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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 9

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
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- 10 — vierten (!) bis zum 15. Jahre durchzumachen hätten. Die Kinder der ersten und zweiten Klasse, d. h. die Kinder von 4—6 und von 6—8 Jahren sollten täglich von 8—12 und von 2—5 Uhr unterrichtet werden, in der dritten Klasse sollte der Unterricht bis sechs, in der vierten und fünften Klasse, für Kinder vom 10. bis zum 15. Jahre bis 7 Uhr Abends sich ausdehnen. Der erste Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen, Deutschen, Hebräischen und Französischen sollte in den drei untersten Klassen für alle Kinder vom 4. bis zum 10. Jahre derselbe sein, von da an sollte der Unterricht sich aber je nach dem künftigen Berufe scheiden : die künftigen Kaufleute sollten vom 10. Jahre an außer dem Französischen das Englische, Geschichte, Chronologie und politische Geographie, vom 12. Jahre an das Italienische erlernen, außerdem die Geschichte der Handlung, Buchhalters, Naturlehre und Chemie. Dagegen sollten die künftigen Handwerker vom 11. Jahre an Geometrie, Naturlehre, Chemie, Technologie, technisches und architectonisches Zeichnen und vom 12. Jahre an praktische Geometrie und Maschinenlehre lernen und eine Vorlesung über Fabrik- und Kunstfleiß hören. Die Mädchen, für die eine besondere Abtheilung mit gleicher Cursusdauer eingerichtet werden sollte, sollten deutsch und französisch sprechen und schreiben, auch rechnen lernen, femer stricken, nähen, Nadel- und Kunstzeichnen, Spitzenflicken, sticken, spinnen, waschen, bügeln und kochen. — Von der zartesten Kindheit an sollte endlich „auf das sittliche und moraliche Gefühl — welches die allgütige Vorsehung, gleichsam als unfern treuesten Rathgeber bei unserm Thun und Lassen mit dem Wesen unserer Natur so innig verbunden hat — hingewirkt werden, so daß es nicht fehlen kann, daß hierdurch Religiosität befördert und die Kinder zum ferneren Religionsunterricht vorbereitet werden." Vom 8. Jahre an sollte „der eigentliche Religionsunterricht im zusammenhängenden Vortrage" beginnen und bis zum vollendeten Schulcursus fortgesetzt werden. Die Knaben sollten überdies auch durch alle Klassen, vom 9. bis zum 15. Jahre in der hebräischen Sprache unterrichtet werden, „da die meisten unserer Religionsschriften bisher in dieser Sprache geschrieben worden und die Kenntniß derselben so wesentlich mit unserer Religion verbunden ist." Durch eine nach diesem Plane eingerichtete Schule hoffte man „die Knaben und Mädchen nach ihren: Berufe und ihren Bestimmungen heranzubilden, und zwar die Knaben als Kaufleute, Handwerker, Fabrikanten und Feldbauer, die Mädchen als künftige Mütter und natürliche Erzieherinnen ihrer Kinder." — Wir werden nicht in die Versuchung gerathen, von unserm heutigen Standpunkte aus mit leichter Mühe die Sonderbarkeiten dieses Schulplanes hervorzuheben, dessen Abfassung den drei Kaufleuten, welche die Schulsection bildeten, Nachdenken und Arbeit genug gekostet haben wird — alle die hier auftretenden Wunderlichkeiten überbieten übrigens kaum dasjenige, was Basedow in seiner „Hausordnung im Philanthropin" aufgestellt hat. Das Charakteristische an diesem Plane und das, was uns veranlassen mußte, ihn in seinen Hauptpunkten mitzutheilen, ist der jähe Uebergang, die Flucht aus der dem Leben abgewandten, alten jüdischen Schule m den Realismus der Fachschule. Bei allem scholastischen Qualm, der sie entstellte, ruhte die alte jüdische Schule doch auf dem idealsten Grunde: ihre Aufgabe war, die Thorah zu lehren um ihrerselbst willen; in der allgemeinen Schule, die man jetzt für die israelitische Jugend in Aussicht nahm, sollte nur das Nützliche, das im Leben praktisch Verwerthbare gelehrt werden. Es wiederholt sich hier in der Entwicklung des jüdischen Schulwesens dieselbe Erscheinung, die man

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