Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 43 (26.10.1928)
- Date
- 1928-10-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Mmmmwmmmma DIE WAHRHEIT mit der Politik aus der Kultusstube!" Dann wird dieser unser Kampf nicht umsonst gekämpft sein, dann wird er aber auch der letzte Kampf gewesen sein, welcher das innerjüdische Leben in unserer Gemeinde zerspalten und zerrissen hat! „ Minderheitsrechte ". „Wir Juden wollen Minderheitsrechte", schreien die Jüdischnationalen seit Jahr und Tag in alle Welt hinaus, wobei sie, die doch selbst nur einen verschwindende Minderheit der Juden repräsentieren, imme-r im Namen „der Juden" zu sprechen sich erkühnen. „Wir Juden wollen Minderheitsrechte", so tönt es uns aus allen Kongressen, Aufrufen und sonstigen jüdischnationalen Enuntiationen entgegen; in der Forderung nach „Minderheitsrechten" gipfeln alle Parteiprogramme der Jüdischnationalen und selbst eine innere Angelegenheit des Judentums, welche mit der staatsbürgerlichen Einstellung desselben zu Staat und Gesellschaft nicht das geringste zu tun hat, wie die Kultus wählen, wird von ihnen unter dem Gesichtswinkel der Minorütätsrechte behandelt. Wir haben in diesen Blättern die Forderung nach Minderheitsrechten vom Standpunkte der österreichischen Judenschaft immer auf das entschiedenste zurückgewiesen, wir haben bei jeder passenden Gelegenheit die innere Hohlheit und die Gefährlichkeit dieses Schlagwortes, das leider von manchen unserer Glaubensbrüder noch immer gedankenlos nachgesprochen wird, klar und deutlich aufgezeigt und trotzdem wird es immer wieder hervorgeholt, um die wankenden Reihen unserer jüdischnationalen Gegner anzufeuern und zur Wahlurne zu bringen. Es erscheint daher notwendig, diesen Schlachtruf der Jüdischnationalen immer wieder aufs neue als das hinzustellen, was .er tatsächlich ist. als ein ödes, jedes realen Inhaltes bares Parteischlagwort. Von „Minderheitsrechten" zu sprechen, hat nur dort einen Sinn, wo tatsächlich eine Minderheit vorhanden ist, die sich von der Mehrheit der Bevölkerung in ethnischer oder kultureller Hinsicht unterscheidet. Die Rechte dieser Minderheiten, insbesonders die mit der Sprachenverschiedenheit zusammenhängenden Berechtigungen derselben wurden in dem auf den Weltkrieg folgenden Friedensverträgen genau formuliert und der Völkerbund als überstaatliche Autorität zum Schutze dieser Rechte eingesetzt. Es erhebt sich nun die Frage: Sind wir Juden eine solche Minorität, daß wir überhaupt dieses Recht für uns in Anspruch nehmen können? Liegt insbesonders eine Verschiedenheit der Sprache zwischen uns und unseren nichtjüdischen Mitbürgern vor, welcher Gegenstand von Minoritätsrechten sein könnte? Wir österreichischen Juden sprechen dieselbe Sprache wie unsere nichtjüdischen Mitbürger, wir unterscheiden uns, abgesehen von unserer Religion, in keiner Weise von diesen. Es hätte somit die Gewährung von Minderheitsrechten keinerlei Erweiterung unserer Rechtssphäre zur Folge, da ja unsere religiöse Eigenart durch die in unserer Verfassung verankerte Gleichberechtigung aller Konfessionen rechtlich ausreichend geschützt erscheint, mag auch dieser Schutz, was seine Anwendungsfähigkeit und vor allem Anwendungswilligkeit in der Praxis betrifft, manches zu wünschen übrig lassen. Vorteile vermögen uns die Minderheitsrechte somit keine zu bringen, dafür aber bergen sie eine Reihe schwerer Nachteile in sich, die so groß sind, daß die Herren Jerzabek, Riehl und Konsorten, falls sie hierzu in der Lage wären, bei jeder Tages¬ und Nachtzeit eine außerordentliche Nationalratssitzung einberufen würden, um uns Juden diese Rechte zu „bewilligen". Denn „Minderheitsrechte", das bedeutet die Erfüllung der kühnsten Träume der Antisemiten aller Schattierungen; kein Judenhasser könnte sich einen besseren Schutz für die Juden ersehnen als solche. Zunächst einmal bedeuten Minderheitsrechte den Numerus clausus auf allen Gebieten. Nicht nur an den Hochschulen würde die „jüdische Minorität" nur insoweit geduldet sein, als* es den Buchstaben des Gesetzes bei engherzigster Auslegung