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Die Wahrheit · 1928-12-21 · Heft 51 (21.12.1928) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 51 (21.12.1928)
Date
1928-12-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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gelte 2 «fiSäfliBnffi^ DIE WAHRHEIT das Gesetz allein imstande sein, eine wirkliche Gleichheit aller Staatsbürger in allen Beziehungen herbeizuführen, so käme es überhaupt in den seltensten Fällen zu politischen Kämpfen. In jedem Staate hat die politische Mehrheit es in der Hand, das Schicksal der Minderheit zu bestimmen, ohne geradezu das Gesetz zu verletzen. Denken wir an die Vereinigten Staaten von Amerika, die sicherlich zu den stärksten demokratischen Staaten zählen. Nichtsdestoweniger wurde bei der letzten Präsidentenwahl ohne Berufung auf ein Gesetz die Wahl Smith, eines Katholiken, bekämpft mit der Begründung, daß bisher stets bloß ein Protestant die Stelle eines Präsidenten bekleidet hätte. Bekannt ist die Stellung der Neger in den Vereinigten Staaten, die trotz formeller Rechtsgleichheit sozial vollkommen und dadurch auch wirtschaftlich teilweise ausgeschlossen sind. Erinnern wir uns an eine Vergangenheit, die wir selbst erlebten. Trotz der Staatsgrundgesetze und des Verwaltungsgerichtshofes erklärte Doktor Lueger: Juden und Sozialdemokraten können, müssen aber nicht angestellt werden. Lange Zeit hindurch wurden in Oesterreich Juden nicht als Richter und in Deutschland nicht zu Offizieren ernannt. Ebenso wurden Juden in Oesterreich trotz hervorragender wissenschaftlicher Leistungen mitunter nicht zu ordentlichen Universitätsprofessoren ernannt. In allen diesen und anderen Fällen der Zurücksetzung von Juden wurde nicht etwa im Widerspruch zu den bestandenen Gesetzen erklärt, der einzelne Jude oder die Gesamtheit der Juden sei zu einem bestimmten Amte unfähig, sondern die herrschende Partei folgte ohne nachweisbare Verletzung eines Gesetzes ihrem Gutdünken. Aehnliche Anschauungen herrschen auch in der Republik Oesterreich. Als Oberbaurat Stricker das erstemal in der Oeffentlichkeit mit den Minder- Seullletcn General Reb Treitel. Von Josef Kaplan (Fulda) Nicht ein Märchen oder eine Legende oder sonst eine Fabel will ich hier erzählen, sondern eine wahre Begebenheit, die sich zugetragen hat anno dazumal, zu der Zeit, als ich noch jung und hübsch war. (Heute bin ich nur noch hübsch.) Um es gleich vorneweg zu sagen: die Geschichte ist nicht mir passiert, sondern meinem sehr ehrenwerten Onkel, dem die Erde leicht sein möge. Ich kenne die Geschichte also noch von damals, und da sie an und für sich äußerst seltsam und originell ist, so kann ich dieselbe ohne Zuhilfenahme meiner Phantasie wiedergeben, zumal die Tatsache urkundlich bei mir festgelegt ist. Nicht ein Tipfelchen habe ich an der wahren Begebenheit geändert. Sie mögen mirs glauben oder nicht . . . Also: mein Onkel wurde Reb Treitel genannt und erfreute sich als ein allem Großen und Kleinen gleichgültig gegenüberstehender Chossid eihes gewissen Rufes und Ansehens. Er stand dem Leben so teilnahmslos gegenüber, daß man manchmal meinen konnte, er sei nicht recht gescheit. Als einmal Diebe bei ihm einbrachen und Diverses mitgehen ließen, sagte Reb Treitel zu seiner jammernden Frau: „Geh" schon — jammere nicht! Sie sind nicht einmal für ihre Mühe belohnt worden . . ." Und als ihn seine Frau nicht in Ruhe ließ, sagte er gleichgültig: „Wenn Gott Diebe erschafheitsrechten der Jujden hervortrat, antwortete ihm