Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 31 (3.8.1928)
- Date
- 1928-08-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3062972-3064248-3064278--16462-3089214- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 10 "™™mM,MMIlmM1™^ DIE WAHRHEI1 Baden. Gemeint ist natürlich nicht das Baden der Schweiz oder das Baden-Baden des Schwarzwaldes, sondern unser Baden bei Wien, das mit den genannten Namensbasen außer Namen, Wappen und manchem anderen das Alter gemeinsam hat. Liest man in den Bäderkalendern bei diesem oder jenem Kurort die historische Bemerkung „Betrieb seit 2000 Jahren" oder „seit Urzeiten", so gilt dies in yoWem Maße auch von unserem Baden. Wie bei anderen uralten Bädern, reicht aber die aktenmäßig belegbare Geschichte auch unseres Kurortes nur bis in das Mittelalter zurück. Sie wirft auch auf die jüdische Geschichte manches beachtliche Streiflicht. Einer der wenigen Kaiser, die den Juden Gerechtigkeit wiederfahren ließen, Friedrich HL, förderte das Aufblühen Badens durch seinen Besuch im Jahre 1450, ebenso im folgenden Jahre die Kaiserin Eleonore, die nach einem Wochenbette hier Erholung suchte. Daß damals unter den Kurgästen sich auch Juden befanden, darf als ausgeschlossen gelten. Von ortsansässigen oder in der Umgebung wohnenden Juden kann nicht die Rede sein. Und das Verbot für Juden und Christen, miteinander zu baden, wurde gerade damals mit besonderer Strenge gehandhabt Das Wiener Konzil im Jahre 1267 hate die Juden von der Benützung der allgemeinen Bäder ausgeschlossen. König Wenzel, der in bösartiger Schikanierung der Juden alle seine Vorgänger zu überbieten suchte, untersagte ihnen sogar das Betreten der Behausung des christlichen Bademeisters. Nach Nürnberger Polizeiordnungen aus dem 13. bis 14. Jahrhundert durfte kein Christ eine jüdische Badeanstalt benützen. Das Konzil zu Freising i. J. 1440 verbot jedes Zusammenbaden von Christen und Juden. War den Juden somit die örtliche Badegelegenheit beschränkt, so waren sie auch an bestimmte Badezeiten gebunden, indem man z. B. 1443 über die Juden in Hildesheim dafür Strafe verhängte, daß sie „auf den heiligen Tag" gebadet hatten. So waren denn die Juden gezwungen, neben der Mikweh, dem rituellen Tauchbad — dem „Judenpitz" (Fütze), puteus Judaeorum, „lavis lavationum Judaeorum" (wie es in Köln heifit) oder der „Tuck" (Tauche), wie man es sonst zu benennen pflegte — sich ein besonderes allgemeines Bad einzurichten, von dm das erstere als „kaltes Bad" unterschieden wurde. Die Mainzer Gemeinde besaß eine „Herberg im kalten Bad", d. h. das mit einer Mikweh verbundene, aus zwei Häusern bestehende sogenannte Hekdesch. Dies war i;n 15. Jahrhundert das einzige Judenbad bei der Stadt In Speier lag im 12. Jahrhundert die Mikweh nahe bei der Judengasse. Aus derselben Zeit stammt die bis 1655 gebrauchte, noch heute erhaltene Friedberger Mikweh. Auch in Worms, Andernach, Deutz, Offenburg und sonst sind noch heute alte Mikwaoth anzutreffen. Dr. Martin, der Historiker des deutschen Badewesens, dessen Arbeit hier benützt wird, hält auch das schon seit 1706 nach Eichen auf der Höhe „Eichenkeller" genannte, mit Moos und Hecken überwachsene Gewölbe bei Pyrmont für ein solches Judenbad, wie wohl gleichfalls die „stupa balnearis Judaeorum" in Bamberg im 14. Jahrhundert, sowie die aus Erfurt, Görlitz u. a. Orten bekannten „Judenbäder" solche rituellen Charakters gewesen sein dürften. Ueber das unhygienische Wesen dieser Tauchbäder wurde wiederholt öffentlich Klage geführt Ein solcher Angriff Momberts (Zeitschrift für Staatsarzneikunde, Bd. 20, Erlangen 1830) hatte zur Folge, daß die Mikwaoth in Bayern unter bezirksärztliche Kontrolle gestellt wurden. Die „Balneologische Zeitschrift" 1856 konnte denn auch Gutachten bringen, wie: „Die in Mittelfranken existierenden Kellerquellenbäder der Juden entsprechen durchaus der Gesundheitspolizei" oder: Die Kellerquellenbäder der jüdischen Gemeinden sind zweckmäßig und zur Erwärmung des Wassers eingerichtet". Ein allgemeines Bad (zur Reinigung und Erfrischung) liegt hingegen vor in dem Judenbad, das den Juden in Augsburg, da 1276 von den städtischen Bädern ausgesperrt, 1290 anzulegen gestattet wurde. Auch das christliche Gesinde der Juden durfte nur dort baden. Den Juden in Nürnberg wurde im 13. Jahrhundert ein altes städtisches Bad „überlassen. 