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Die Wahrheit · 1928-07-22 · Heft 29 (22.7.1928) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 29 (22.7.1928)
Date
1928-07-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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DIE WAHRHEIT iwnniinnM Seite * WOMlCTl SChr Speisen Versuchen Sie die seit 60 Jahren bestehende Telephon R 42-3-TO und DestreBommlerte -wa Hache im Telephon tt 42-3-1 0 HOTEL-RESTAURANT „GUTH" »•» "q»^.«» ™ Arrangiert jedes festliche Ereignis, in jeder Preislage in und außer Hause unter Beistellung von geschultem Personale und vollständigem Service Prachtvolle geräumige säle ihr Hochzeiten, Vereine und Gesellschaften Verwendung von nur Prima Gansfette — Mittaga- und Abendmenü zu S 2-20 und S 3«20 Palästinaweine vom Faß Zum Besuche ladet höflich ein Schwechater Bier Joset Gulh, Hoteller and Restaurateur Strauß-Politik half ihm nichts. Aller Blicke richteten sich höhnisch auf ihn, und nicht selten fanden die Szenen, in denen der Jude auf der Bühne angespien und verprügelt wurde, nach Theaterschlußauf der Straße eine lebenstreue Fortsetzung. Es ist doch nicht gar so lange her. daß S h y 1 o c k, der Jude in Shakespeares „Kaufmann von Vened i g", auf den meisten polnischen Bühnen als lache rliches Ungetüm dargestellt wurde. Die jüdischen Volkssängertruppen, die sich auch häufig den Namen „jüdische Theater" gegeben haben, führten nur größere oder kleinere Szenen aus dem Volksleben auf, welche von „B a t c h a n i m" (Hochzeitskomikern) oder eigenen schreiblustigen Mitgliedern abgefaßt waren. Auch hier erwartete den Juden nichts Besseres; denn diese Schreiber und Volkssänger wußten die Konjunktur wohl auszunützen, d. h. aus dem zur damaligen Zeit herrschenden Hader zwischen den Konservativen und den Fortschrittlern (Chasidim und Deutsche) ihren Profit zu ziehen. Und da die Fortschrittler ihre Gäste waren, gaben sie sich Mühe, jüdische Bräuche und Sitten, auch gewisse Personen zu verspotten. Sie karrikierten und übertrieben, um nur das Zwerchfell ihrer Besucher in dauernder Erschütterung zu erhalten. Das Publikum, bestehend aus den sogenannten M a s k i 1 i m (Gebildete), welche unter Bildung vor allem das Fortwerfen alles Jüdischen verstanden, zollte ihnen reichlich Beifall. (Fortsetzung folgt.) Der Sozialismus der mosaischen Gesetzgebung. Von Dr. Sternberg (Emden) (Fortsetzung.) 3. Die Arbeit. Israel war ein Ackerstaat. Großgrundbesitz war nicht vorhanden. Die typische Arbeit in Israel war also Bauernarbeit, und der typische Bauer arbeitete gemeinsam mit seinem Gesinde, er faulenzt nicht auf Kosten seines Gesindes, nein, wenn >er es anspornen will, dann geht er selbst mit gutem Beispiel voran. Der Gesetzgeber hebt ausdrücklich hervor, daLS die Arbeit auch die Arbeit des Gesamtvolkes sein solle und nicht etwa nur die .der sogenannten unteren Klassen. „Sechs Tage sollst du arbeiten.'1 Es heißt nicht: „Sechs Tage kannst diu arbeiten." Das ganze Volk sollte arbeiten und hat gearbeitet. David hütete die Schafe, Saul geht mit seines Vaters Knechten auf die Suche nach der verlorenen Eselin. Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen. Wir betrachten heutigen Tages die Arbeitsruhe am siebenten Tage als etwas so Selbstverständliches, daß wir gemeinhin uns gar nicht bewußt sind, welch eine sozialpolitische Großtat die Einführung der Sabbatruhe war. Gehen wir in Gedanken die Jahrtausende zurück. Bei den Völkern rund um Israel war jeder Wochentag ein Werktag. War das schon drückend für die sozial Höherstehenden, um wieviel drückender für die Massen dies arbeitenden Volkes und gar der Knechte und Sklaven. Wie ganz anders in Israeli Der Sabbat hat in unserer Gesetzgebung zwei Begründungen, eine religiöse und eine sozialpolitische. Die religiöse Begründung (II. 20. 