Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1875
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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— 15 - Enthusiasmus für die neu zu begründende Schule. Der für dieselbe begonnene Umbau des Compostell war noch lange nicht fertig, als die Gründung des Großherzogthums Frankfurt eine neue Situation schuf und als, gerade ein Jahr später, am 10. Februar 1811, Stern starb. Mit ihm wurde das Projekt der Carlsschule zu Grabe getragen. II. Gründung der Bürger- «nd Realschule für die israelitische Gemeinde. Am 19. Februar 1810 wurde das Großherzogthum Frankfurt errichtet, am 16. August desselben Jahres wurde in dem Organisationspatent der Verfassung des Großherzogthums die Gleichheit aller Unterthanen vor dem Gesetze ausgesprochen und am 28. December 1811 die bürgerliche Rechtsgleichheit der hiesigen Judengemeinde durch ein besonderes Gesetz sanctionirt. Die Stättigkeit vom 30. November 1807 war damit aufgehoben und selbstverständlich auch die dort enthaltenen Bestimmungen über das jüdische Schulwesen. Bedurfte es, nachdem die vollständige Emancipation der Juden ausgesprochen war, überhaupt noch besonderer jüdischer Schulen? Das am 1. Februar 1812 erlassene Unterrichtsgesetz für das Großherzogthum Frankfurt ordnete in dieser Beziehung an: „die Handels- und Fabrikstädte, in welchen für einige bürgerliche Klassen ein mehr als gewöhnlicher Umfang von Kenntnissen nothwendig wird, sollen mit Realschulen versehen werden, welche allen Confessionen gemeinsam sind und in welchen die zur Betreibung der höheren bürgerlichen Gewerbe nöthigen Kenntnisse gelehrt werden. Ebenso soll, wo es das Bedürfniß des Ortes erheischt, für erweiterte weibliche Lehranstalten in Beziehung auf Nähen, Stricken, Hauswirthschaft und Sprachkenntniß gesorgt werden." Mit einem Worte, das neue Gesetz bestimmt, daß die Real- und anderen höheren Schulen des Großherzogthums confessionslos sein, daß dagegen „in den Hauptstädten eines jeden Departements nach Verschiedenheit der daselbst befindlichen Glaubensgemeinden besondere Volksschulen in hinreichender Anzahl, jedoch nach denselben allgemeinen Grundsätzen, errichtet werden sollten". Jede Gemeinde wurde verpflichtet, „für Herstellung und vorschriftsmäßige Einrichtung des erforderlichen Schullokales und für die Unterhaltung ihrer Schule zu sorgen, jedoch sollte nöthigen Falls auch der Staat den Gemeinden zu Hilfe kommen und es sollte zu dem Zweck der aus dem ganzen Reinertrage der Stempeltaxe im GroßherzogLhum ein Schulfonds gebildet werden^). Auch die Verfassung der israelitischen Gemeinde wurde (ourch ein Gesetz von: 30. Januar 1812) verändert. An die Stelle des Gemeinde-Vorstandes trat eine aus 9 Mitgliedern bestehende „Verwaltungsbehörde"'^), die übrigens, wie der ehemalige Gemeinde-Vorstand, für die einzelnen Verwaltungszweige in Sectionen getheilt wurde. Außerdem wurden aus den angesehensten und *) Großherzoglich Frankfurtisches Regierungsblatt I, 629 ff. ^) Es waren dazu vom Großherzog ernannt worden: I. I. Gumvertz, David Calmann Weisweiller, Joseph Speyer, Jsaac Elias Reiß, Aron Benedict May, Janas Moses Rothschild, Menko Gerothwohl, Jacob Samuel Stern, Enoch Samuel Halle.