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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main · 1872-01-01 · 1872 · page 47

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
Volume
1872
Date
1872-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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IRI
…/9643684-3089700--0330-3090130
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— 48 — „Creizen ach-Stiftung" auf Grund eines vom Schnlrath genehmigten Statuts vom 8. September 1843 eine „Stiftung zur Unterstützung erkrankter und arbeitsunfähig gewordener Lehrer und der Lehrer- Wittwen" in's Leben. Seitdem und zumal seit Herr B. H. Goldschmidt im Jahre 1857 durch eine ansehnliche Schenkung den Capitalfond auf 10>V00 fl. gebracht, das Stistungsvermögen auch durch anderweitige Zuwendungen gewachsen ist, hat dieselbe den an sie herantretenden Forderungen zu entsprechen gesucht und segensreich gewirkt. Indessen konnte sie statutenmäßig auch den Lehrer-Wittwen nur Unterstützungen gewähren und auch diese konnten nur spärlich bemessen werden. Thatsächlich hatte also diese, zwei ausgedehnte Lehranstalten umfassende Schule> die, wie selten eine, seit ihrer Begründung so recht im Mittelpunkte der Gemeinde steht, nach fast siebzigjähriger Wirksamkeit noch immer keine eigentliche Wittwenkasse. Es wurde beschlossen diesem Mangel endlich abzuhelfen und die Creizenach-Stiftung, ohne ihr die Möglichkeit einer angemessenen Wirksamkeit als Hilfskasse zu nehmen, zu dem zu machen, was sie ursprünglich in erster Reihe hätte sein sollen, zu einer wirklichen Wittwen-^ und Waisenkasse. Das ist durch die neuen, aus sorgfältigen Berathungen der Verwaltung, der Lehrerconferenz und des Schnlraths hervorgegangenen und von diesem am 21. März v. I. genehmigten, nunmehr gedruckt vorliegeuden Statuten geschehen. Die Lehrer und Leherinnen unserer Schule erwerben nach denselben durch ihre Anstellung, sowie durch, an die Casse der Creizenach-Stiftung zu zahlende Eintrittsgelder und regelmäßige jährliche Beiträge ein Anrecht an die Stiftung, sie haben die Beruhigung, daß ihre Hinterbliebenen fortan nicht auf Unterstützung angewiesen sind, daß ihnen vielmehr rechtlich erworbene, fest normirte Pensionen zugesichert sind. Noch sind freilich die Penstonen niedrig bemessen -) und gegenwärtig steht das Vermögen der Stiftung noch nicht im richtigen Verhältniß zu den ihr zugewiesenen Verpflichtungen. Lebensfähigkeit und gedeihliche Entwicklung derselben hängen daher wesentlich von der Theilnahme der Freunde unserer Schule ab. Diese hat jedoch, wie wir dankbar anerkennen, unserer Stiftung bisher nicht gefehlt, und alle Erfahrungen berechtigen uns zu der Hoffnung, daß sie sich ihr nunmehr in erhöhtem Maaße zuwenden werde. — Die Sorge für die Hinterbliebenen ihrer Lehrer ist und bleibt eine Ehrenpflicht für jede Schulgemeinde. «. Die Rwdskopfsche Bibliothek. Die im Januar v. I. hier verstorbene Frau Johanna Rindskopf, geb. Trier, hat in einem Frankfurt 24. August 1860 datirten Codizill ihres Testamentes Folgendes bestimmt: „In Betreff meiner Bibliothek verfüge ich hiermit wie folgt: sämmtliche dabei befindlichen Werke in hebräischer Sprache sollen als eine Schenkung zum ewigen Andenken an meinen seligen Mann an die hiesige israelitische Gemeinde übergehen, also an den Vorstand derselben übergeben werden, alle übrigen Werke in deutscher, sowie in anderen Sprachen sollen der Bibliothek der israelitischen Realschule zur freien Benutzung der diese Schule besuchenden Zöglinge als eine Schenkung einverleibt werden." Nach Ausscheidung. der testamentarisch i der - hiesigen Volksbibliothek vermachten Doubletten wurde uns die Bibliothek von dem Testamentsexecutor im Juli v. I. übergeben. Sie enthält neben mehreren deutschen und engüschen Klassikern hauptsächlich französische Werke: die klassische Literaturperiode der Franzosen ist reich und zum Theil in kostbaren, illustrirten Ausgaben vertreten, ebenso die Literatur der >) Eine kinderlose Wittwe erhält 500 fi., eine Wittwe mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern 600 fi. jährlich.

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