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Die Wahrheit · 1928-06-29 · Heft 26 (29.6.1928) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 26 (29.6.1928)
Date
1928-06-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 DIE WAHRHEIT eifrigen Liberalen, Konservativen oder Sozialisten, und ich glaube, daß dieses „Etwas tun" auch den eifrigen Juden macht, die Jüdischkeit formt. Ein gewisses Tun liegt im Gebet, sicherlich in der öffentlichen Andacht. Jede Handlung für die Synagoge, alle jüdischen Betätigungen, alle Arten jüdischer Wohltätigkeit, wenn sie mit den beiden anderen Wegen verbunden sind, helfen dazu, die Jüdischkeit zu bilden. Jedes kleine Opfer hilft sie zu bilden. Der Dienst an einer Sache gibt das Bewußtsein vom WeTt der Sache, und das Bewußtsein des Wertes ist ein Teil der Jüdischkeit. Tat also ist der dritte Weg, etwas tun; auch dies in gewissem Maß eine Frage der Zeit und zugleich eine Frage der Beharrlichkeit und Festigkeit. Der Sozialismus der mosaischen Gesetzgebung. Von Dr. Stern b er g (Emden) (Fortsetzung.) Das Volk in seinem gesunden Rechtsempfinden hat von '"her instinktiv auf diesem Standpunkte gestanden. Es redet vuu „Gottes Erdboden". Redet es auch von Gottes Hobelmaschinen? Was bedeutet denn das Wort: „Gottes Erdboden?" Es bedeutet letzten Endes genau dasselbe, was der mosaische Gesetzgeber mit den Worten sagt: „Das Land ist mein und ihr seid nur Fremdlinge und Gäste vor mir"; es heißt letzten Endes, daß wir den Boden nicht einem einzelnen für ewig zusprechen sollen. Die Wichtigkeit der Erkenntnis, daß der Besitz von Boden nicht der Besitz einer Sache, sondern der eines Rechtes ist, erhellt sofort, wenn wir fragen: Was bedeutet denn das Recht, den Boden zu bearbeiten? Da wir alle nur durch Bearbeitung des Bodens leben können, so bedeutet dieses Recht in letzter Linie das Recht auf Leben. Und für dieses Recht muß nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Mensch einem anderen Menschen, ein Staatsbürger einem anderen Staatsbürger Sachgüter geben, Zahlungen leisten. Kann unter solchem Recht von wahrer Demokratie die Rede sein? Nein. Solange ein solches Recht besteht, ist alles Gerede über Freiheit und Gleichheit nur Phrasengebimmel. ..Wem das Land gehört, dem gehören die Leute." Die ganze Weltgeschichte ist ein Beweis für die Richtigkeit dieser Worte altindischer Weisheit. Im gleichen Sinne sagt treffend Schopenhauer: „Zwischen Leibeigenschaft wie in Rußland, und Grundbesitz in England, und überhaupt zwischen dem Leibeigenen und dem Pächter, Einsassen, Hypothekenschuldner und dergleichen mehr liegt der Unterschied mehr in der Form als in der Sache. Ob mir der Bauer gehört oder das Land, von welchem er sich ernähren muß, der Vogel oder sein Futter, die Frucht oder der Baum, ist im wesentlichen wenig verschieden, wie denn Shakespeare den Shylock sagen läßt: ,Mein Leben nimmst du mir, wenn du mir die Mittel nimmst, durch die ich lebe'." (Parerga und Paralipomena.) Ganz anders in Israel. Dort gehörte das Land dem Volke und jeder Volks-' genösse war dauernd gleichberechtigt am Lande. Demokratie der Tat. 2. Kapital. Im Gegensatz zu dem Grund und Boden und zu den Häusern in Dörfern und Flecken werden die Häuser in Städten, die mit einer Mauer umgeben sind, vom Gesetzgeber unterschiedlich behandelt Es kann nicht genug hervorgehoben werden, daß diese unterschiedliche Behandlung volkswirtschaftlich von der größten Bedeutung ist. Es heißt III. 25, 29—31: „Und so jemand ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, so hat er das Einlösungsrecht bis ein Jahr seit dem Verkauf zu Ende ist: ein volles Jahr hat er das Einlösungsrecht. (30) Wenn es aber bis zum Verlauf eines Jahres nicht eingelöst wird, so bleibt das Haus, das in einer Stadt mit. Mauer, verfallen seinem Käufer und dessen Geschlecht. Das Haus wird nicht frei im Jobeljahre. JAG MAVER Eigene naOabiellunä (31) Und Häuser in den Flecken, die keine Mauer ringsum haben, werden zu den Feldern des 'Landeis gerechnet. Ein solches Haus hat das Einlösungsrecht und im Jobeljahre wird es frei." """ Woher die unterschiedliche Behandlung? Die Stadtmauer als solche kann doch keinen Einfluß ausüben. Unser Gesetzgeber gibt selbst die Erklärung, indem er die Häuser in den Flecken als landwirtschaftliche Gegenstände betrachtet, deren Wert im Verhältnis zu dem Grund und Boden nicht in Betracht kam. — Wir müssen uns dabei in Gedanken vier Jahrtausende zurückversetzen in eine Zeit, in der noch die Nachwirkung vorhanden war, daß der Israelit kurz zuvor als Nomade in Zelten gewohnt hatte. Auch bei den Gerrhanen gehörte das Haus, weil Blockhaus, zur „fahrenden Habe"; Dahingegen dienten die Häuser in den Städten dem. Gewerbe, der Industrie; sie würden also heute stellenweise den Fabriken entsprechen. Diese Häuser gehören also zum Faktor Kapital. Demnach unterscheidet unser Gesetzgeber sehr "scharf zwischen den beiden Faktoren, die außer der Arbeit zu jeder Produktion notwendig sind, dem Grund und Boden einerseits und dem Kapital anderseits. Weil der Grund und Boden ohne Arbeit des Menschen entstanden, vielmehr vom Ewigen erschaffen ist, soll er auch des Ewigen (des Staates) sein und von dem einzelnen niemals für ewig in Eigentum genommen werden können. Dahingegen soll das Kapital, das durch Arbeit entsteht, eben weil es durch Arbeit entsteht, auch Eigentum des einzelnen sein. Unser Gesetzgeber gibt dem Staate, was des Staates ist, und dem einzelnen, was des einzelnen ist. In bezug auf Verwendung des Kapitals bestimmt unser Gesetzgeber (II. 22, 25): „Wenn du Geld leihst meinem Volke, dem Armen bei dir, sei ihm kein Schuldherr, leg ihm keinen Zins auf." Das Verbot des Zinsnehmens erscheint uns Kindern des Zeitalters des Kapitalismus als etwas Vorsintflutliches oder doch Kulturwidriges. — In den Begriff „Kapitalismus" werden vielfach zwei an und für sich vollkommen verschiedenartige Dinge zusammengeworfen, nämlich einerseits der Großbetrieb, der zu seiner Gründung einer großen Geldsumme, eines großen „Kapitals" bedarf, und anderseits die Zinswirtschaft, bei welcher das Kapital die Eigenschaft hat, eine jährliche Vergütung des Schuldners an den Gläubiger, den Zins, abzuwerfen, ohne daß durch diese Leistungen des Schuldners die Schuld selbst kleiner wird. Wenn ich das Wort Kapitalismus gebrauche, so meine ich nur den letzteren Begriff. — Wir müssen uns dabei erinnern, daß in Israel damals noch Naturalwirtschaft herrschte. (Alle Abgaben an den Staat wurden in Naturalien, nicht in Geld geleistet.) Israel war ein Agrarstaat, ein geschlossener Agrarstaat. Kreditgeschäfte kamen nicht vor. „Leihe mir einen Scheffel Korn oder den entsprechenden Geldwert: nach der Ernte werde ich dir das Entsprechende wiedergeben." So oder ähnlich wird der eine Israelitzum anderen gesprochen haben. Da war es ganz natürlich, wenn der Verleiher nur einen vollen Scheffel, aber nicht mehr zurück erhielt; denn hätte er seinen Scheffel behalten und aufbewahrt, so wären Witterungseinflüsse und Insekten unaufhörlich tätig gewesen, den Scheffel Korn zu vermindern. Der Verleiher konnte also froh sein, wenn er nach einem Jahre einen vollen Scheffel, bzw. den Geldwert desselben zurückerhielt, und es wäre unnatürlich gewesen, wenn er statt des vollen Scheffels noch mehr als einen vollen Scheffel zurückerhalten hätte. Ganz anders liegen die Verhältnisse im Zeitalter der Geldwirtschaft. Das Geld ist. weil als Edelmetall unvergänglich, der Ware, die vergänglich ist. beim Tausch überlegen, und es sagt daher zum Leiher: „Willst du mich benutzen, so mußt du mir einen bestimmten Teii des Ertrages, den Zins, vorabgeben; tust du das nicht, nun. dann bleibe ich eben im Strumpf liegen, ich kann warten." Da nun in Israel der Zins verboten war. so wurde dadurch bewirkt, daß Israel ein Agrarstaat mit Naturalwirtschaft blieb und sich nicht zu einem Handels- und Industriestaat entwickelte. (Fortsetzung folgt.) Kleideru. Gummimäntel-Fabrik Export nach allen Ländern Zentrale: Wien II., GlOCkengaSSe 24Tel.R48-4-79 Für KuUusbeamte und Verelnsfunktlonäre gegen Legitimation 10V. Nachlaß .sjixr^äijAjäf. 1

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