Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 39 (28.9.1928)
- Date
- 1928-09-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite $ Jlmtiicke TUudtanmgen cbtbraelttifckmkidto Wien Kultuswahlen 1928. Kundmachung. I. Wahltermin. Auf Grund der mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 7. November 1924, ZI. 2590-1/ (Kultus) genehmigten Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der israelitischen Kultusgemeinde Wien, wird am Sonntag, den 2. Dezember 1928, die Neuwahl von 36 Mitgliedern des Kultusvorstandes und 120 Vertrauensmännern der Kultusgemeinde stattfinden. II. Einsichtnahme in die Wählerliste. Das Verzeichnis der wahlberechtigten Personen liegt ab Montag, den 8. Oktober 1928 bis einschließlich Montag, den 22. Oktober 1928, von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags (mit Ausnahme der Samstage) zur Einsichtnahme für die Kultusgemeindeangehörigen an folgenden Stellen auf: Für die Wahlberechtigten des I. Bezirkes: I., Seitenstettengasse 4; II. Bezirkes: IL, Tempelgasse 3; III. und XI. Bezirkes: III., Untere Viaduktgasse 13; IV., V. und X. Bezirkes: V., Siebenbrunnengasse 1; VI. und VII. Bezirkes: VI., Schmalzhofgasse 3; VIII. und IX. Bezirkes: IX., Mullnergasse 21; XII. bis XV. Bezirkes: XV., Turnergasse Nr. 22; XVI. und XVII. Bezirkes: XVII., Hubergasse 8; XVIII. und XIX. Bezirkes: XVIII., Schopenhauerstraße 29; XX. Bezirkes: XX., Kluckygasse 11; XXI. Bezirkes: XXI., Holzmeistergasse 12. III. Reklamationen. Das aktive Wahlrecht haben jene Kultussteuerträger ohne Unterschied des Geschlechtes, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem Verwaltungsjahr 1926 in Kultussteuervorschreibung stehen und die ihnen für das Verwaltungsjahr 1927 oder für das Verwaltungsjahr 1928 statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablaufe der Reklamationspflicht, das ist bis einschließlich 22. Oktober 1928, entrichtet haben. Reklamationen wegen Auslassung wahlberechtigter oder Aufnahme von nichtwahlberechtigten Personen sind bis spätestens Montag, den 22. Oktober 1928 in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde, L, Seitenstettengasse 4, schriftlich einzubringen. IV. Erstattung von Wahl Vorschlägen. Die Wahl erfolgt nach dem System der Verhältniswahl (Proportionalwahlrecht) auf Grund von Wahlvorschlägen, welche von jenen Wählergruppen (Parteien), die sich an der Wahl beteiligen, frühestens drei Tage nach Auflegung der Wählerliste, das ist am 11. Oktober 1928, und spätestens 30 Tage vor dem Wahltag, das ist am 2. November 1928, bei dem Präsidenten der Kultusgemeinde einzureichen sind. Die Vertreter der Wählergruppen (Parteien* erhalten über Verlangen von der Amtsdirektion der Kultusgemeinde die vom Präsidenten der Kultusgemeiude gemäß § 29 der Wahlordnung erlassenen Erläuterungen einzelner Bestimmungen der Wahlordnung und Musterformulare der Wahlvorschläge. Wien, am 26. September 1928. Der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Wien: Professor Dr. Alois Pick m. p. -!e Vorbereitungskurs für Barmizwah. Kundmachung. Um den Kindern mittelloser Eltern Gelegenheit zu geben, sich für die Barmizwah vorbereiten zu können, hat der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien einen unentgeltlichen Barmizwah-Kurs eingerichtet. Einschreibungen und Unterrichtsbeginn: Mittwoch, den 26. September 1928, von 143 bis 4 Uhr nachmittags, im Lehrzimmer der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, IV. Stock. Dauer des Kurses zirka 3 Monate. Der Vorstand. * * Jugendgottesdienst. An die jüdischen Eltern! Nach Ablauf der Feiertage, und zwar am Samstag, den 13. Oktober d. J. (Schabbos b'reschis). wird der Jugendgottesdienst wieder aufgenommen und allsabbatlich um 3 Uhr nachmittags in folgenden Synagogen abgehalten: I., Seitenstettengasse 4; IL, Tempelgasse 3; III., Untere Viaduktgasse 13; V., Siebenbrunnengasse 1; VI., Schmalzhofgasse 3; VIII., Neudeggergasse 12; IX., Müllnergasse 21; X., Humboldtgasse 27; XIII., Penzinger Hauptstraße 132; XV., Turnergasse 22; XVI., Hubergasse 8; XVIII., Schopenhauerstraße 39: XIX., Dollinergasse 3; XX.. Kluckygasse 11; XXL, Holzmeistergasse 12. Dieser Gottesdienst, der für Volks-, Bürger-, Haupt- und Mittelschüler und -Schülerinnen bestimmt ist, wird schulbehördlich verlautbart und von den meisten Religionslehrern allwöchentlich ihren Schülern in Erinnerung gebracht. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien sieht sich veranlaßt, an die Elternschaft das dringende Ersuchen zu richten, im Interesse der religiösen und demnach auch sittlichen Erziehung