Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9643684-3089698--0239-3090038- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
mit dem Menschen dasselbe thnn würde, so würde seine Handlung doch keinem sittlichen Urtheile unterliegen, und weder gut noch schlecht sein, solange ihr die beiden formalen Elemente alles Ethischen fehlen, Selbstbewußtsein und Zurechnungsfähigkeit. Es ist zwar keineswegs wahr und der allein hier geltenden inneren Erfahrung entsprechend, daß die Tugend nach der Stärke der bloßen sittlichen Reflexion, ja wohl gar der entgegenstehenden Triebe, also der natürlichen Schlechtigkeit zu messen sei; sondern ein in dunkelem Drange recht handelnder, von Güte des Herzens gezwnngener, von Großmuth beherrschter Charakter, ein aus angeborner Hoheit der Gesinnung reiner, edler und gerechter, aus überströmender Fülle uneigennützigen Wohlwollens liebreich ausopfernder Mensch ist unstreitig für eine jede Seele ein Gegenstand der Ehrfurcht und der Liebe, und das menschliche Herz bewundert und verehret, um kühle Verstandestheorien unbekümmert, zu allen Zeiten die Lügenhaft hingebende Begeisterung uud sittliche Leidenschaft. Allein etwas anderes, allerdings Vernünftiges fordert ein Jeder von einer Handlung, die er seiuem lobenden oder tadelnden ethischen Urlheile uuterwerfeu will; nämlich, nicht daß sie von Vcruunstprincipien, von bewußten, sittlichen Begriffen ausgehe, wohl aber daß sie selbstbewußt, daß sie durch ciu von Bewußtsein begleitetes Wollen hervorgebracht sei, aus welches die Veurthciluug sich gauz eigentlich bezieht; und dieses Selbstbewußtsein ist nur eine der Folgen jenes durch die Sprache herorgerufencn Vermögens, die Dinge, die Menschen und darunter auch uns selbst als Gegenstände zu begreifen und gleichzeitig sowohl wahrzunehmen als vorzustellen. Und was endlich hinzukommen muß, um die bewußte Handlung zurechnungsfähig werden zu lassen, ist Wahl durch W illeusfreiheit, das ist das Vermögen durch einen fremden Willen bestimmt zn werden; wobei es sowohl zur Wahrnehmung des fremden Willens, als zur Vergleichung mehrerer streitenden, der Sprache und des Denkens offenbar bedarf^). V. Wer wäre je mit Geiger in nähere Berühruug gekommen und hätte nicht von ihm gelernt! Wie das Lernen war ihm auch das Lehren von jeher ein Bedürfmß. Früh schon unterrichtete er seinen Bruder, dann kamen andere Schüler hinzu. Als er nach Beendigung seiner Universitätsstudien hierher zurückkehrte, lebte er zwar iu völliger Zurückgezogenheit, es konnte aber doch nicht fehlen, daß man hie und da in gebildeten Kreisen von ihm hörte und daß manche Familien nach dem Vorzug strebten, ihre Söhne von ihm unterrichten zu lassen. Nun drängten zwar ihn selbst die äußeren Verhältnisse zum Erwerb, es lag aber etwas in ihm, das taktvollen Menschen über ein materielles Aequivalent für seinen Unterricht rücksichtsvolles Schweigen auferlegte. So blieb es zumeist eine Gunst, Privatunterricht von ihm zu erlaugeu. Seine volle Freiheit mußte dabei immer gewahrt bleiben. Man durste es mit seiner Pünktlichkeit nicht gar zu genau nehmen; dafür dehnte sich die Lehrstuude, seinen Schülern zum Gewinn, oft weit über das Maaß hinaus und fand meist nur in der Erschöpfung der zu behandelnden Sache ihre Grenze. Diese Art des Unterrichtes führte bei begabten und wißbegierigen Schülern zu belehrenden Gesprächen und Spaziergängen, wo dann sein Wissensschatz und der Neichthum seines Gcmüthes sich erschlossen, und gestaltete sich zn eiuem freundschaftlichen Verkehr, aus welchem Jünger und Meister theure Erinnerungen und einen Ge- ') Ursprung der Sprache und Vernunft S. 68 ff 4