Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 28 (13.7.1928)
- Date
- 1928-07-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Polens diktierte, ohne etwas Nennenswertes zu leisten, kann eine Anbahnung guter Beziehungen zwischen Polen und Juden bewirken, sondern nur eine zielbewußte, verantwortungsvolle Politik kann die Juden aus ihrem Elend erretten. Wer alle Brücken der Verständigung hinter sich, abbricht, über alle Friedensmöglichkeiten hinweggeht, ist kein Retter, sondern nur ein Totengräber. Die Zeitgeschichte illustriert uns ganz deutlich, wie weit esdie Chauvinisten der verschiedenen Schattierungen gebracht haben, deren Früchte nichts als Schmach und Schande, Not und Elend für ihre Länder waren. Auch die jüdische Lage in Polen bietet gar kein erfreuliches Bild und kann keine Experimente an dem schwachen Volkskörper dulden. Es ist daher nur Pflicht der Führer, in solchen schicksalsschweren Tagen Realpolitik zu treiben, da nur eine friedliche, verständigungsvolle Politik gute Gewähr für eine Gleichberechtigung bieten kann. Schöne Gesten und glühende Reden haben im 20. Jahrhundert keinen Kurswert mehr. Die jüdische Bevölkerung inOstgalizien und Wolhynien steht vor den Kultuswahlen. Jahrelange — seit der Entstehung der polnischen Republik — wurde um das demokratische Wahlrecht in den jüdischen Gemeinden gekämpft, das ihnen nun endlich von der Mai-Regierung zuerkannt wurde. Nun spielt sich, wie stets üblich, ein lokaler Kampf mit allen seinen Licht- und Schattenseiten zwischen den verbündeten Orthodoxen undLiberalen und den nationalen Parteien ab, dessen Ende wir diesen Monat erwarten. Wer immer als Sieger hervorgehen wird, wird hoffentlich sich der Pflicht bewußt sein, die seiner harrt, da die heutigen Gemeinden mit viel mehr Aufgaben, nicht nur religiöser, sondern auch sozialer Natur als die früheren belastet sind, was nicht unterschätzt werden darf. Nur dürfen die Kultusgemeinden in Kongreß- Polen, besonders Warschau und Lodz, nicht als Muster für eine gedeihliche Arbeit dienen, denn was für a n a rchische Zustände dort vorherrschen, geht über jede menschliche Vorstellung, Manche prophezeien wohl einen trüben Ausgang der gegenwärtigen Wahlen, aber es ist zu hoffen, daß. der gesunde Sinn der jüdischen Massen Ostgaliziens, der sich in vielen Hinsichten besser als der in Kongreßpolen erweist, sie zu fruchtbarer, gedeihlicher und erfolgreicher Arbeit lenken wird. Der Sozialismus der mosaischen Gesetzgebung. Von Dr. Sternberg (Emden) (Fortsetzung.) Warum diese einzige Ausnahme von der Gleichberechtigung? Wenn wir sehen, mit welcher Fürsorge der Gesetzgeber sich der Fremdlinge annimmt, so können wir ohne weiteres sagen, daß Lieblosigkeit ganz gewiß nicht in Frage kommt. Zwei verschiedene Erklärungen werden für diese Ausnahmebestimmung angegeben. Die eine Erklärung ist die der Reziprozität", der Wiedervergeltung. Nahm der Phönizier von dem Israeliten Zins, dann solte der Israelit auch von dem Phönizier Zins nehmen. Ich halte diese Erklärung nicht für richtig, sondern glaube, daß folgende Erklärung die richtige ist. Zur richtigen Erklärung müssen wir uns in den Geist des Gesetzgebers und in den Geist der Zeit von vor vier Jahrtausenden zurückversetzen. Wann Jcam der Ausländer, zum Beispiel der phönizische Händler, nach Israel, um dort Geld zu leihen? Doch nur, wenn er etwas kaufen und exportieren wollte. Und was gab es in Israel für den Export zu kaufen? Nur Getreide. Wenn demnach der Gesetzgeber dem Israeliten gebot, von dem Ausländer Zins zu nehmen, so war das für den Ausländer eine Erschwerung, mit Hilfe israelitischer Geldmänner Getreide aufzukaufen und zu exportieren. Das Getreide blieb im Lande, Speicher und Magazine blieben