Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 20 (18.5.1928)
- Date
- 1928-05-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT iranm niuimuiiDiiiiiniii!iiiiiiiiit Seite 3 keit desselben gesetzlich anerkannten, aber nicht kongrualen Kirchen und Religionsgesellschaften zur Ergänzung der Bezüge, sowie der Ruhe- und Versorgungsgenüsse ihrer Seelsorgegeistlichkeit eine Pauschal-Dotation aus Staatsmitteln" gebührt. Zu dieser Dotation „wird noch ein weiterer Betrag in einer solchen Höhe gewährt, daß die betreffende nicht kongrual§ Kirche oder Religionsgesellschaft ihren Seelsorgern die Erziehungsbeiträge, sowie die Witwen- und Waisenversorgungsgenüsse, und zwar unter gleichen Bestimmungen auszahlen könne, als wenn sie kongruale Seelsorger wären" (§ 5). In Gemäßheit dieses Gesetzes wurde für das Jahr 1926 vorschußweise für die Rabbiner in Böhmen ein Betrag von Kc 411.000.—, in Mähren von Kc 202.000.— und in Schlesien von Kc 36.000.— ausbezahlt. Im Jahre 1927 war für die persönlichen bzw. sachlichen Ausgaben des jüdischen Kultus ein Gesamtbetrag von Kc 578.300.— eingestellt. In der Slowakei und in Karpathorußland war die jüdische Religionsgenossenschaft schon nach dem früheren ungarischen Rechte den Kongrualkirchen gleichgestellt. Für das Jahr 1928 erscheint im Staatsbudget für die persönlichen und sachlichen Ausgaben des jüdischen Kultus in der Slowakei ein Betrag von Kc 680.000.— und in Karpathorußland von Kc 160.000.— ausgeworfen. Im Staatsbudget sind aber auch noch andere Beträge enthalten, welche einzelnen Kultusgemeinden zugute kommen. So wurde zum Beispiel der Kultusgemeinde Prag eine Subvention von Kc 180.000.— für die Restaurierung der Alt-Neusynagoge ausbezahlt. Im Friedensvertrage von Versailles wurden Bestimmungen für die nationalen oder religiösen Minderheiten überhaupt nicht getroffen. Daher vollzieht sich in Deutschland die staatliche Beitragsleistung vollkommen unabhängig vom Friedensvertrage. In Preußen hat schon das Gesetz „übir die Verhältnisse der Juden" vom 23. Juli 1847, Gesetzessammlung Seite 263 im § 67 bestimmt, daß „die Juden im Falle der Errichtung einer eigenen öffentlichen Schule eine Beihilfe aus Kommunalmitteln zu fordern haben, und daß sie, wenn sie eine öffentliche Schule unterhalten, sowohl von der Entrichtung des Schulgeldes als auch von allen unmittelbaren persönlichen Leistungen zur Unterhaltung der ordentlichen Ortsschulden frei" sind. Es handelt sich also nicht bloß, wie bei uns, um Beiträge zu den Kosten unseres Religionsunterrichtes, sondern vielmehr um solche für die Erhaltung der von der jüdischen Gemeinde errichteten Schule selbst. In Preußen ist es nun im Jahre 1922 zum ersten Male gelungen, die Einstellung von Staatsbeihilfen für die Synagogengemeinden in Preußen in gleicher Weise zu erwirken wie für die christlichen Kirchen, indem damals ein Betrag für die „geistliche Versorgung leistungsschwacher Synagogengemeinden" eingestellt wurde. Diese im folgenden Jahre gestrichene Position wurde dann später, neuerlich eingestellt. Gegenwärtig sind im preußischen Staatsbudget zwei solche Positionen eingestellt, und zwar eine für Bedürfniszuschüsse zu den Gehältern der Rabbiner, ihren Ruhegenüssen und den Versorgungsgenüssen für ihre Hinterbliebenen im Betrage von RM 200.000.— und dann eine zweite zum Zwecke von Beihilfen an leistungsschwache Synagogengemeinden zu den Kosten des Religionsunterrichtes, ursprünglich mit RM 200.000.— gegenwärtig erhöht auf RM 400.000.—. Vielleicht noch von größerer Wichtigkeit für die Budgets der einzelnen Gemeinden erscheinen die Beiträge der politischen Gemeinden für Leistungen der Kultusgemeinden. Solche obliegen unseren Ortsgemeinden schon derzeit für den Religionsunterricht und weiters auch auf Grund des Heimatsrechtsgesetzes, für die sei es in besonderen jüdischen oder in allgemeinen Versorgungsanstalten untergebrachten jüdischen Insassen. In der Tschechoslowakei haben einzelne Gemeinden, insbesondere die Großgemeinden Prag. Brünn und andere für jüdische Wohlfahrts- und kulturelle Zwecke Beiträge ausgeworfen. Noch viel umfassender sind die diesbezüglichen Leistungen insbesondere von preußischen Gemeinden. So finden Vergütungen an die jüdischen Waisenhäuser, dann überhaupt für Fürsorgezöglinge, die in die von dem deutsch-israelitischen Gemeindebund unterhaltenen Anstalten aufgenommen werden, statt; die Fürsorgeämter tragen, soferne sie solche Zöglinge überweisen, die vollen Kosten, unabhängig davon, ob die Eltern der betreffenden Zöglinge zur Zahlung in der Lage sind oder nicht; besonders hervorzuheben ist, daß für Unterstützungszwecke in Deutschland eine Unterscheidung zwischen zuständigen und nicht heimatsberechtigten Unterstützungswerbern nicht stattfindet. Für Beerdigungen, die von der jüdischen Gemeinde in Berlin unentgeltlich ausgeführt werden, vergütet die Stadtgemeinde, soferne die Bedürftigkeit anerkannt wird, neun Zehntel des aufgewendeten Betrages, durchschnittlich Mark 50.