Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 48 (25.11.1927)
- Date
- 1927-11-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT ilillülIlllllllM nMnnn'nffnitnnifiMfMnninnfnfnnnmnffifmninnnniMNnfHnminmniijnurHninfifi Seiu 3 Die „Milderung" des Numerus clausus in Ungarn gefallen? Ministerpräsident Graf Bethlen hat dieser Tage in einer Konferenz der christlichsozialen Wirtschaftspartei und in einer Konferenz der Regierungspartei den Gesetzentwurf über die Abänderung des Numerus clausus-Gesetzes bekanntgegeben, der schon vergangenen Freitag der Nationalversammlung hätte unterbreitet werden sollen. Man fragt sich verwundert, was denn Bethlen zu seinem Entschluß veranlaßt haben mochte. Am meisten Wahrscheinlichkeit hat außer finanzpolitischen Rücksichten die Erklärung für sich, daß Bethlen ein neues Einschreiten des Völkerbundes befürchtete, vor dem er schon vor sehr langer Zeit das Versprechen aui Abänderung des skandalösen Gesetzes abgegeben hat. Die Ungarn klagen fortwährend vor dem Völkerbund über schlechte Behandlung ihrer Minderheiten durch die Nachbarn. Der Numerus clausus war eine wirksame Waffe für die Gegner. Wie konnte denn jenes Ungarn mit Erfolg auftreten, das seine jüdische Minderheit des elementarsten Rechtes, der Lernfreiheit, beraubte? Doch es ist schließlich von untergeordneter Bedeutung, was Bethlen zum Einlenken veranlaßt hat Wichtig ist nur, ob das Gravaminöse des Numerus clausus wirklich aufgehoben werden soll. Der neue Gesetzentwurf besagt nun folgendes: Bei der Aufnahme an den Hochschulen sind neben der Treue zur Nation und der moralischen Verläßlichkeit die Ergebnisse der bisherigen Studien des Aumahmsbewerbers, beziehungsweise seine geistigen Fähigkeiten zu berücksichtigen. Der Motivenbericht hebt hervor, daß die gegenwärtige Regierung die Institution des Numerus clausus derzeit bloß als sozialpolitische Maßregel betrachte, die in Ungarn durch die infolge des verlorenen Krieges, der Revolutionen und des Trianoner Friedensvertrages geschaffene Lage notwendig gemacht wurde. Wichtige sozialpolitische und pädagogische Gründe machen die unveränderte Aufrechterhaltung des Numerus clausus-Gesetzes notwendig. Dagegen habe der frühere Wortlaut, der als Kriterium der Aufnahme auch die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer Nationalität enthält, den irrigen Anschein hervorgerufen, als ob diese gesetzliche Bestimmung nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Friedensvertrages betreffend den Schutz der Minderheiten stehen würde. Überdies sei auch in der ungarischen Judenschaft die Klage laut geworden, daß sie sich durch diese Bestimmung gewissermaßen gebrandmarkt sieht. Aus allen diesen Gründen halte die Regierung es Im Interesse des Landes liegend, das Gesetz über den Numerus clausus einer Revision zu unterziehen, in der Weise, daß der sozialpolitische Teil auch weiterhin aufrechterhalten bleibt, obwohl das Gesetz, das zu zahlreichen Mißverständnissen Anlaß gab, sonst entsprechend abgeändert wird. . Die Konzession an die vielfachen Bekampier des Numerus clausus liegt somit formuliert vor. Sie präzisiert, daß aus dem Gesetze die mittelalterliche Bestimmung gestrichen werden soll, die die Beschränkung der Aufnahme jüdischer Hörer an den Hochschulen aussprach. Das wäre jedenfalls ein Riesenschritt nach vorwärts — wenn man nicht andere Mittel findet, um die Juden doch von den Hochschulen fern zu halten. Es bleibt noch immer die Bestimmung, daß die sich meldenden Hörer auf ihre „Treue zur Nation und moralische Verläßlichkeit" zu prüfen sind, wobei wohl das Professorenkollegium souverän entscheidet. Man kennt nun die Auffassung gewisser im Professorenkollegium der ungarischen Hochschulen zahlreich vertretener Kreise, wonach der Jude einfach ein „Feind der ungarischen Nation'* ist. Man muß nun abwarten, ob der Numerus clausus nur für Genf oder auch — für die jüdische Jugend Ungarns aufgehoben oder wenigstens gemildert wird, denn der Gesetzentwurf ist ja noch nicht legalisiert, soll sogar, wie wir erst in letzter Stunde erfahren, fallen gelassen werden! Darüber in unserer nächsten Nummer mehr. Praktisch hätte Bethlen den Numerus ciausus, wenn er ihn ernstlich nicht haben wollte, selbst ohne Abänderung des betreffenden Gesetzes längst aufheben können, denn die Fernhaltung der Juden von den Hochschulen wird unmöglich, wenn man das Gesetz vom Numerus clausus im Sinne der Staatsgrundgesetze interpretiert. Das Gesetz vom Numerus clausus spricht nämlich nur von der prozentuellen