gefüllt. Wir müssen nun betrachten, wie Luther diese Stelle übersetzt. Er übersetzt: „An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder." In dieser Uebersetzung sind so, wie sie jetzt vorliegt und zitiert wird, zwei bzw. drei Fehler. Wo in der Gesetzgebung bislang von Fremdlingen die Rede war, und Luther gebraucht auch das Wort Fremdling, da steht im Text das Wort ger. Wenn Luther nun ger mit Fremdling übersetzt, dann ist es von ihm ein grober Fehler, wenn er nochri mit Fremdling übersetzt. Er hätte ein ganz anders Stammwort gebrauchen müssen. Ger ist der Nichtisraelit, der dauernd in Israel wohnt, noehri ist der Ausländer. Zweitens: Wenn Luther ssaschich mit wuchern übersetzt, so war das, wie wir gesehen haben, für Luther kein Fehler, da für ihn jeder Zins gleich Wucher war. Wenn man aber heute, wo das Wort Wucher einen ganz anderen Sinn hat, (diese Stelle in der Lutherschen Uebersetzung zitiert, dann begeht man einen Fehler, man fälscht. Drittens! Es muß, wenigstens meiner Meinung nach, nicht heißen: du magst, sondern: „du sollst". Wir sehen nun, was durch die falsche Uebersetzung aus unserer Stelle geworden ist: der Nichtjude ein Wucherobjekt für den Juden! In einer antisemitischen Schrift las ich, Maimonides habe gesagt, diese Stelle bedeute nicht die Erlaubnis, den Nichtjuden-zu bewuchern, sondern gebiete dem Juden, den Niehtjuden zu bewuchern, und einem solchen Bibelerklärer hätten die Juden den Ehrennamen „der Adiler" gegeben. Vor einiger Zeit sagte mir ein junger protestantischer Theologe: „Nach mosaischem Gesetz darf der Jude den Nichtjuden bewuchern." Ich zeigte ihm darauf, daß in der Lutherschen Uebersetzung der betreffenden Stell in dem einen Satz zwei, bzw. drei Fehler steckten. Bevor ich dann dazu überging, den wirklichen Sinn der Bestimmung zu erklären, fragte ich: „Was würden Sie von einem Manne sagen, der in bezug auf gewisse christliche Mitbürger sagen würde: „Man soll sie zerschmeißen, würgen und stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund totschlagen muß." „Ich würde sagen," antwortete mein Gegner, „daß dieser Mann ein sitlich minderwertiger Mensch sei." „Nun wohl," sagte ich, „der Mann, der das gesagt hat, heißt Luther, und er sagt das von den deutschen Bauern, die sich gegen ihre Bedrücker erhoben hatten." Mein Gegner machte ein verdutztes Gesicht, und ich sagte dann: „Sie lernen hieraus, daß. man eine Schri'ftstelle immer nach den Verhältnissen betrachten muß, unter denen sie geschrieben ist, und daß es fehlerhaft ist wenn man eine Schriftstelle aus der Umgebung herausreißt und dann von einem Standpunkt aus beurteilt, der Zeit und Verhältnissen der Niederschrift gar nicht entspricht. Bedenken Sie aber dabei, daß ich richtig zitiert habe, Sie aber falsch zitiert haben."*) Erst jetzt ging ich dazu über, den Sinn unserer Gesetzesbestimmung zu erklären. Wir sehen beim Faktor Kapital ebenso, wie wir es beim Grund und Boden gesehen haben,, daß unser Gesetzgeber es unmöglich macht, daß ein Staatsbürger aus dem Ertrag der Arbeit eines anderen, von der „Ausbeutung", wie gewisse Leute sagen, leben kann. (Fortsetzung folgt) *) In gleicher Weise hätte ich folgende Stelle aus Luthers Schriften zittieren können: „Die Obrigkeit muß den Pöbel, Herrn Omnes, "treiben, schlagen, würgen, henken, köpfen und radebrechen; sie muß das Volk mit der Faust ins Werk zwingen, wie man Schweine und wilde Tiere treibt und zwingt" (Walch, Luthers Werke, I, 615.) Qtfl« in Cafes w. „Die NW! IAC. MAYER Kleideru. Gummimäntel-Fabrik Export nach allen Ländern ene PtaOalitellumtf Zentrale: Wien II., Glockengasse 24Tel. R48-4-79 Für KultiwbuuBto und Vorelnsfunktl&nSre sogen Legitimation 10«/. 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