1349 verlegten sie ihr Bad in ihr neues Schlachthaus. In Wien hatte 1314 der Jude Liebrnann die Badestube „Wunderberg" inne und 1385 kaufte eine solche die Wiener jüdische Gemeinde von Ulrich Pader. Diese Bäder wurden, so von den Frankfurter Juden 1466, „rechte Bäder" genannt. Bis zu dem eingangs erwähnten Jahre 1450 badeten diese Juden trotz aller Verbote mit den Christen gemeinsam. Seitdem vom christlichen Volke mißhandelt, zogen sie sich in ihr eigenes Bad zurück, obwohl ihnen eines zu Sachsenhausen freigestellt wurde. Daß das Badewesen bei den Juden hygienisch auch in älterer Zeit dem allgemeinen: nichts nachgab, dafür dürften die, auch von Christen bevorzugten jüdischen Aerzte gesorgt haben, unter denen übrigens der zugleich als Lautenist 1581 erwähnte Mosche in Windeken die heute so gangbare Verbindung von Medizin und Musik verkörpert. In meiner „Hygiene der Juden" wird auch der Stellungnahme jüdischer Aerzte zu Bad und Bädern Erwähnung getan. Jedenfalls wird hygienisches und sittsames Verhalten im Bade schon im alten jüdischen Schrifttum eingeprägt, während z. B. das im Judentum verpönte Zusammenbaden der Geschlechter, wie in Gastein, in Baden und sonst 1829 ausdrücklich gestattet wurde. Einige Jahre vorher war es verboten worden. Da aber infolgedessen die Bäder unbesucht blieben, wurde dem Einspruch der Einwohner dagegen stattgegeben. Erst 1649 wurden für das Badener Herzogsbad Badekleider gefordert. In die Baderöcke mußte Blei eingenäht werden, damit sie nicht hinaufgingen. Im 18. Jahrhund.ert wurden statt der Badehosen Badehemden vorgeschrieben. Nach der Badener Ordonnanz von 1679 duldete man im Bade nur Gespräche und Lieder geistlichen, jedenfalls sittlichen Inhaltes. Drei Jahre vorher war Schwimmen, Untertauchen und Speien im Bade verboten worden. Daß es im Bade lustig zuging, errät man schon aus dem Badener Badelied von 1588: „Aussig Wasser, inne Wein, laßt uns alle fröhlich sein." Nach einerVerordnung von 1613 wählten die Kurgäste unter sich das Badgericht. Die Vornehmen hielten unter sich eine Art Kommers ab, von dem die Armem fernbleiben mußten. 1727 spielten Wiener Kommödianten „das Baadener Bad" voll schmutziger Liebsgeschichten. Auch Bilder im Wiener städtischen Museum wissen von dem Treiben in Baden manches zu berichten. Daß der auch als Baineologe bemerkenswerte Paracelsus den Badener Quellen Heilkraft absprach, scheint ihre Frequenz nicht beeinträchtigt zu haben. Wenn nun an dem Trubel des Badener Kuriebens Juden lange Zeit nicht teilnahmen, so lag dies also daran, daß Juden öffentliche Bäder nicht besuchen durften. Doch räumt man ihnen in Baden 1640 vor der Stadt ein Heilbad ein, das vom „Abfall" gespeist wurde. Erst 1706 wurden in Töplitz zwei „Judenbäder" eingerichtet. 1762 ließ Maria Theresia in Karlsbad ein neues Badehaus bauen, indem auch eine „Judentauche" für jüdische Frauen vorgesehen war. In Baden in der Schweiz hatten die kleinen Bäder 1790 ein Judenbad, während in Schinznach die armen Juden abgesondert im „Judenhüttchen" wohnten, die reichen hingegen unter den anderen Kurgästen. 1734 mußten die Juden in Baden die doppelte Taxe bezahlen. Sicherlich auch Privilegierte, wie Simson Wertheimer u. a., wenn sie für ihre gichtischen Glieder hier Heilung suchten. Mit Josef II. hat diese Behandlung der Juden ein Ende gefunden. Während sie in manchen deutschen Bädern sich nicht auf der Kurpromenade sehen lassen durften, spielten während des Wiener Kongresses die Arnsteins und ihre Umgebung in Baden eine führende gesellschaftliche Rolle. Was Wetzlar von Plankenstern, auch aus der Musikgeschichte als hilfreicher Freund Mozarts bekannt, für Baden geleistet hat, erwähnt dankbar die von der Kurdirektion herausgegebene Beschreibung unseres Badeortes. Von anderen, dem Judentum entsprossenen Förderern Badens erzählen die Namen von Aussichtsplätzen und Waldwegen im Badener Kurpark. Die jüngsten Vorgänge in Czegted (Ungarn), wo Juden nur am Dienstag baden dürfen, zeigen aber, daß außerhalb Badens hier und da noch immer Verhältnisse herrschen, wie sie dieser unser Streifzug durch das Mittelalter uns ins Gedächtnis rufen will Dr. Grunwald. Herren- und Damenkleider nach MaB sowie fertig lagernd, bot Qualitätsware, billigste Preise. Eventuelle langfristige« bis zu einem Jahre w&hrende Zahlnngserleichterongen IQeMer-Erzeugungs-Union, Wien VL, Kasetneng. 6 ■ Telephon 3-15 lUUMHMMHHHi Bollinger-Elskasten sind ssit 1870 di» besten Fabrik: Wien XV., Staglgasse Nr. 10, Telephon 80-5-38 Filiale: VII., Burggasse Nr. 17, Telephon B 32-340