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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 13

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089704--0492-3090295
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— 14 - selben. Einwendungen wurden zunächst gegen den Umfang erhoben, in welchem die vorhandenen Stiftungen für die Zwecke der neuen Schule verwendet werden sollten und es erfolgte im November 1809 ein fürstlicher Erlaß, welcher die in der oben erwähnten fürstlichen Verfügung vom Juli desselben Jahres getroffenen Bestimmungen einschränkte. Vergebens erhob Stern dagegen Klage: man zertrümmere was man eben zu bauen angefangen, man öffne der Bigotterie Thür und Thor und hemme den Fortschritt; er mußte sich fügen. Gegen die Einrichtung einer Zwangsschule erhoben sich zunächst die Inhaber der Privat- Lehranstalten, die dadurch in ihrer Existenz bedroht und in ihren erworbenen Rechten gekränkt wurden; am heftigsten kämpfte Jacob Sachs dagegen an und er setzte es durch, daß sein Institut unangetastet blieb. Mit den gewichtigsten Gründen aber sprach sich, zu einem Gutachten aufgefordert, der Geheimerath von Günderrode gegen die Zwangsschule und den schon genehmigten Lehrplan der Carlsschule aus. Alle denkenden Frankfurter, sagte er, werden wohl einmüthig erklären, daß die hiesige jüdische Gemeinde die Wohlthat einer öffentlichen Lehranstalt anzusprechen habe, allein die Einrichtung einer Zwangsschule, durch welche die Obrigkeit die väterliche Gewalt auf eine empfindliche Weise beschränke, sei unzulässig. Eine solche Vorkehrung sei nur da zu rechtfertigen, wo es den Eltern gänzlich an Einsicht, Willen und Mitteln fehle, für die vernünftige Erziehung ihrer Kinder zu sorgen, und die Obrigkeit sich daher ermächtigt halte, ihnen die Ausübung dieser unschätzbaren Vorsorge zu entziehen und von Obervormundschaftswegen dafür zu sorgen. Es werde aber nicht behauptet werden können, daß dieses durchgängig bei der jüdischen Gemeinde der Fall sei. Vielmehr werde zugegeben werden müssen, daß unter deren zahlreichen Mitgliedern eine bedeutende Anzahl Hausväter, Hausmütter, Pflegeeltern :c. das Zeugniß gebildeter und vernünftiger Eltern für sich haben, denen das Wohl ihrer Kinder und Pfleglinge ein wahrhaftes Anliegen sei und denen es keineswegs an Einsicht, Willen und Mitteln gebreche, das Beste ihrer Kinder durch einen zweckmäßigen Schulunterricht bestens zu befördern. Darum empfehle es sich, das Philanthropin und die als gut erprobten Privatinstitute bestehen zu lassen, daneben aber eine gute Normal-(Elementar-)Schule zu errichten und etwa einen fürstlichen Befehl zu erlassen, welcher Eltern, Vormünder, Pflegeväter u. dergl. verpflichte, der Schulsection anzuzeigen, daß für den Schulunterricht ihrer Kinder gesorgt sei^). Vermochten nun auch die auf richtiger Beurtheilung der Sachlage und tiefer pädagogischer Einsicht beruhenden unanfechtbaren Einwendungen gegen die Zwangsschule und gegen den vorgelegten Lehrplan derselben keineswegs den Plan der Errichtung einer solchen Schule sofort zu beseitigen, so bewirkten sie doch den Schutz der bestehenden Anstalten und eine Abkühlung des *) Das eigenhändig von dem Freiherrn Friedrich Maximilian von Günderrode (geboren zu Frankfurt a. M. am 13. December 1753, gest. 9. Mai 1824) geschriebene Gutachten befindet sich im Archiv der hiesigen israelitischen Gemeinde und wird noch heute von Jedem, der für Unterricht und Erziehung Interesse hat, gern gelesen werden. Deshalb und weil Alles, was aus der Feder dieses ausgezeichneten Mannes, der durch die Begründung der Musterschule und sein mannhaftes Eintreten für die Ehre und Freiheit seiner Vaterstadt sich bleibende' Verdienste um Frankfurt erworben, herrührt, erhalten zu werden verdient, ist es im Anhange abgedruckt. Ueber Günderrode siehe Kühner, Beiträge zur Geschichte der Musterschule. Progr. dieser Schule 1865, S. 6. Bagge, Worte zur Erinnerung an Freiherrn von Günderrode 1324. Kriegk, Geschichte von Frankfurt a. M., S. 553 ff.

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