Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 41 (12.10.1928)
- Date
- 1928-10-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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fl^^HHmmmniiiinmiiiimiffliiminmiiiiiiimnttfmiimi^n^minnnBS Seitoll jJmtkcke Q^lau&euwugen, d&lmtiditik^^ Kundmachung. Die Einschreibungen in die Bibelschule II., Rembrandtstrafie 32 finden für das Schuljahr 1928/29 Sonntag, den 14. Oktober 1928, von 10 bis 12 Uhr vormittags, im Schullokale statt. Der Unterricht ist unentgeltlich. Der Vorstand. * * * Interpretation des § 12, lit. b der Wahlordnung. Der Präsident Professor Dr. P i c k hat auf eine Anfrage betreffend die im § 12, lit. b der Wahlordnung enthaltene Bestimmung „Die Vorschläge müssen von wenigstens 100 Wahlberechtigten und den Vorgeschlagenen unterzeichnet sein" auf Grund des § 29 der Wahlordnung folgende Erläuterung bekanntgegeben: Die für die Wahl als Mitglieder des Kultusvorstandes Vorgeschlagenen dürfen unter die „wenigstens 100 Wahlberechtigten", von welchen die Vorschläge unterzeichnet sein müssen, nicht eingerechnet werden. Diese Erläuterung beruht auf der Erwägung, daß die ausdrückliche Hinzufügung der Worte „und den Vorgeschlagenen" zu den Worten „von wenigstens 100 Wahlberechtigten" nur dann einen Sinn hat, wenn die Wahlvorschläge außer von den Vorgeschlagenen von noch wenigstens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Dagegen können die für die Wahl als Vertrauensmänner (§ 30 der Wahlordnung) Vorgeschlagenen die Wahlvorschläge ihrer Wählergruppe giltig unterzeichnen, dies in der Erwägung, daß, während für die Wahl des Kultusvorstandes das Gesamtgebiet von Wien einen einzigen Wahlkreis bildet, dieses Gebiet für die Wahl der Vertrauensmänner in zehn Wahlkreise eingeteilt ist, so daß in diesem Falle die Sachlage eine andere ist, als bei der Wahl der Mitglieder des Kultusvorstandes. * * Jugend-Gottesdienst für Volks-, Bürger-, Haupt- und Mittelschüler (Schülerinnen) im I.Halbjahr des Schuljahres 1928/29. Der Gottesdienst findet statt in den Synagogen: I., Seitenstettengasse 4; IL, Tembrunnengasse 1 a; VI., Schmalzhofgasse 3; VIII., Neudeggergasse 12; IX., Müllnergasse 21; X., Humboldtgasse 27; XIII., Penzingerstraße 132; XV., Turnergasse 22; XVI., Hubergasse 8; XVIII., Schopenhauerstraße 39; XIX., Dollinergasse 3; XX., Kluckygasse 11; XXL, Holzmeistergasse 12. Sabbat: 13., 20., 27. Oktober, 3., 10., 17., 24. November, 1., 15. Dezember, 5., 12., 19., 26. Jänner. Beginn 3 Uhr nachmittags. IßjÄ^Äß^r^^^ Abrüsten / Der 7. Oktober, jener Tag, für den man das Aergste befürchtete, ist glücklicherweise ohne jeden besonderen Zwischenfall verlaufen. Nun ergibt sich für alle Parteien und Verantwortlichen in diesem Staate die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, mit der Soldatenspielerei, die für Oesterreich nur von Schaden ist, endgültig Schluß zu machen. Was wir wiederholt in diesen Blättern betont, sei heute, nach dem ruhigen Ausgang des 7. Oktober, nochmals gesagt: Die Entwicklung unseres Landes, die uns allen am Herzen liegen muß, verträgt nicht derartige Erschütterungen. Von den Reibereien der beiden großen Parteien profitieren nur die kleinen Hetzparteichen. So wie die Kommunisten versucht haben, den 7. Oktober für ihre umstürzlerischen Zwecke auszunützen, so haben auch die Hakenkreuzler wenige Tage vor dem 7. Oktober eine Versammlung veranstaltet, deren Auftakt Plakate bildeten, die wegen ihrer gemeinen Tonart sogar die Pressestaatsanwaltschaft zum Verbot veranlaßten. In der Versammlung selbst wurden Reden gehalten, in denen in blutrünstiger Weise gegen die Juden Stellung genommen und direkt zum Pogrom aufgerufen wurde. Solche Aufreizungen sind nur möglich, wenn die ganze politische Atmosphäre eben verseucht ist, und das ist sie, so lange die österreichischen politischen Parteien ihr Heil in dummer Soldatenspielerei finden. Deshalb muß jetzt die Forderung aller das Wohl unseres Staates beachtenden Faktoren sein: Abrüsten! Die Schmach der Friedhofsscbändungen. Im Verlauf dieses Jahres haben wiederum mehrere Fäll* von Friedhofsschändung die Oeffenitlichkeit erregt. Der preußische Justizminister hat daher in einer allgemeinen Verfügung die Strafverfolgungsbehörden ersucht, im Einvernehmen mit den Polizeibehörden, die der preußische Minister des Innern durch Runderlaß vom 18. Oktober v. J. mit Anweisungen versehen hat, diesen Straftaten auch weiterhin ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und um die A u fklärung, die trotz Aussetzung von erheblichen Belohnungen leider nicht immer gelungen ist. nachdrücklich bemüht zu sein. Bei der Stellung der Strafanträge in der Hauptverhandlung werde zu berücksichtigen sein, daß solche gegen die Ruhe der Toten gerichteten Straftaten in allen Kreisen des Volkes als besonders verabscheuungswürdig empfunden werden und es nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht möglich erscheint, ihnen ohne empfindliche Strafen mit Erfolg zu begegnen. Ueber alle Verfahren dieser Art ist gemäß § 9 der allgemeinen Verfügung über Mitteilungen in Strafsachen vom 12. Dezember 1927 dem Justizminister zu berichten. Hakenkreuzler demolieren die Essener Synagoge. In den letzten Wochen ist im rheinisch-westfälischen Industriegebiet eine erhöhte Aktivität in der antisemitischen Bewegung festzustellen. Kurz vor den jüdischen Feiertagen ist es an verschiedenen Orten des Ruhrbezirkes im Anschluß an Hitler Versammlungen zu antisemitischen Kundgebungen gekommen. Am Vorabend des Versöhnungsfestes wurden in der Essener Synagoge, dem künstlerisch wertvollsten Synagogenbau im Reiche, mehrere kostbare Fenster durch bisher unerkannt gebliebene Täter zertrümmert. Am Vorabend des Laubhüttenfestes zog nach einer Hitlerversammlung im evangelischen Vereinshause, bei der der Nationalsozialist Wagner (Bochum) sprach, eine Gruppe von jungen Leuten durch di«