— für jede Beerdigung. Welche Bedeutung einer derartigen Subventionierung der Gemeinde Wien für unser Budget zukommen würde, ergibt sich wohl aus dem Umstände, daß 63 Prozent aller Beerdigungen auf unseren Friedhöfen entweder unentgeltlich oder zu einem sehr ermäßigten Satze durchgeführt werden. Für Kranke, die in das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde in Berlin unentgeltlich aufgenommen werden, zahlt die Stadtgemeinde, wenn sie einen Aufnahmeschein ausgestellt hat, einen Betrag von Mark 5.— pro Tag: Zahbatienten in der dritten Klasse unseres Spitals bezahlen S 9.50 pro Tag, während die Kultusgemeinde für die Verpflegung dieser Kranken usw. tagtäglich einen Zuschuß von S 4.— leisten muß. So entsteht, wenn überdies noch die Auslagen für die vollkommen Er fängt zu bitten an. „Geht, seid so gut, und öffnet Euer Herz — ich habe es nötig .. ." Ich gab dem Mann einige Zlotys, und fort war er. Nach kurzer Zeit öffnet sich abermals die Tür. Ein robuster Mann kommt herein, setzt sich, ohne was zu sagen, mir gegenüber und lächelt. Ich sehe erstaunt auf ihn — er lächelt. Ich lege die Feder aus der Hand — er lächelt. Ich frage: „Nu?" — er lächelt Ich sehe ängstlich nach der Tür — er lächelt! Endlich fängt er an: „Ein Jid, ein bal z'dokoh seid Ihr — ein gutes Ponem habt Ihr au;h — und deshalb werdet Ihr mir eine tauwoh tun ..." Ich staune noch mehr. „Und was wollt Ihr von mir?" „Gar nichts — nur eine Gefälligkeit! Ich habe nämlich einen hingen, aus dem hier bei uns nichts werden kann. Er wird ein Lump, ein Garnichts. Bei Euch drüben kann er es noch zu etwas bringen. Gesund und kräftig ist er — Paß und Reisegeld ist auch da. Bleibt nur noch eine Bescheinigung von Euch, daß Ihr ihn mit Euch nehmt. Ihr versteht?" „Ich verstehe Euch nicht, Mann! Was wollt Ihr von mir? Bei uns ist genau so ein Elend wie hier. Ein Land — eine Zore! Ich verstehe Euch nicht, Mann!" „Ihr versteht nicht? Ach! Drüben und Zores? Versteh1 ich wieder nicht! Sagt, daß Ihr wollt und es ist toff . . ." „Aber um Gottes Wüllen, was wollt Ihr denn? Was soll ich mit Eurem Jungen anfangen? Ich habe selber unberufen fünf Jungen . . .!" Jener sieht mich gelassen an. „Nu, es eilt nicht — Ihr bleibt doch noch ein paar Tage hier. Morgen, so Gott will, sagt Ihr mir Eure Antwort. Ueberlegt es Euch m Ruhe, gelassen. Einem Jid eine tauwoh zu erweisen, ist doch eine große Sache. Bleibt also gesund .... morgen, so Gott will, morgen . . . ." Fort war er. Ich zerbreche mir den Kopf: was kann das sein? Was wollen die Leute von mir? Sehe ich wie ein Millionär aus? Ich konnte mir gar nicht lange den Kopf zerbrechen. Wieder öffnet sich die Türe. Zwei vornehm aussehende Jiden kommen herein. „Guten Tag, Herr Schmelke, wir kommen vom Armenverein und bitten um einen Beitrag für unsere Kasse. Wir unterstützen jährlich 3000 Arme und erziehe; fünfzehn Waisen unserer Stadt, auf unsere Kosten. Außerdem unterhalten wir ein Asyl für Alte und begraben die Armen der Stadt kostenlos, stellen unentgeltlich Grabsteine für Unbemittelte und . . ." ..Genua!" rief ich. „Ihr tut alles ganz gut und recht, man kann sich auf Euch verlassen. Ein paar Zlotys will ich beisteuern, mehr kann ich nicht . . ." „Ach, ach, paar Zlotys? Und Dollar — Dollar? Wir würden sehr danken — die ganze Stadt — auf Ehre . . . ." Ich wurde wütend. „Zum T . . . . mit eure Dollars! Ich habe keine Dollars! Wo soll ich Dollars hernehmen? Zahlt man hier mit Dollars oder Zlotys? Hier, bitte, ist mein Beitrag, und fertig . . .!" Sie sehen sich verwundert an. Nun gut — bleibt's bei Zlotys . . ." Weg sind sie. Zehn Minuten später — weißbärtiger Besuch. „Wir schreiben im Sefer Thora, Reb Schmelke .... Gottes Segen ruht auf Euch — wenn Ihr den Beutel öffnet. Nebbich, eine arme Stadt hier. Drüben bei euch kennt man das nicht, Gott sei Dank. Nu, Reb Schmelke, gebt Euch einen Ruck — ein Sefer kostet doch viel, sehr viel Geld. Nu, Reb Schmelke .. . ." „Zlotys oder Dollars?" frage ich erschöpft. „Dollars, Reb Schmtelke . . ." „Nein!" schreie ich verzweifelt. „Nur Zlotys!"