bekanntlich der Abgeordnete Kunschak, wir wollen ja nichts anderes als die Juden in allen Berufen auf den Numerus clausus zu beschränken. Es liegt in der Natur der Sache, daß, wenn eine Bevölkerungsschichte sich auf sogenannte Minderheitsrechte beruft, die herrschende Partei sich auf ihre ungeschriebenen Mehrheitsrechte beruft und sich für jedes der Minderheit eingeräumte Recht ausgiebig entschädigt. Denn niemals räumt eine Mehrheit einer Minderheit mehr Rechte ein, als sie selbst besitzt. Selbstverständlich ist auch in Oesterreich genug Gelegenheit vorhanden, Rechte einer mißliebigen Minderheit ohne greifbare Verletzung des Gesetzes zu kürzen. Es seien nur einige Beispiele hierfür genannt. In vielen Fällen sind in Oesterreich Entscheidungen der Behörden in deren freies Ermessen gestellt. Die Besetzung zahlreicher einflußreicher Stellen in Oesterreich ist Vertrauenssache. In eine besonders schwierige Lage würde in Oesterreich eine Minderheit kommen, wenn ein Volksentscheid eine gegen sie gerichtete Entscheidung treffen würde. Es gibt sonach kein Minderheitsrecht, das dasselbe oder gar mehr bieten würde als wirkliche Gleichberechtigung. Wenn das erwähnte Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt, ist es darauf zurückzuführen, daß es alle politischen und sozialen Einflüsse und eine in manchen Kreisen seit Jahrhunderten fortgepflanzte Abneigung gegen die jüdische Bevölkerung unberücksichtigt läßt und sich bloß auf einige gesetzliche Bestimmungen allgemeiner Natur beruft. Außerdem läßt das Gutachten unberücksichtigt, daß es durchaus nicht der Wunsch der gesamten jüdischen Bevölkerung in Oesterreich ist, ein Minderheitsvolk zu sein. Es entspricht auch nicht den demokratischen Grundsätzen unseres Staates, fen hat, dann hat es sicher seine Richtigkeit, — zwecklos setzt Gott nichts in die Welt---" Als einmal eine Feuersbrunst ein ganzes Nachbardorf einäscherte, frug Reb Treitel mit der gleichgültigsten Miene: „Nun, hat man die Mesusos gerettet?" Solch ein Mensch war besagter Reb Treitel, mein Onkel. Außerdem hatte er noch eine undankbare Angewohnheit: er war Schriftsteller! Damals hieß schon einer Schriftsteller, wenn er Briefe schrieb. Aber Reb Treitel schrieb nicht nur für sich Briefe, sondern für die ganze Stadt; versteht sich natürlich kostenlos — aus purer Freundlichkeit. Wenn er wußte, daß jemand einen Brief zu schreiben hatte, so wartete er nicht, bis jener zu ihm kam, sondern ging zu ihm. Reb Treitel meinte, der des Schreibens Unkundige könnte sich beschämt fühlen, wenn er ihn erst um eine Gefälligkeit bitten müßte---. Mit der Zeit nannte man ihn einen „Schriftsteller". (Ich bitte den geneigten Leser, beim Lesen meines Namens nicht gleich an Vererbung zu denken.) Also, wie gesagt, Reb Treitel hatte nicht wenig unangenehme Eigenschaften, aber man konnte ihm eine gewisse Intelligenz nicht absprechen; denn schon seine briefschreiberische Begabung läßt das Vorhandensein einer solchen vermuten, und schließlich war er nicht anders, als alle anderen Chassidim---. Eines Tages, als Reb Treitel gerade im Begriff war, einen Brief für einen Nachbar zu verfertigen, wurde ihm eine amtliche Urkunde zugestellt, in der folgendes zu lesen war: „Treitel Soundso hat sich am soundsovielten um soundsoviel Uhr da und da zu stellen, zwecks Ausmusterung zum Militärdienst seiner Gnaden und Heiligkeit des allmächtigen und gnädigen obersten Herrschers der russischen Lande, des Zaren Nikolaus des Ersten ..."

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