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Die Wahrheit · 1928-06-15 · Heft 24 (15.6.1928) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 24 (15.6.1928)
Date
1928-06-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 jinmnnrnmnnm^ pj^ WAHRHEIT bandes des fortschrittlichen Judentums führte, zu dessen Präsident Claude Montefiore berufen wurde. So breitete sich der geistige Einfluß dieses hervorragenden Mannes über ganz Europa und Amerika aus, und überall hat dieser Einfluß Gutes gewirkt. Aber Montefiore hat nicht nur für das Judentum gearbeitet; er hat auch in Weisheit und wundervollem Gemeinsinn für seine jüdischen Brüder gewirkt. Seit fast fünfzig Jahren ist sein Name mit jeder sozialen Bewegung in der Gemeinde verbunden, und auch über Zeit unidi Arbeit hinaus war er großmütig im Geben. Dieses Werk, an dem er mit unendlicher Zartheit und Aufopferung geschaffen hat, hat ihm in höchstem Maße die Liebe der jüdischen Allgemeinheit gewonnen. Als Prophet des liberalen Judentums wird er sicherlich einen bedeutenden Platz in der jüdischen Geschichte finden; aber als Freund der Armen und aller derer, die leiden, als der unermüdliche Arbeiter für die Erhebung der jüdischen Massen und für die Reinigung des jüdischen Lebens und als der aufmerksame Wächter jüdischer Ehre hat er sich einen sicheren Platz in den Herzen seiner jüdischen Brüder errungen. Seine Tätigkeit hat sich nicht nur auf sein Vaterland beschränkt. Als Präsident der Anglo- Jewish Association und des Joint Foreign Committee ist er für eine ganze Generation hindurch eine der treibenden Kräfte in dem großen Hilfswerk gewesen, durch das die Westjudenheit die Ostjuldien von Bedrückung, Elend und Unwissenheit befreien will. Obgleich er den jüdisch enNationalisin u s ablehnt, läßt ihn doch nichts unbewegt, was das Haus Israel betrifft. Ebenso wie er ein religiöser Universalist ist, ist er ein Universalist in Nächstenliebe und Wohltätigkeit. Er ist ein großer Jude und ein treuer, unerschütterlicher Engländer. Der Sozialismus der mosaischen Gesetzgebung. Von Dr. Sternberg (Emden) (Fortsetzung.) Bei dem Verkauf von Grundstücken bestimmt der Gesetzgeber über den Preis (III. 25, 25): „Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel sollst du kaufen von deinem Nächsten, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. Nach der Zahl der vielen Jahre steigere ihm den Kaufpreis und nach Verhältnis der wenigen Jahre mindere ihm den Kaufpreis, denn eine Anzahl Ernten verkauft er dir." » Die Angabe, „eine Anzahl Ernten verkauft er dir", ist so wichtig, daß wir uns ausführlicher damit befassen müssen. Wenn es heißt, eine Anzahl Ernten verkauft er dir, so ist selbstverständlich nicht damit gemeint, daß jetzt eine Ernte verkauft wird, die erst im nächsten Jahre oder in den folgenden Jahren noch wachsen wird, sondern es soll bedeuten, daß ein Recht auf Ernten verkauft wird. Der Verkauf eines Grundstückes ist nach mosaischem Rechte also der Verkauf eines Rechts und nicht der Verkauf einer Sache. Nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch ist aber der Verkauf eines Grundstückes der Verkauf einer Sache, und in dem Abschnitt „Sachenrecht" werden an erster Stelle die Grundstücke behandelt. Hier liegt ein Widerspruch in den Gesetzbüchern vor. Wo ist die Wahrheit? Das Bürgerliche Gesetzbuch, an dem die gelehrtesten Juristen des 19. Jahrhunderts gearbeitet haben, wird es doch wohl besser wissen als der Gesetzgeber vor vier Jahrtausenden. Wirklich? Ersuchen wir nun den Juristen, den Begriff Sache zu definieren, so sagt er nach seinen Lehrbüchern: „Sache ist ein räumlich begrenztes Stück der körperlichen Welt, dessen Grenzen entweder durch die Natur oder durch menschliche Willkür gegeben sind." Ist diese Definition richtig? Nein. Nach dieser Definition ist ein Stück Land eine Sache, also auch ein sehr großes Stück Land, ein ganzer Erdteil. Auch der Mensch kann als Sache betrachtet werden, und in der Tat hat der Römer den Sklaven als Sache, als res sonans, als