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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 17

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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IRI
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— 18 — stirt, ^erachte, daß der Ertrag des Schulgeldes für einen Vater vieler Kinder sehr beträchtlich ist, so wird man leicht den hohen Grad des Strebens zur Bildung, welches die Israeliten belebt, erkennen. Dieses Alle zum Guten führende Streben sollte von Seiten des Staates unterhalten und befördert werden und könne es nur dadurch, daß Jedem die Wahl der zum Zwecke führenden erlaubten Mittel überlassen bleibe, denn die Idee von Zwang würde hier sicher schaden." Man müsse deshalb den Israeliten erlauben, ihre Kinder in die christliche Schule zu schicken, „denn ein großer Theil derselben wünsche dieses, theils um die neueren Generationen mehr zu amalgamiren, theils auch um das durch ehemalige Verhältnisse leicht erklärbare Ausgezeichnete im Aeußern und in der Sprache sobald als möglich wegzuschaffen." Freilich würde hier die Verschiedenheit der Feiertage und des Sabbath hinderlich sein, „allein diesem würde leicht durch das für Schulen im Allgemeinen heilsame Gesetz, daß nur Krankheit Versäumniß entschuldigt, abzuhelfen." Auch die Erhaltung des allgemein in gutem Rufe stehenden Philanthropin sei der Wunsch fast aller israelitischen und vieler christlichen Einwohner, allein in seiner jetzigen Lage könne es nicht fortdauern, da die Unterstützung durch willkürliche Beiträge zu unbeständig sei, der Beitrag des Landesfürsten aufhöre und die Einnahme der zahlenden Schüler zu gering sei. Sollte das Philanthropin also fortdauern, so müßte der Staat dasselbe als Realschule anerkennen und die unteren Klassen als Elementarschule damit in Verbindung lassen. Durch Unterstützung des Staates würde auch das Schulgeld geringer und dadurch die Anstalt gemeinnütziger werden. Diesem Vorschlage, der Verbindung einer Elementarschule mit einer Realschule, stand die Bestimmung des großherzoglichen Schulgesetzes vom 1. Februar 1812 entgegen, nach welchem Realschulen für Zöglinge aller Confessionen neben den Volksschulen, nicht aber in Verbindung mit ihnen errichtet werden sollten. Da aber die Vorsteher des Philanthropin immer von Neuem nachwiesen, daß sie, ohne Unterstützung Seitens des Staates, genöthigt sein würden, die armen Schüler zu entlassen, ja, daß die Existenz der Anstalt überhaupt bedroht sei, da außerdem viele israelitische Familienväter wegen Erhaltung des Philanthropin bei der Behörde vorstellig wurden und es dieser endlich selbst bedenklich erschien, eine in guter Wirksamkeit stehende Schule verfallen zu lassen, während die Anstalt, welche sie ersetzen sollte, noch nicht existirte, so kam man schließlich doch mit einer Modification, die nur die Form, nicht die Sache betraf, auf denselben zurück. Die großherzogliche Ober-Schul-Curatel beschloß nämlich, zunächst durch einen Delegirten sich genaue Kenntniß von dem Zustande des Philanthropin zu verschaffen. Der General-Curator des öffentlichen Unterrichtes, vr. Pauli, erschien in Folge dessen selbst im Philanthropin, nahm von dessen Einrichtungen Kenntniß, wohnte dem Unterrichte bei, prüfte die Schüler und auf den darüber erstatteten sehr günstigen Bericht verfügte die großherzogliche Regierung, daß dieses Institut der Grundstock der für die israelitische Gemeinde neu zu gründenden öffentlichen Schule bilden und in diese übergehen solle. Mit der Ausarbeitung eines Lehrplanes für diese neue Schule, welche schon am 1. Mai 1813 eröffnet werden sollte, wurden die Direction und der Oberlehrer des Philanthropin betraut und im März 1813 wurde ein solcher der großherzoglichen Schulbehörde vorgelegt. Dieser von Heß ausgearbeitete und von der Direction des Philanthropin gutgeheißene .„Plan zu einer Bürger- und Realschule für die israelitische Gemeinde zu Frankfurt a. M." ging

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