Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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- 19 — von dem Gedanken aus, daß „eine Schule auf die besonderen Verhältnisse des Publikums, für das sie errichtet werde, berechnet sein müsse". Da nun der größere Theil der jüdischen Gemeinde zum Handelsstand gehöre, so genüge ihm eine Volksschule in keiner Weise, er verlange vielmehr für seine Kinder einen höheren Unterricht und sei gern bereit auch ein höheres Schulgeld zu zahlen. Wolle man daher für die neue Schule das Zutrauen des Publikums und eine hinlängliche Anzahl zahlender Schüler gewinnen, so müsse in derselben ein vollständiger und höherer Sprach- und wissenschaftlicher Unterricht ertheilt werden. Die Schule müsse daher mindestens 5 Klassen mit je zweijährigem Cursus, im Ganzen also einen neun- bis zehnjährigen Cursus haben für Kinder vom 5. bis zum 14. resp. 15. Jahre. Die Klassen dürfen nicht überfüllt sein und die Zahl der armen Schüler, die in ihrer häuslichen Erziehung vernachlässigt, eines höheren Unterrichtes unfähig und den besseren Schülern trotz aller Bemühungen der Lehrer verderblich seien, nicht überwiegen. Um aber auch der Minderzahl, welche sich einem niederen Gewerbe und dem Handwerk widmen wollen, zu dienen, müsse die Schule, auf einer gemeinsamen Grundlage ruhend, in zwei Abtheilungen sich gliedern. In den beiden unteren Klassen solle der Unterricht allen Kindern ohne Ausnahme gemeinsam sein, von da an aber sollen die ärmeren Schüler, die sich einem Handwerk widmen, in eine dritte Klasse (für Handwerker) treten, in welcher sie einen für ihren zukünftigen Beruf passenden Unterricht in den nothwendigen Kenntnissen erhalten und bis zum Eintritt in die Lehre verbleiben, die wohlhabenden Schüler dagegen in eine andere Abtheilung der dritten Klasse und nach Absolvirung derselben d. i. nachdem sie durch einen fünf- bis sechsjährigen Schulbesuch genügend vorbereitet, in die aus zwei -Klassen mit je zweijährigem Cursus bestehende Realschule eintreten und dort einen weiterführenden Unterricht in der Religion, im Deutschen, Französischen und Hebräischen, in Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre, Anthropologie, Mathematik, im Rechnen und Buchhalten, Schreiben, Zeichnen und Gesang zu erhalten. „Auf diese Weise", meinte Heß, „würden die Forderungen des Staates und die Wünsche der Eltern befriedigt werden und die Anstalt würde eine gute Aufnahme finden." Anders als die „Bürger- und Realschule" sollte die Mädchenschule organisirt sein: hier sollten die ärmeren von den wohlhabenden Schülerinnen völlig abgesondert in zwei verschiedenen Schulen unterrichtet werden. Die „Volksschule für Mädchen" sollte unbemittelten Eltern die Möglichkeit gewähren, ihre Töchter — zunächst mit Ausschluß der weiblichen Handarbeiten, zu deren Erlernung sie außerhalb der Schule Gelegenheit fänden — die anderen nothwendigen Kenntnisse wohlfeil zu erlernen. Diese Schule sollte also in zwei Klassen zerfallen: die untere Klasse sollte täglich von 10—12 Vor- und von 2—3 Nachmittags, die obere Klasse von 8—10 Vor- und von 3—5 Nachmittags unterrichtet werden. Die „Mädchenschule" für die Töchter bemittelter Eltern sollte aus vier Klassen mit je zweijährigem Cursus und zwar aus drei Elementarklassen und einer Realklasse bestehen und im Allgemeinen dem Plane der Knabenschule folgen, mit denjenigen Modificationen, welche „die Rücksicht auf die zukünftige Bestimmung, auf die Verschiedenheit der weiblichen Natur und Anlagen und die Nothwendigkeit einer bedeutenden Stundenzahl für weibliche Arbeiten herbeiführen". Indem nun die Vorsteher des Philanthropin diesen Plan der Großherzoglichen Ober-Schulkuratel überreichten, bemerkten sie daß sie denselben, von zehnjähriger Erfahrung geleitet, ohne 3*