Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1870
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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dern nur die Heranführung an das Verständniß oder auch an den Gebrauch der Schriftsprache kann Aufgabe der Schule sein____Wäre das Deutsche eine blos gesprochene Mundart, so hätte man Recht, allen schulmäßigen Betrieb aus den Schulen Deutschlands zu verbannen^)." Raumer gelangt zu dem Schlüsse: „Die Betrachtung der deutschen Sprache als eines wissenschaftlichen Objectes gehört den obersten Stufen der gelehrten Bildung an. Auf allen vorangehenden Stufen aber hat die deutsche Grammatik nur die practische Aufgabe, die naturwüchsige Mundart des Schülers mit der Schriftsprache Vermitteln zu helfen. Daraus aber folgt zweierlei: Erstens, daß deutsche Grammatik auf allen diesen Vorstufen kein Unterrichtsgegenstand sein kann, den man um seiner selbst willen im Zusammenhang und selbstständig behandelt, sondern daß sie vielmehr überall nur da einzugreifen hat, wo sich die Sache nicht auf einfachere Weise von selbst macht. Zweitens aber, daß die Schulgrammatik, die man in dieser Art aushilfsweise benutzt, zwar von der gelehrten Forschung mittelbar Vortheil ziehen soll, überall aber den practischen Gesichtspunkt unverrückt im Auge behalten muß *)." „Daraus ergibt sich auch für die Schule ein mittlerer Weg, der zwischen völligem Gehenlassen und tödtender Lehrhaftigkeit die Mitte hält^)." Einen systematischen Unterricht verdeutschen Grammatik will, wie man sieht, auch Raum er nicht. Der grammatische Unterricht in der Schriftsprache soll vielmehr nur gelegentlich, und zwar unter Anknüpfung an die Mundart, gegeben werden. „Der Knabe stößt zum erstenmale auf grammatische Bestimmungen, wenn er die Unterschiede zwischen seiner gesprochenen Mundart, dies Wort im weitesten Sinn gefaßt, und der regelrechten Schriftsprache lernt. Wird hier auch noch so viel der bloßen Uebung^anheimgegeben, so lehrt doch die Erfahrung, daß an einzelnen Stellen die Grammatik eingreifen muß. Um dies aber möglich zu machen, muß der Knabe die einfachsten Grundbestimmungen der deutschen Grammatik überhaupt kennen lernen. Da nun alle Grammatik Theorie ist, so lernt er bei dieser Gelegenheit allerdings auch die ersten Elemente der grammatischen Theorie." Diese Ansicht von der Vermittlung der Schriftsprache durch den Dialect der Schüler ist mehrfach, und noch neuerdings in einer Abhandlung von vr. Hi<ldebrand in Leipzig, „Vom deutschen Sprachunterricht in der Schule" aufgegriffen worden, der es sogar als etwas sehr Wünschenswertes schildert, wenn der Lehrer gleich „den Gegenstand aufnehmen könnte, den die Schüler eben (in der Zwischenstunde) unter einander verhandelten, fortfahren wo sie aufgehört, und dabei den Dialect leise leise ins Hochdeutsche hinüberführen." Man sieht, daß diese Seite der Frage wesentlich mit dem Verhältnisse der neuhochdeutschen Schriftsprache zu den Mundarten und mit der Entstehung dieser Schriftsprache überhaupt zusammenhängt. Es möge mir daher gestattet sein, auf die Ergebnisse der bisherigen Forschungen über diese, auch an sich für jeden Deutschen hochwichtigen Gegenstände etwas näher einzugehen, und von hier aus auf die Frage nach der Art des hochdeutschen Unterrichtes, und ob derselbe etwa an die Mundart anzuknüpfen sei, wieder zurückzukommen. 1) R. v. Raumer's gesammelte sprachwissenschaftliche Schriften (1863) S. 206 f. 2) Der Unterricht im Deutschen, in K. v. Raumer's Geschichte der Pädagogik m., 2. Abtheilung (1852) S. 107 s. Gesammelte sprachwissenschaftliche Schriften S. 208.