Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1873-01-01 · 1873 · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1873
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/9643684-3089708--0368-3090169
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 10 — gegenüber dem, was den Eltern augenblicklich wünschenswert!» erscheint, muß sie den wahren Vortheil der Schüler unverrückt im Auge behalten. Indem sie nun so den Eltern in der Erfüllung ihrer höchsten Aufgabe fördernd und leitend zur Seite steht, ist das Verhältniß zwischen Schule und Haus kein rechtlich abgegrenztes, sondern ein tief sittliches, es muß auf den festen Säulen der Achtung, des Vertrauens, der Liebe gegründet sein. Achtung kann uns ein Anderer nicht verschaffen, wir müssen sie uns selbst verdienen. Dem Lehrer, der seinen Schülern etwas ist und bietet, wird sie von selbst zu Theil und der Schule, die Tüchtiges leistet, fehlt sie nie. Wir aber haben hier unsere Schüler im Auge und meinen, es sei, damit die Schule in rechter Weise auf sie einwirken könne, nothwendig, daß sie durch Alles, was sie im Elternhause über ihre Lehrer und die Schule vernehmen, durch Alles, was ihre Eltern in Bezug auf die Schule anordnen und thun, darin bestärkt werden, ihre Lehrer und ihre Schule hoch zu halten. — Die Eltern bethätigen ihre Achtung vor der Schule und bestärken ihre Kinder darin, wenn sie dafür sorgen, daß dieselben regelmäßig und pünktlich, reinlich und in sauberer Kleidung zur Schule kommen, daß sie ihre häuslichen Aufgaben sorgfältig anfertigen und überhaupt alle Anordnungen der Schule gewissenhaft befolgen, wenn sie ferner selbst auch die Einrichtungen der Schule beachten und sich ihnen, selbst da wo sie ihnen unbequem sind, unterordnen. Während der Schulstunden sind die Schüler ausschließlich in der Pflicht der Schule und die Eltern begehen das Unrecht einer Grenzüberschreitung, wenn sie, sofern nicht ein Krankheitsfall vorliegt, ohne vorher eingeholte Erlaubniß, ihre Kinder von der Schule fern halten. Erkrankungen müssen wo möglich schon am ersten Tage dem Klassenlehrer angezeigt werden, damit dieser, über den Grund des Ausbleibens nicht lange in Zweifel bleibe. Von gar geringfügigen, unscheinbaren Äußerlichkeiten wird oft die Anschauung und das Verhalten eines Kindes bestimmt: um ihrer Kinder willen sollen also die Eltern auch in den schriftlichen Entschuldigungen, die sie ihren Kindern nach einer Schulversäumniß für den Klassenlehrer in die Hand geben, die angemessene Form nicht außer Acht lassen. — Beiläufig mag bemerkt werden, daß die Eltern in Bezug auf die von der Schule ertheilten Hausaufgaben nicht selten zu viel thun. In jeder guten Schule ist der Unterricht so beschaffen, daß den Schülern Alles, was sie zu lernen haben, in den Unterrichtsstunden zu vollem, klarem Verständniß gebracht wird, so daß sie durch den Unterricht nicht blos die Hauptsache selbst schon in sich aufnehmen, sondern auch für die ergänzenden häuslichen Arbeiten die nothwendige Anleitung empfangen. Es ist also auch bei mäßig begabten Kindern nur eine häusliche Aufsicht, nicht aber eine Nachhilfe nöthig. Diese Nachhilfe kann sogar schädlich werden, wenn der betreffende Lehrer schnell bereit ist, dem Schüler, was ihm unklar ist, sofort zu erklären und dadurch die Arbeit zu fördern. Der Schüler verläßt sich alsdann darauf, daß sein Privatlehrer ihm noch einmal Alles erklärt und ist in der Schule unaufmerksam, er läßt es sich, wenn ihm eine Arbeit schwer wird, nicht sauer werden, sondern ruft gleich die Hilfe des Lehrers an, er wird schlaff, denkfaul, unselbständig; er lernt zwar und kömmt auch vorwärts, aber nur indem er auf Krücken geht; der eigentliche Zweck der Erziehung wird an ihm nicht erreicht. — Das Beste und Richtigste ist, wenn die Eltern, ohne zu einem Privatlehrer ihre Zuflucht zu nehmen, ihre Schulkinder bei ihren häuslichen Arbeiten selbst beaufsichtigen. Es genügt schon, wenn sie regelmäßig dieselben abhören, auf Sauberkeit in ihren schriftlichen Arbeiten achten und sich davon überzeugen, daß wirklich sämmtliche Hausaufgaben gemacht sind. Können die Eltern aber noch mehr thun, kann der Vater oder die Mutter von dem Kinde sich wieder erklären lassen, was ihm der Lehrer erklärt hat, mit dem Kinde selbst lernen, so liegt darin für die Schule die allerwirksamste Unterstützung, für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.