschule am Dom in eine Bürgerschule verwandelt und mit derselben die mit dem Fridericianum verbunden gewesene Realschule vereinigt. So entstand Ende 1812 eine „Bürger- und Realschule der katholischen Gemeinde in Frankfurt". Die Bürgerschule umfaßte drei, die Realschule zwei Klassen mit je zweijährigem Cursus, so daß die gesummte Cursusdauer 8 Jahre betrugt). zu dienen hat, sich nicht durch eine andere Organisation der Gymnasien oder durch Verbindung von Realklassen mit den Gymnasien erreichen lassen. „Unter den mannigfachen Wohlthaten," sagt er, „die unser Vaterland dem seit Basedow rege gewordenen bessern Geist in dem Schul- und Erziehungswesen verdankt, nehmen die an mehreren Orten errichteten höheren Bürger- oder —wie man sie ziemlich unpassend benennt — Realschulen unstreitig eine der ersten Stellen ein ... . „An vielen Orten dachte man sür dieses Bedürfniß (der nicht sür gelehrte Studien bestimmten Jugend des Bürgerstandes) gesorgt zu haben, indem man in den unteren Klaffen der Gymnasien den alten Sprachen noch allerlei andere Kenntnisse (sogenannte Realien) zugesellte, damit diese Anstalten auch denen, die sich nicht dem gelehrten Stande bestimmten und daher die obern Klassen nicht erreichten, als Bürgerschulen dienen möchten. Aus diesen Einrichtungen erwuchsen aber den Gymnasien manche Nachtheile, ohne daß der beabsichtigte Zweck dadurch erreicht wurde .... Bei der Methode des wissenschaftlichen Unterrichts verfehlte man entweder die Rücksicht auf das Praktische und im bürgerlichen Leben Anwendbare, oder man opferte zum Schaden der künftigen Gelehrten die Gründlichlichkeit und Strenge der Theorie auf . . . So konnte das Gymnasium dem einen Theile der Schüler die Bürgerschule nicht ersetzen, derjenige Theil aber, dem es eigentlich gewidmet ist, verlor durch diese Ausdehnung der Anstalt über ihre Grenzen auf mancherlei Weise: durch die Zersplitterung der Zeit mit einer Menge von Gegenständen, die den alten Sprachen entzogen werden mußte, durch die Sucht der Vielwisserei, die dadurch angeregt wurde und die mit der Gründlichkeit im Widerspruche stehe, besonders aber die Anhäufung der untern Klassen mit Schülern von sehr verschiedenem Alter und Fähigkeiten." So äußerte sich Heß im Jahre 1617. Einige Worte über Realschulen. Einladungsschrift zur Prüfung im Mai 1817. *) Die wichtigste Quelle für diese Verhältnisse ist die „Vorstellung und Bitte von Seiten des Vorstandes der katholischen Kirchengemeinde der freien Stadt Frankfurt an die hohe Deutsche Bundesversammlung, dat. 30. Nov. 1844". Ferner: Lehrplan für die Bürger- und Realschule der katholischen Gemeinde in Frankfurt. 1812. 4». 23 Seiten. W ed ewer, Programm der Selektenschule 1868 und Gasser, Programm der Domschule 1365 u. 1370.