Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1873
- Date
- 1873-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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— 11 — das Kind ein unaussprechlicher Segen, dem nur ganz faßbar, dessen eigene Jugenderinnerungen an dem Zauber solch beglückender ArbeitsgemeinschafL haften. — Sind die Eltern durch die Ungunst ihrer Verhältnisse genöthigt, die häusliche Beaufsichtigung ihrer Kinder ausschließlich Anderen zu überlassen, (denn von denjenigen, die aus Hang zur Bequemlichkeit oder wegen so genannter gesellschaftlicher Pflichten sich ihren Kindern entziehen und die, ohne persönliche Hingebung, durch bloße Geldopfer Alles für ihre Kinder erlangen zu können meinen, spreche ich nicht), so müssen sie vor Allem darauf bedacht sein, daß die Nachhilfe in keiner Weise die Gewöhnung selbst zu denken, selbst und ohne fremde Hilfe zu arbeiten und überhaupt die freie Thätigkeit der Kinder beeinträchtige. Eine weitere Bethätigung der Achtung vor der Schule liegt darin, daß die Eltern da, wo sie mit gewissen Schuleinrichtungen nicht zufrieden sind, nicht ohne Weiteres verurtheilen, sondern durch Rücksprache Verständigung suchen. Vor Allem müssen die Eltern sich von der Ueberzeugung durchdringen, daß der Lehrplan -einer gut geordneten Schule ein Organismus ist, aus dem kein Stück willkürlich herausgerissen werden kann, ohne den Erfolg der Schulbildung zu schädigen. Nur im äußersten Nothfalle dürfen sie sich also dazu verstehen, für ihre Kinder die Dispensation von gewissen Lehrgegenständen nachzusuchen. Ich kann hier die Ueberzeugung nicht unausgesprochen lassen, daß z. B. manche Eltern nur zu schnell sich dazu entschließen von ihrem Arzte eine Bescheinigung Behufs Dispensation von: Turnunterrichte zu erwirken und doch entziehen sie dadurch ihren Söhnen e'm nicht bloß für ihre körperliche Entwicklung wichtiges Bildungsmittel. Ebenso entziehen diejenigen israelitischen Eltern, welche ihre Söhne von den: hebräischen Unterrichte dispensiren lassen, diesen ein für ihre religös-flttliche, ästhetische und sprachliche Ausbildung wichtiges Bildungselenient. Oder betrachten diese Eltern es ernstlich als eine notwendige Forderung ihrer fortgeschrittenen religiösen Anschauung, dafür zu sorgen, daß ihren Söhnen das Buch der Bücher in der Ursprache verschlossen bleibe? sie davor zu bewahren, daß sie je die Möglichkeit gewinnen, die Psalmen oder etwas von den Poesieen des erhabensten Dichters aller Zeiten, des Jesajas, in der Ursprache zu lesen? Befördert Unwissenheit je den Fortschritt? — Durch solche Dispensationen werden die betreffenden Schüler überdies von dem Klassenkörper, dem sie angehören, in regelmäßiger Wiederkehr losgerissen, sie stehen nicht mehr überall in Reih' und Glied und in gleicher Pflicht mit ihren Bätschülern. Dazu kommt, daß sie in der Regel die Stunden, in denen sie frei werden, da es nur in den seltensten Fällen die Anfangs¬ oder Endstunden der Schulzeit sind, für sich nicht verwerthen können und sie oft in verderblichem Müßiggang zubringen, und während die Schüler selbst durch die Dispensation Einbuße erleiden und Schaden nehmen, entstehen der Schule mit der Sorge für Unterbringung und Beaufsichtigung der dispensirten Schüler — zu der sie freilich gar nicht verpflichtet ist, der sie sich aber gleichwohl nicht entziehen mag — oft unlösbare Schwierigkeiten. Des vollen, rückhaltlosen Vertrauens der Eltem bedarf die Schule, wenn es ihr ermöglicht werden soll zur sittlichen Erziehuug ihrer Schü^r mitzuwirken. Dieses Vertrauen hat sich in der Aufrichtigkeit zu bekunden, mit welcher die Eltern irgend welche sittliche Schäden, die sie an ihren Kindern bemerken, bei dein betreffenden Klassenlehrer oder dem Direktor zur Sprache bringen. Dankbar erkennt es die Schule an, wenn die besorgte Mutter ihr z. B. rechtzeitig die Mittheilung macht, daß ihr Kind zuweilen schwer hört, oder daß sein Auge der Schonung bedarf und dergl.; die Schule wird dadurch in den Stand gesetzt, dem Kinde gerecht zu werden und es vor leiblicher Schädigung zu schützen. Wie unbegreiflich ist es doch, daß nicht das Gleiche geschieht, wo zu Hause Neigung zur Lüge, Mangel an Achtung vor fremdem Eigenthum, Neigung zur Rohheit und noch Schlimmeres an