Verteilung des für die Hochschulen festgesetzten Hörerkontingents auf die einzelnen „Nationalitäten" Ungarns, die Juden sind aber nach den Staatsgxundgesetzen — keine Nationalität sondern eine vollberechtigte Konfessionsgemeinschaft. Bethlen hätte also nur die Hochschulbehörden auf das Staatsgrundgesetz aufmerksam machen müssen und es gebe längst kein Numerus clausus mehr. Besonders merkwürdig hat sich Graf Klebeisberg auch bei den letzten Studentenkrawallen gehalten, die am vergangenen Freitag wohl statt der für den gleichen Tag vorgesehenen parlamentarischen Behandlung des Numerus clausus-Gesetzes begannen. Die erwachenden Radaustudenten, die an diesem tage die Budapester Technische Hochschule mit wilden Rufen „Juden hinaus!'* stürmten, haben eben auf diese Weise bekundet, daß es, wie wir oben sagten, noch andere Mittel gibt, um die Juden von Hochschulen fernzuhalten. Graf Klebeisberg aber hat zuerst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens durchgesetzt, und hoffte, durch diese energische Maßnahme die Hochschüler zu einer gemäßigten Haltung zu bewegen. Er sollte sich getäuscht haben, denn schon kurz darauf wiederholten sich die Krawalle, diesmal an beinahe allen ungarischen Hochschulen, wobei wieder die wenigen jüdischen Hörer und Hörerinnen von einer sehr gewaltigen Uebermacht erwachender Rowdies blutig geschlagen und aus den Hörsälen mit brutaler Gewalt verdrängt wurden. Schließlich gab Klebeisberg offiziell zu, daß die Regierung vor dem Terror der völkischen Universitätsjugend zurückweiche. . mit einem Züngelchen wie ein Glöckchen. Wie es scheint lernte er sich reden, reden lernte er sich; denn wenn er sprach, merkte man 's ihm an, daß ihm das Vergnügen machte, das Reden, heißt es. Also der wurde voll Begeisterung, hielt mir eine lange Predigt, so daß ich ihn unterbrechen mußte und sagen: „Alles sehr schön und fein, sehr" sag' ich —, „Sie haben vollständig recht, aber was nützt es mir," sag' ich, „daß Sie mich beweinen. Wozu beweinen Sie mich? Geben Sie mir lieber eine Eize"*). sag' ich, „was ich mit meinem Sohn machen soll, vielleicht, Gott behüte, ruft man ihn doch, vielleicht, Gott behüte, ruft man ihn doch, vielleicht?" Kurz, was soll ich Ihnen lange erzählen, ich kam endlich zu einem richtigen, wirklichen Advokaten. Das ist. verstehen Sie mich, ein Advokat von den alten Advokaten, ein Advokat, der einen Sachverhalt versteht, verstehen Sie mich. Ich erzählte ihm die ganze Geschichte von Aleph bis Thow. Er saß die ganze Zeit mit geschlossenen Augen und hörte mir zu. Dann meinte er: „Schon? Sind Sie fertig? Fahren Sie nach Hause, es ist Mumpitz, mehr als dreihundert Rubel Strafe werden Sie nicht bezahlen!" — „Das ist das Ganze?" sag' ich. „eh, wenn es mit den dreihundert Rubeln getan wäre! Aber ich habe Maure**) für meinen Sohn. Maure hab' ich!" _ „Was für Sohn?" — „Was heißt." sag' ich, „was für Sohn? Mein Alter, Itzig heißt er." — „Was hat dies •) Rat. **) Furcht. alles," sagte er. „mit Itzigen zu schaffen?" — „Was heißt," sag' ich. „vielleicht ruft man ihn wieder einmal?" — „Er hat doch, sagen Sie. ein weißes Billett?" — „Zwei," sag4 ich, „hat er. zwei." — „In diesem Falle." sagte er, „was wollen Sie denn?" — „Wollen, will ich gar nichts, was soll ich denn wollen? Aber Maure hab' ich," sag' ich. „denn man sucht jetzt Eisiken, und Eisik ist nicht da, und Alter, Itzig heißt es, ist eingeschrieben Awrohom Jitzchok, und Jitzchok — so sagt unser Herr Rabbiner — ist Isak, und Isak ist Isak, und Isak ist Eisik; könnte man, Gott behüte, glauben, daß mein Itzig, oder Awrohom Jitzchok, Alter heißt es. ist Eisik." — „Nun, was schadet's", sagte er, „was schadet's? Im Gegenteil, desto besser, dann werden Sie überhaupt nicht bestraft. Er hat doch, sagen Sie, ein weißes Billett?" — „Zwei", sag' ich, „zwei weiße. Aber die hat doch Itzig. nicht Eisik." — „Sie sagen doch", sagt er, „daß Itzig ist Eisik?" — „Wer sagt das", sag' ich. „daß Itzig ist Eisik?" — „Sie haben es doch selbst gesagt?" — „Ich", sag' ich, „wie konnte ich so etwas gesagt haben? Wie kann ich sagen", sag' ich, „daß Itzig ist Eisik, wenn Itzig ist Alter, und Eisik ist der. der den kochenden Samowar auf sich umgestürzt hat zur Zeit, als ich noch ein Worotillwkaer war. in Worotiliwka heißt es". . . Er, der Advokat, wird rot wie ein Feuer und befiehlt mir, zu gehen: „Entfernen Sie sich", sagt er, „Sie langweiliger Ebräer", sagt er!'. . . Verstehen Sie, was das heißt? Ich bin ein langweiliger Jud. heißt es, Haben Sie Worte? Ich und langweilig? Ich? . .