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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1875-01-01 · 1875 · page 6

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1875
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089704--0485-3090288
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die in der Stättigkeit enthaltenen Grundzüge einer Organisation des jüdischen Unterrichtswesens unter ihrem Einflüsse entworfen sein werden. Das jüdische Schulwesen sollte demnach dem Einflüsse der Rabbiner gänzlich entzogen und, wie das christliche, der Aufsicht und Leitung der unter dem Namen „Schul-Kuratel" eingesetzten obersten Schulbehörde des Staates unterstellt werden. „Der Unterricht" — so bestimmt die Stättigkeit — „theilt sich in zwei Haupttheile: in den untem und obern; der erste begreift die Lehr- und Bildungsanstalt von dem 7. bis 14. Jahre, der zweite das Studium der höheren Wissenschaften". „Für den untern Unterricht ist eine allgemeine deutsche Trivial-Schule bestimmt, in welcher nebst dem ersten Religionsunterricht das deutsche Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt wird." „Für Kinder reicher oder angesehener Eltern folgt hierauf eine Bildungsanstalt für höhere Kenntnisse z. V. Geschichte, Erdbeschreibung, Naturgeschichte und Naturlehre. In beiden wird, wenigstens bei den höheren Klassen, die Abtheilung in der Schule für Knaben und Mädchen gemacht." „Mit beiden wird eine Arbeits- oder Industrie-Schule, sowohl für Knaben als Mädchen verbunden; für erstere insbesondere werden gymnastische Uebungen angeordnet." „Der Unterricht in den Schulen geschieht ganz in deutscher Sprache und nach der von der Schul-Curatel vorgeschriebenen oder genehmigten Methode und Schulbüchern. Die Lehrer werden auf den Vorschlag des Gemeinde-Vorstandes von demselben geprüft und angenommen. Ihre Belohnung wird von dem Gemeinde-Vorstande bestimmt, alle halbe Jahre werden öffentliche Schulprüfungen angestellt." „Die Schul-Direction besteht aus einem oder zwei Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und dem Oberlehrer der Schule; sie steht unter der Aufsicht der allgemeinen Schul-Curatel und correspondirt stets mit derselben." „Der Besuch des hiesigen Gymnasiums steht jüdischen Zöglingen unter den nämlichen Bedingungen wie den christlichen frei; sie nehmen, den Religionsunterricht ausgenommen, an allen Lehrstunden nach Gefallen Theil; insbesondere können sie daselbst die hebräische und andere orientalische Sprachen studiren". „Ohne besondere Erlaubmß darf kein jüdischer Hausvater einen Hauslehrer für seine Kinder halten. Das Verschicken der jüdischen Jünglinge in auswärtige Schulen ist untersagt".*) *) Veranlassung zu diesem Verbot gab wohl die Thatsache, daß in der Zeit von Januar 1304 bis zum Januar 1607 allein in die Jacobsonschule nach Seesen 13 hiesige Knaben geschickt wurden, nämlich: C. Flörsheim, I. Schloß, I. L. Goldschmidt, M. Gumperz genannt Emmrich, I. Braunschweig, S. Wimpsen, S. Oppenheim, S. Flörsheim I. Flörsheim I (vom 3.' October 1804 bis 10. August 1807 in Seesen), I. Florsheim II (desgl. vom 3. October 1804 bis 16. August 1807), S. Langenbach, B. Landau, H. Goldschnndt. Dieser Letztere verließ die Anstalt, in welche er im Januar 1807 eingetreten war, im August 1809. Das in der Stättigkeit enthaltene Verbot wurde respectirt; erst 1849 begegnet man wieder einem Frankfurter Knaben in der Jacobsonschule. S. C. Gürbich, Chronologisches Verzeichniß der Schüler der Jacobsonschule von der Gründung der Anstalt 1801 bis 1808, in der Schrift: Die Saecularfeier der Jacobsonschule. Hildesheim 1868. Gerstenberg'sche Buchhandlung. — Einer der beiden oben erwähnten I. Flörsheim ist Julius Flersheim (geb. zu Frankfurt a. M., 10. Februar 1792, gest. daselbst 18. September 1863), welcher nachmals mit seinem ganzen, ansehnlichen Vermögen die seit August 1365 hier bestehende Julius Flersheim'sche Stiftung, eine Anstalt zur häuslichen Erziehung armer israelitischer Knaben, gegründet hat. Daß die Jacobsonschule neben dem hiesigen Philanthropin, ihm wahrscheinlich die erste Anregung zu dieser wohlthä'tigen Stiftung gegeben haben, bemerkt der Director derselben, unser College Herr vr. Jacob Auerbach in dem ersten Bericht über die Erziehungsanstalt der Julius Flersheim'schen Stiftung. Frankfurt a. M. 1869. S. 3 Anm.

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