Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9643684-3089704--0489-3090292
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 11 — überall in Deutschland bemerken kann, seitdem die Forderungen des Lebens gebieterisch an die ihnen völlig verschlossenen Pforten der gelehrten Schulen herantreten. Die erste deutsche Realschule, welche Christoph Semler 1739 in Halle gründete, sollte außer dem Religionsunterricht „die Jugend zu nützlichen und im täglichen Leben ganz unentbehrlichen Wissenschaften anweisen," sie sollte, wie Semler sagt, nicht auf „exotiea und euriosa^) sondern nur hauptsächlich auf HU0tiäia,na. und neeessaria lehren und was xra.686ntissiili3.iQ uti- Ii tat 6m in vita. eommimi mit sich führe." Durch diese Methode würden die bisherigen Verbalschulen ^) auch zugleich Realschulen, bisher „Marterstuben" würden sie „durch Einführung der Realitäten zu lauter Freudenstuben werden." f) — Es sind die gleichen Ursachen, welche die nämlichen Wirkungen hervorrufen. Bei den Juden freilich tritt als ein immerhin doch auch ideales Moment hinzu, daß die Schule die heranwachsende jüdische Jugend auch vom Handel ablenken und sie befähigen sollte, Handwerker und Feldbauer zu werden, überhaupt in Lebenskreise einzutreten, welche ihnen bis dahin verschlossen waren, wie denn ausdrücklich erwähnt wird, daß der Fürst die freie Ausübung des in der Schule Erlernten gestattet habe. Noch vor Feststellung des eben bezeichneten Planes hatte die Schulsection von dem Fürsten Primas Carl von Dalberg die Erlaubniß erbeten und erhalten, die zu errichtende Schule nach seinem Namen Carls schule benennen zu dürfen. Auch den vorgelegten Schulplan beeilte sich der Fürst Primas mit einigen geringfügigen Abänderungen ff) zu genehmigen. Man ging aber sofort noch einen Schritt weiter. Die fürstlich-primatische General-Commission verfügte schon unter dem 10. August 1809, „es solle zum allgemeinen Zwangsgesetz erhoben werden, daß alle Väter, ohne Unterschied, ob sie reich oder arm sind, ihre Kinder diese Schule besuchen zu lassen verbunden seien." Daraus wurde dann gefolgert, daß diejenigen Eltern, welche für ihre Kinder eine Dispensation von dem Besuche der Zwangsschule erlangten, dennoch zur Zahlung des Schulgeldes an die Kasse jener Schule gehalten sein sollten. Es wurde ferner verfügt, „daß das Schulgeld für die armen Kinder aus den bestehenden jüdischen Schulstiftungen entrichtet, überhaupt diese Stiftungen ihrem wahren Zwecke gemäß dafür verwendet werden sollen, um soweit es möglich ist, die mit der ganzen Anstalt verbundenen Kosten zu decken und daraus zu bestreiten; das dann etwa noch fehlende solle durch Gemeindebeiträge herbeigeschafft werden." Endlich wollte der Fürst gestatten, daß, so lange bis für die neu zu errichtende Schule ein eigenthümliches Lokal erworben werden könne, ein schicklicher Raum in dem Gebäude des ehemaligen Dominikanerklosters oder Compostells, gegen einen leidlichen Zins, dafür ausersehen werde. Alles dieses war ganz im Sinne I. S. Sterns, der es aussprach, daß „ohne Zwang keine allgemeine Verbesserung unter uns zu Stande kommen, daß man aber mit dem Schul- und Das war den Männern der Schulsection, der Talmud, den sie aus der Schule verbannten. **) Das waren natürlich auch die alten jüdischen Schulen, dagegen sollte in der neuen allgemeinen Schule der Unterricht „anschaulich" gemacht werden, „damit ein Jeder das auszuüben verstehe, was er in der Schule erlernt hat." Nicht also blos die alte jüdische Schule (Cheder) verdiente diesen Namen, -j-) Raumer, Geschichte der Pädagogik H, 134. 1-Z-) Es sollten namentlich die Kinder von 4—6 Jahren geschont werden. S. übrigens Einladungsschrift 1369 S. 23 und unten Beilage 2. 2*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.