desselben entspricht, sondern auch im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben würde sich dieser „Minoritätenschutz" alsbald deutlich fühlbar machen, so bei der Anstellung der der „Minderheit" angehörigen Staatsbürger im Staatsdienste, Vergebung von staatlichen Aufträgen, Erteilung von Konzessionen. Zulassung zu Ehrenämtern und zur Ausübung der liberalen Berufe streng nach dem Minoritätsgesetze. Und was geschähe, wenn der Staat oder seine autonomen Selbstverwaltungskörper sich auch über jenes Minimum an Rechten hinwegsetzen würden, die uns der Minderheitsschutz gewährt? Für den Fall der Verletzung der Minderheitsrechte ist der Minorität, welche sich in ihrem Rechte verletzt erblickt, auf Grund des internationalen Rechtes der Rekurs an den Völkerbund möglich. Dieser weist die Beschwerde der Minderheit, welche natürlich nur durch ein Völkerbundmitglied eingebracht werden kann, an eine eigene Minderheitenkommission, welche die Beschwerde zu prüfen und an den Rat, bzw. die Vollversammlung zu berichten hat usw. Glaubt jemand, daß es überhaupt möglich sein wird, wegen jeder Rechtsverletzung zum Völkerbund zu laufen und gegen den eigenen Staat Beschwerde zu führen? Wird sich immer ein Fürsprecher finden, der wegen irgend einer nicht erteilten Konzession oder eines abgewiesenen Lernbeflissenen den Völkerbund mobilisiert? Würden diesbezügliche Beschlüsse eines außeramtlichen Forums überhaupt in einer die Minorität befriedigenden Weise durchgeführt werden oder könnte die Durchführung durch eine internationale, politische, wirtschaftliche oder gar militärische Intervention erzwungen werden? Wie würde sich schließlich, so müssen wir fragen, das Verhältnis zwischen der Majorität und einer von außen gestützten oder geschützten Minorität gestalten, zumal wenn letztere des öfteren zur Beschwerdeführung gezwungen wäre? Das sind wohl trostlose Aussichten, die sich einer derart „geschützten" jüdischen Minorität eröffnen. Die politische Sonderstellung des österreichischen Judentums, welche die Unterstellung desselben unter das Minoritätsrecht im Gefolge haben würde1, müßte immer wieder Reibungsflächen zwischen Staat und Judentum, Gesellschaft und Judenheit, Bevölkerung und Judenschaft entstehen lassen, sie würde eine künstliche Kluft zwischen Oesterreichern nichtjüdischer und jüdischer „Nationalität" hervorrufen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen eines solchen Zustandes wären für die Juden die unerträglichsten, die sich ausdenken lassen. Darum würde der freiwillige Verzicht auf die uns verfassungsmäßig zustehende Gleichberechtigung zugunsten eines so problematischen und jeder realen Grundlage entbehrenden Minderheitsschutzes einem politischen und wirtschaftlichen Selbstmorde gleichkommen. Er wäre, falls er wirklich ausgesprochen würde, ein großes Unglück für uns Juden, das traurigste Vermächtnis, das wir unseren Kindern und Kindeskindern hinterlassen würden: Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage. Weh dir, daß du ein Enkel bist! „ Werktätige" Uneinigkeit. Daß es in den Reihen der „Werktätigen Juden" seit jeher nicht so einig zugeht, wie sie gerne vorspiegeln möchten, das ist bereits seit langem bekannt. Je stiller es um die Genossen in der Oeffentlichkeit in letzter Zeit geworden ist, um so lauter tobte der Kampf in ihrem eigenen Lager. Daß es aber sogar dazu kommen würde, daß die Partei gespalten bei den Kultuswahlen auftreten wird, das hätte sich selbst diejenigen, denen der dort herrschende Unfrieden kein Geheimnis war, nicht gedacht. Und doch soll das Wiener Judentum am 2. Dezember das köstliche Schauspiel erleben, wie sich die Herren „Werktätigen", statt brüderlich in den Armen, kriegerisch in den Haaren liegen werden. Diese Spaltung betrifft nicht die bisher so feindlich gesinnten „Original-Werktätigen" und „Poale- Zionistien"; diese beide Gruppen haben sich vielmehr, wie wir aus sicherer Quelle erfahren, in letzter Stunde gefunden, wobei wieder einmal das Wahrwort Anwendung finden kann, das vom Schlagen und Vertragen usw. spricht. Man sollte nun meinen,