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Die Wahrheit · 1928-07-13 · Heft 28 (13.7.1928) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 28 (13.7.1928)
Date
1928-07-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Dl£ WAHRHEIT m'imimraffliiiimmiraimnimiiiDiiimiin™ Seite 3 schenweg zu Gott ist wie jede andere. Gegenseitige Achtung muß die Grundlage des religiösen Lebens sein, sonst ist ein menschenwürdiges Nebeneinander der Konfessionen nicht zu ermöglichen. Aber über die gegenseitige Achtung hinaus muß es möglich sein, daß sich d i e Deutschen, welchem Glauben, welcher Religion sie angehören, zu einer geistigen Einheit zusammenfinden, die im Gefühl der Liebe und Freundschaft wurzelt; die Seele muß die Seele suchen, und es darf kein Empfinden der Fremdheit Katholiken, Protestanten, Juden und Freigeister trennen, wie verschieden sie auch ihr Verhältnis zu Gott auffassen mögen. Das dumme Gerede vom Gast- und Wirtsvolk sollte endlich aufhören. Wir können Juden in Deutschland bereits zur Zeit Karls des Großen nachweisen; es gibt jüdische Familien, deren Stammbaum in Deutschland soweit zurückreicht, wie der weniger christlicher bürgerlicher Familien. Eine bald zwei Jahrtausende umfassende Kulturgemeinschaft verbindet gerade auf deutschem Boden Christen und Juden. Eine^ innere, gefühlsbeschwingte Gemeinschaft ist nur da denkbar und von Dauer, wo gemeinsame Ziele und Ideale vorhanden sind. Fehlen die etwa in unserem Falle? Ist nicht das Ideal der Humanität in gleichem Maße deutsch wie jüdisch? Man darf nur der Rolle gedenken, die die deutschen Juden in unserer deutschen Kultur gespielt haben. Dies wäre nun freilich ein Thema, das eine besondere Behandlung verdient. Was wäre z. B. aus der deutschen Lyrik ohne Heine geworden? Kann man Meyerbeer, Mendelssohn u. a. aus dem deutschen Musikleben wegdenken? Wer hat Kant besser und tiefer verstanden und ausgelegt als Hermann Cohen? Lassen wir es hier bei diesen Hinweisen bewenden; man muß ohnehin mit geistiger Blindheit geschlagen sein, wenn man die Bekein Vermögen. Vor dem Tode sagte er ihr, daß er vom Propinati'onspächter, seinem Brotgeber, noch eine bestimmte Summe zu fordern habe. Er war ein sehr gottesfürchtiger und guter Mensch. Stets, wenn der Propinationspächter einem Armen ein Almosen verweigerte, gab er es, und verschrieb es auf seine eigene Rechnung. Seine Frau war darum sehr arm geblieben. Als die sieben Trauertage vorüber waren, ging sie zum Pächter und bat, daß er ihr die gebührende Summe auszahle. Der Pächter aber wurde sehr aufgebracht und schrie: „Daß ihn der Teufel holen möge! Nicht genug, daß er mich bei Lebzeiten geplündert hat, fordert er auch nach dem Tode Geld von mir! Und er wollte nicht bezahlen. Die Witwe eilte sofort nach dem Friedhof und erzählte alles dem Manne. Sie weinte sehr. In der Nacht kam der Tote und zog den Pächter und forderte ihn vor den höchsten Richter. Der Angeklagte weint und fleht: „Lass1 mich nur in Ruhe, ich will deiner Frau das Geld bezahlen und ihr noch darauf geben, so viel du willst, nur lass' ab von mir." Jener aber beharrte hartnäckig bei seiner Forderung, daß der Pächter ihm vor den höchsten Richter folg?. Der Mann erwachte furchtbar erschrocken, weckte das ganze Haus auf und alle gerieten in Todesangst. Aber als der Morgen kam, hatten sie alles vergessen und schwiegen. Doch in der nächsten Nacht wiederholte sich dasselbe, und dann auch in der dritten Nacht. Der Proprnator fuhr daher zum Lemberger Rabbiner, um seinen Rat einzuholen. Der Rabbiner riet ihm: Wenn der Tote wieder käme, sage ihm, jene, die Toten, müssen den Lebenden nachgeben, für die Lebenden aber ist das Gericht auf dieser, nicht auf der anderen Welt." In der nächsten Nacht kam der Tote abermals und zog sein Opfer mit sich. Der Pächter wiederholte die Worte deutung des Judentums für die deutsche Kultur nicht anerkennt. Beginnen wir in den Schulen! Erziehen wir unsere Kinder zu gegenseitiger Achtung und zur Humanität, so wird die Entwicklung des Geisteslebens in unserem Volke friedliche und glückliche Bahnen einschlagen! Der Judenstaat in Palästina. Von P. Erhard Schlund O. F. M.