8) ist bekanntlich die Ruhe des Schöpfers am siebenten Schöpfungstage, die sozialpölitische Begründung lautet V 5. 14—15: „Aber der siebente Tag ist Feiertag dem Ewigen deinem Gotte. Da sollst du keinerlei Werk verrichten, du und dein Sohn uikI deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und dein Ochs und dein Esel und all dein Vieh, und dein Fremder, der in deinen Toren, auf daß ruhe dein Knecht und deine Magd und du. Und du soMst gedenken, daß du Knecht gewesen im Lande Aegypten, und daß dich von da herausgeführt hat der Ewige, dein Gott, mit starker Hand und ausgestrecktem Arm; darum hat der Ewige, dein Gott, geboten, den Sabbattag zu hüten." Das sozialpolitische Gebot des Sabbats ist schärfer gegeben als das religiöse Gebot. Bei letzterem heißt es: Sochaur es jaum haschabboth Gedenke des Sabbattages; bei jenem aber heißt es: Schomaur es jaum haschabboth Hüte, bewahre den Sabbattag. Der Gesetzgeber begnügt sich nicht damit, jeden siebenten Tag zum Ruhetag zu machen, er macht auch jedes siebente Jahr zum Feierjahr, in dem keinerlei landwirtschaftliche Arbeit verrichtet werden dürfte. Was nun die verschiedenen Arten der Arbeitnehmer für damalige Zonen betriiü, so unterscheiden wir drei verschiedene Arten: 1. Tagelöhner, 2. Knechte, 3. Leibeigene oder Sklaven. Die freieste Form des Arbeitnehmers ist die des Tagelöhners. Der Tagelöhner mußte seinen Lohn sofort erhalten. Es heißt III. 19. 13: „Des Tagelöhners Lohn soll nicht bei dir bleiben bis zum Morgen." Und V. 24, 14—15 heißt es: „Du sollst dem Tagelöhner den Lohn nicht vorenthalten, einem Armen und Dürftigen von deinen Brüdern oder dem Fremdling, der in deinem Land und in deinen Toren. An demselben Tage gibt ihm seinen Lohn, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn ein Armer ist er und darnach langet seine Seele, daß er nicht rufe über dich zum Ewigen, und an dir Sünde sei/' Wenn wir nun zweitens von den Knechten reden, so dürfen wir nicht an unsere heutigen Knechte denken, Ackerknechte, Fuhrknechte usw. Das sind freie Leute. Was in unserer Gesetzgebung Knecht genannt wird, sind unfreie Leute, aber keine Sklaven. Die Stellung eines Knechtes in damaliger Zeit entspricht ungefähr der Stellung, die im Mittelalter der Hörige einnahm. Die Zeit der Hörigkeit war aber in Israel nur kurz begrenzt. Es heißt II. 21. 2: „Wenn du einen ebräiichen Knecht kaufst, so soll er dir sechs Jahre dienen, aber im siebenten Jahre soll er frei ausgehen ohne Lösegeld." War die Zeit der Knechtschaft abgelaufen, wäre dann der Knecht frei, aber leer ausgegangen, nichts weiter sein eigen nennend, als wie seine arbeitswilligen Arme, so wäre er als freier Mann Schlimmer daran gewesen wie als Knecht. Darum befiehlt der Gesetzgeber (V. 15. 13): „Du sollst ihn nicht leer von dir gehen lassen, sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deinem Kelter, daß du gebest von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat." Wollte der Knecht aber nicht frei werden, sondern bei dem Herrn bleiben, „so nimm einen Pfriemen", befiehlt der Gesetzgeber (V. 15. 17), „und! bohre ihn durch sein Ohr an die Tür, und er soll dir Knecht sein für immer." Diese Prozedur mag uns wohl' unnötig gra'isam erscheinen. Heinrich Heine gibt dazu folgende treffliche Erklärung: „Wollte aber ein Sklave, den das Gesetz endlich befreite, durchaus nicht das Herrenhaus verlassen, so befahl Mose, daß der unverbesserliche Lump mit den Ohren an den Türpfosten des Hauses angenagelt wurde. Oh, Mose, unser Lehrer, Mosche Rabbenu, großer Bekämpfer der Knechtschaft, reiche mir Hammer und Nägel, damit ich unsere gemütlichen Sklaven in schwarz-rot-goldener Livree mit ihren langen Ohren festnagle an das Brandenburger Tor." (Geständnisse B. XIV.) (Schluß folgt.)

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