Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1870
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9643684-3089696--0160-3089958- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 9 — schwäbischer Dialect mit den alten Voealen, und daneben ein bairisch-österreichisch er und ein lothringisch-fränkisch-obersächsischer: der erstere unterschied noch ei und ai, indem ei überall eintrat wo dereinst i gesprochen worden war; der zuletzt genannte Dialect verwischte auch diese geringen Unterschiede ^). „Zuletzt zog sich der schwäbisch-schweizerische Dialect in die Schweizer Berge zurück, wo er durch die selbstständige Richtung der dortigen Theologie vor dem Eindringen des protestantischen Dialects gesicherter war. Es ist interessant, das letzte Aussterben der einst ganz Oberdeutschland beherrschenden mittelhochdeutschen Schriftsprache zu verfolgen." „Aus der oben gegebenen Darstellung", so schließt Zarncke seine Untersuchung, „geht ohne Zweifel hervor, daß die Durchsetzung der neuhochdeutschen Sprache, wenigstens soweit es das Material derselben, namentlich den Vocalismus betrifft, uicht dem Einflüsse mitteldeutscher protestantischer Schriften, speciell der Luther's, zuzuweisen ist, daß diese vielmehr bereits überall einen sprachverwandten Boden vorfanden, ja daß sie in Gegenden, wo dies noch nicht der Fall war, auf die Sprache ohne wesentlichen Einfluß blieben; als später der Schweizer Dialect sich vor der Herrschaft der anerkannten hochdeutschen Schriftsprache beugte, geschah dies auf Veranlassungen und unter Einflüssen, die weit entfernt waren, specifisch protestantisch-lutherische zu. sein." (Ebd. 275, 276.) Raum er geht nun dem Gebrauche der erwähnten Diphthonge nach und findet mittelst derselben die ersten Spuren der neuhochdeutschen Sprache in den Urkunden der bayrischen und österreichischen Kaiser. „In den Schriftstücken der Habsburgischen Kaiser des 15. Jahrhundertssetzten sich dann die Formen mit ei und au so fest, daß man sie als die gemeine Sprachweise bezeichnen kann^)." Die neuhochdeutsche Sprache ergibt sich ihm hiernach als eine deutsche Reichssprache, welche durch die au Frankfurt geknüpfte Kaiserwahl und den nach der goldenen Bulle in Nürnberg zu haltenden ersten Reichstag des neugewählten Königs, und überhaupt durch die, meistens in die Mitte zwischen dem alemannischen Südwesten und dein niederdeutschen Norden fallenden Reichstage fortwährende Einwirkungen erfuhr. Eine solche Schriftsprache fand Luther nach seinem eigenen Zeugnisse vor. „Ich habe", sagt er in seinen Tischreden, „keine gewisse, sonderliche, eigene Sprache im Deutschen, sondern brauche der gemeinen Deutschen Sprache, das mich beide Ober- und Niederlender verstehen mögen. Ich rede nach der Sechsischen Cantzelev, welcher nachfolgen alle Fürsten vnd Könige im Deutschland. Alle Neichstedte, Fürstenhöfe schreiben nach der Sechsischen vnd vnseres Fürsten Cantzelev. Darumb ists auch die gemeinste deutsche Sprache. Keiser Maximilian und Churf. Fride: H. zu Sachs: :c. haben im Römischen Reich die Deutschen Sprachen also in eine gewisse Sprache gezogen^)." Luther ist also nicht Schöpfer unserer gegenwärtigen hochdeutschen Sprache; wohl aber war er ihr erster und für ihr Schicksal entscheidender Classiker. Die ältesten Verfasser deutscher Grammatiken wissen von einer gemeinsamen deutschen Sprache. So Ick elf am er, der um das Man vergleiche damit noch die wichtige Stelle in der Einleitung zu I. Grimm's deutsche Grammatik^ dritte Ausgabe (1840), S. 5. 2) Gesammelte sprachwissenschaftliche Schriften (1863), S. 199 ff. Vergl. hierüber jetzt noch Franz Pfeiffer's „Die Kanzleisprache Kaiser Ludwtg's des Baiern" (Freie Forschung, 1667, S. 363 ff). ») S. R. v. Raum er, in K. v. Raum er's Geschichte der Pädagogik, Bd. III. Abtheilung 2. (1852) S. 40 u. Ges. spr. Schr. S. 197. Luther's Tischr. Eisleben 1566, Fol. 578 (Förstemann u. Bindseil IV. 569). 2