*) I. Um es gleich vorweg zu sagen: Die Meinung vieler. daP» Palästina ein Judenstaat sei, ist unrichtig. Es gibt weder rechtlich noch in Wirklichkeit in Palästina einen Judenstaat; und ich zweifle, ob es je einen geben wird. Aber es gibt sehr mächtige Bestrebungen, einen solchen zu errichten. Um e?nen solchen werden Kämpie mit Geilst und Schreibmaschine, aber auch mit der Hand geführt. Zunächst einiges über die staatspolitische und staatsrechtliche Lage im Hetligen Lande. Palästina ist ein Mandatsland des Völkerbundes, der auf Grund der Völkerbundsakte, Artikel 22, Absatz 4, die Verwaltung des Landes auf eine Macht übertragen kann. Im Artikel 132 des Friedensvertrages von Sevres vom 10. August 1920 verzichtete die Türkei auf alle ihre Rechte in Palästina zu gunsten der alliierten Mächte. In Uebereinstimmung mit Artikel 95 dieses Vertrages übernahm Engl'and als Mandatsmacht die Verwaltung des Landes, das also eigentlich dem Völkerbunde gehört. England selbst hatte sich durch die sogenannte Balfour- Erklärung vom 2. November 1917 gebunden. Diese Erklärung in Form eines Briefes an Rothschild abgegeben, lautete: „Seiner Majestät Regierung betrachtet die Schaffung einer nationalen Heimstatt« für das jüdische Volk mit Wohlwollen und wird die größten Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, wobei Klarheit darüber herrschen solle, daß nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Stellung der Juden in irgendeinem anderen Lande beeinflussen könnte." Wohl zu beachten ist, daß nicht von einem Staat, sondern nur von einer nationalen Heimstätte (National Home) die Rede ist. *) Auszugsweise aus den .,M ü n c h n e r Neuesten Nachrichte n". des Rabbiners und der Tote Heß ab von ihm. Tags darauf begab sich der Rabbiner an der Spitze eines Minjans von zehn erwachsenen Männern, die alle gelehrt und fromm waren, nach dem Friedhof jener Stadt, trat an das Grab und hörte die Klage des Verstorbenen an. Ihm kränkte am meisten die Beleidigung, die ihm der Pächter zugefügt, und die ihm in der anderen Welt keine Ruhe ließ. Der Rabbiner hörte beide Parteien an und fällte ein Urteil, daß der Pächter der armen Witwe auch fernerhin die volle Pension auszuzahlen und dann für ihre Kinder zu sorgen habe. Der Tote gab sich zufrieden. Aber der Rabbiner konnte sich nicht enthalten und fragte fhn: „Wodurch hast du, der du ja erst einige Wochen auf der anderen Welt weilst, bei Gott die Gnade erreicht, daß er dir die Macht gab, einen Lebenden vor Gericht zu fordern?" Der Verstorbene antwortete: „Ich darf es sagen, da ich tot bin, und es mir nicht als Selbstlob angerechnet werden wird. Bei Lebzeiten kannte ich eine arme Frau, die jede Woche gezwungen war, ihre einzige Kupferschüssel zu versetzen, um den Sabbat feiern zu können. Ais sie eines Tages nicht wußte, bei wem die Schüssel zu versetzen, ergab sie sich in Gottes Willen und hoffte auf seine Hilfe, und ich war derjenige, durch den ihr Gott Hilfe sandte, ich lieh ihr Geld ohne Pfand und ersparte ihr die Beschämung. Dank ihrer Fürsprache erfuhr ich keine Quajen des Grabes und sah auch nicht das Antlitz der Hölle, sondern die Pforten des Paradieses taten, sich gleich vor mir auf. Darum wurde mir auch die Gnadte gewährt, den Schuldner, der mein Andenken geschmäht, vor Gericht zu fordern." (Fortsetzung folgt.)

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