redende Sache betrachtet. Welcher sichtbare Gegenstand wäre demnach keine Sache? Zweck unserer Definition soll doch sein,' bestimmte Gegenstände von anderen Gegenständen zu unterscheiden. Wir sehen also, obgleich das Bürgerliche Gesetzbuch vom Sachener sehr hungrig war, wagte er nicht, Speisen und Getränke zu berühren, denn er fürchtete, ob er sich hier nicht just in der Hauptstadt der Schedim (Dämonen) befinde, und wer etwas von diesen genießt, der kann ja nimmermehr ihrer Macht entrinnen. Mittlerweile sah er sich immer mehr in den Häusern um und fand, daß alles wie zum Sabbat vorbereitet war. In den Leuchtern staken Kerzen, auf dem Tisch lagen die Sabbatbrote, Wein schimmerte in den Flaschen, Fische schmorten in den Pfannen am Herd. Endlich kam der Freitag. Wie unser Chassid ziellos umherreiste, vernahm er eine Stimme, die rief: „Ins Bad! Ins Bad!" Er folgte der Stimme und sah den Schamas, der, wie üblich, umherging und die Leute einlud, vor Anbruch des Sabbats ein Bad zu nehmen. Der Chassid war sehr erfreut, endlich einen lebenden Menschen zu finden, aber der Schamas sprach kein Wort zu ihm, sondern zeigte ihm nur den Weg zum Bad. Im Bade war es voll von Leuten. Nachher gingen alle in die Synagoge zum Beten. Dort lud einer den Fremden zu Gast auf den Sabbat. Man feierte den Sabbat gar fröhlich und munter bei erlesenen Speisen und Getränken, man sang alle Lieder und jubelte, wie es der Chassid noch sein Leben lang nicht gesehen hatte. Er war sehr neugierig, zu erfahren, wer und was die Leute sein mochten, mußte aber seine Neugierde bezähmen, da er am Sabbat von werktäglichen Dingen nicht reden durfte. Als am Abend der Hausherr die Havdala gesprochen hatte und unser Chassid im Begriff war, ihn auszufragen, waren alle auf einmal verschwunden. Der Chassid irrte wieder tagelang einsam umher und wußte nicht, was aus ihm werden sollte. Endlich erinnerte er sich des Briefes vom Baal-Schem, den er, im Rock eingenäht, bei sich trug. Jetzt war die Zeit, ihn zu öffnen. Darinnen stand zu lesen, er solle seinem Wirt, während er die Havdala spricht, die Hand in den Gürtel stecken und zu ihm sprechen: „Ich beschwöre dich im Namen des Baal- Schem, daß Du mir sagest, wer Ihr seid und mir den Weg nach meiner Heimat zeigest." Als der nächste Sabbat kam, tat der Chassid, wie ihm geheißen ward, und der Hausherr erzählte ihm folgendes: „Wir sind gar keine lebenden Menschen wie Du. wir sind längst verstorben. Vor vielen, sehr vielen Jahren wohnten wir in einer fernen Stadt. Da gab einmal der Kaiser ein Gesetz heraus, wir sollten uns alle taufen lassen, sonst würden wir gemartert und dann hingerichtet werden. Wir erbaten uns drei Tage Bedenkzeit, aber nur, um vor dem Tode Buße für unsere Sünden tun zu können. Der dritte Tag war Sabbat. Wir feierten den Sabbat, wie es Gott gebietet, mit Lobgesängen und Liedern, wir aßen und tranken und freuten uns. als wäre nichts geschehen, denn wir wollten die Heiligkeit des Tages nicht durch Trauer verletzen. Als der Abend kam. beschlossen wir alle, zu sterben; wir zogen das Los, einer schlachtete den anderen, und der letzte band sich einen Stein an den Hals und sprang ins Meer. Denn wir hatten gefürchtet, wenn wir lebend in die Hände des Peinigers fielen, könnten wir abtrünnig werden. Im Himmel aber entstand darob ein großer Sturm. Sollten solche Menschen derart vor der Zeit sterben, und was sollte ihr Lohn sein? Wir gingen darauf ins Paradies zum ewigen Leben ein, aber an jedem Sabbat nehmen wir wieder irdische Gestalt an und steigen auf diese Insel nieder, wo wir den Sabbat in Freuden und Jubel begehen, gleich wie wir' es am letzten Tage unseres irdischen Lebens getan haben." Darauf wies er dem Gast einen Weg, der ihn nach Hause rührte. Anmerkung: Diese merkwürdige Geschichte ist in mehreren Varianten verbreitet. Es scheint hier die chassidische Bearbeitung einer älteren Sage vorzuliegen. Die ältere Quelle vermag ich nicht anzugeben. (Fortsetzung folgt.)

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