Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 21 (25.5.1928)
- Date
- 1928-05-25
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 10 a«M^^ söhnung nach außen muß aber mit der Befriedigung nach innen Hand in Hand gehen. Wenn das das Resultat der deutschen Wahlen sein wird, so kann das deutsche Land, im besonderen aber seine jüdische Bevölkerung sich ihrer herzlich freuen. Auch für Oesterreich und seine Politik ergibt sich eine gewichtige Lehre: Das Gegeneinanderregieren, wie es in Deutschland im Bürgerblock, bei uns in der famosen „Einheitsliste" geübt wird, muß früher oder später Schiffbruch erleiden. Darum Besinnung, Herr Dr. Seipel, bevor es für Sie und die Ihren zu spät sein wird! 0. H. Wiener Grundbücher aus den Jahren 1350 bis 1421. In die Berichterstattung über das vom Vizepräsidenten Dr. Jakob O r n s t e i n in der öffentlichen Plenarsitzung vom 23. April d. J. erstattete Referat betreffend die auf Juden bezüglichen Eintragungen in den Grundbüchern aus den Jahren 1350 bis 1421 haben sich Mißverständnisse und Irrtümer eingeschlichen, so daß eine Klarstellung erforderlich erscheint. Herr Vizepräsident Dr. O r n s t e i n berichtete, daß der sei. Oberrabbiner Dr. C h a j e s unmittelbar vor seinem Ableben mit dem Direktor des Archivs der Stadt Wien, Prof. Dr. S t o w a s s e r, über die in den Wiener Grundbüchern aus den Jahren 1350 bis 1421 vorhandenen, auf Juden bezüglichen Eintragungen Rücksprache genommen habe und der Ansicht Prof. Stowassers beipflichtete, daß eine Kopistur dieser Eintragungen überaus wünschenswert sei, weil dadurch historisch wertvolles Material für die wissenschaftliche Bearbeitung gewonnen werden könne. Entsprechend dem Antrage der „Historischen Kommission der israelitischen Kultusgemeinde" hat das Vertreterkollegium beschlossen, Herrn Prof. Dr. S t o w a s s e r für seine Anregung zu danken und ihn zu bitten, die Leitung und Beaufsichtigung der Herstellung dieser Kopisturen zu übernehmen. Indem das Plenum des Kultusvorstandes dem Antrage des Vertreterkollegiums zustimmte, bewilligte es gleichzeitig die für die Abschreibarbeiten erforderlichen Kosten. Qamenkteidev - Metien . Arbeitsgemeinschaft Jüdischer Walsenmädchen im Dr. Krager-Helm Wien IL, Matzgasse 7, Tel. R 43-5-40 Übernahme aller Arbeiten, von Reparaturen bis zur allerfelnsten Maßarbeit Billige Preise! VSe^kiheilmwmTSge Das Märchen stirbt nicht aus. Gerade in die deutsche Wahlzeit fällt die Verkündigung eines Urteils, das das Mürichener Schwurgericht in einem Prozeß sprach, der gegen den verantwortlichen Redakteur einer national-sozialistischen illustrierten Zeitschrift. Esser, wegen Beschimpfung der jüdischen Religion durchgeführt wurde. Es handelte sich wieder einmal um das alte Ritualmordmärchen, das diesmal durch die Veröffentlichung des Bildes eines angeblich von den Juden zu rituellen Zwecken geschlachteten Knaben besonders glaubhaft gemacht werden sollte. Wir wollen uns die Schilderung der eingehenden Darlegungen schenken, mit denen von berufener Seite die irrsinnigen Ritualmordlegenden vor Gericht erledigt wurden. Nicht vorübergehen kann man aber an der Begründung, die der Vorsitzende des Gerichtes dem Urteil, das gegen Esser fünfhundert Mark Geldstrafe erkannte, gegeben hat. Alle Vorwürfe, die Esser gegen den Talmud erhoben hatte, z. B., daß er die Schändung nichtjüdischer Frauen als Verdienst bezeichne, fänden im Talmud und in den anderen Gesetzen der jüdischen Religion keinerlei Stütze. Und was die Ritualmord-Beschuldigungen betreffe, so könne man nicht den Ritualmord als einen jüdischen Gebrauch ansehen, selbst wenn früher einzelne Juden Ritualmordverbrechen begangen hätten! Das Münchener Gericht scheut sich also nicht, den ungeheuerlichen Vorwurf in einem Urteil festzulegen, daß möglicherweise Tötungen von Menschen zu religiösen Zwecken von einzelnen Juden begangen seien! Gegen ein solches Verfahren muß mit aller nur möglichen Entschiedenheit protestiert werden. Nicht ein einziger Fall ist nachgewiesen worden, in dem die blutrünstiger mittelalterlicher Phantasie und gemeiner Hetze entsprungenen Ritualmordmärchen zutreffend gewesen wären. Und im Jahre des Heils 1928, während der Atlantik überflogen und die Kraft der Niagara-Fälle drahtlos nach Europa übertragen wird, während wir über die Freiheit des Geistes, die wir erreicht, vor Stolz platzen, bringt es ein deutscher Richter fertig, die ältesten immer aufs neue erfolgreich widerlegten Phantastereien von religiösen Menschenopfern mit einer rhetorischen Einschränkung zu den Akten zu geben! Wer weiß, ob nicht irgendwo im deutschen Wahlkampf das Münchener Urteil, das durch einen einzigen Satz aus der Verurteilung eines Hetzers zur Anklage gegen eine uralte Kulturreligion geworden ist, eine Rolle gespielt hat. Ein Glück nur, daß wir es so leicht haben, uns mit der Ueberzeugung eines reinen Gewissens unserer Haut zu wehren! Wozu die Juden gut waren. Vor dem Czernowitzer Kriegsgericht hatte sich ein Jude namens Lungu A v r a m wegen Desertion zu verteidigen, die er vor mehr als 10 Jahren angeblich sich hat zuschulden kommen lassen. 1916 diente er in der rumänischen Armee als einfacher Soldat, machte heiße Kämpfe mit und geriet schließlich in deutsche Gefangenschaft. Nach Beendigung des Krieges kam er heim, meldete sich wieder bei seinem Regiment und kämpfte tapfer gegen die Bolschewisten. Wie gegen viele andere Juden, die aus der Gefangenschaft heimkehrten, wurde FLEISCHH AUEREI^ SIEGMUND KORNMEHL WIEN IX., BERdOASSE NR. 19 FlUAUa XVM., WÄHRIHGERSTRASSE NR. 97 Telephon Nr. A 17-349 und A 164-34 Lieferant für Heilanstalten Abteilung für Koscherfleisch IX.. Iiqi&si IS ini XVIII., KitringiFStrallB 87 ■itw Aufsicht des ehr«. Rabbinatee der Isr. Kultu «gemeinde Wien. 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