Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 20 (18.5.1928)
- Date
- 1928-05-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 flinwin Dffi WAHRHEIT wie auch in den Plenardebatten, insbesondere in den Budgetverhandlungen, auf die unbedingte Notwendigkeit der Gewinnung solcher Beiträge hingewiesen. Die Verpflichtung des Bundes usw., den Kultusgemeinden solche budgetmäßig festzustellende Beiträge zukommen zu lassen, wurde vielfach auf den Friedensvertrag von Saint-Germain, und zwar auf Artikel 68, Absatz 2, gegründet, nach welchem „in Städten und Bezirken, wo eine verhältnismäßig beträchtliche Anzahl österreichischer Staatsangehöriger wohnt, die einer Minderheit nach Rasse, Religion öder Sprache angehören, diesen Minderheiten von allen Beträgen, die etwa für Erziehung, Religionscder Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln in Staats-, Gemeinde- oder anderen Budgets ausgeworfen werden, ein angemessener Teil zu Nutzen und Verwenden gesichert wird." Diese Beitragspflicht ergibt sich aber auch, wie Dr. Ornstein weiter treffend ausführte, aus der österreichischen Vorkriegsgesetzgebung. Die „Israelitische Religionsgenossenschaft" ist wie die katholische Kirche, die evangelische Kirche u. a. gesetzlich anerkannt. Aus dieser gesetzlichen Anerkennung folgt, daß sie berechtigt sei, verhältnismäßig jene Ansprüche an den Staat usw. zu stellen, welche er den anderen gesetzlich anerkannten Kirchen zubilligt. Wenn er also diesen gegenüber solche Leistungen vollzieht, welche sie zur Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen benötigen, so könne wohl jede andere Religionsgenossenschaft die gleiche Forderung auf die Gewährung von verhältnismäßigen Beiträgen stellen. Es ist demnach genau derselbe Gedanke, welcher in dem angeführten Artikel 68, Absatz 2 niedergelegt ist. Dr. Ornstein verweist nun auf das für das Jahr 1928 festgestellte Bundesfinanzgesetz (B.-G.-B1. vom 1. März 1928, Nummer 56), in welchem im Kapitel 14 (Seite 275) unter „Kultus" für den katholischen Kultus folgende Beträge ausgeworfen werden: 1. Religionsfonds...........S 16,077.008.— 2. Stiftungen und Beiträge .......... 583.323.-— Summe . . . S 16,660.331.— Diesen Ausgabeposten steht als Einnahmepost Kapitel 14 (Seite 299) ein Betrag von S 379.451.— gegenüber, so daß sich für den katholischen Kultus Bundesausgaben im Restbetrage von S 16,280.880— ergeben. Für den evangelischen Kultus finden wir unter Kapitel 14 auf Seite 475 nachstehende Beträge: 1. Evangelischer Oberkirchenrat, persönliche und sachliche Ausgaben zusammen ..........S 77.704.— 2. Beiträge ........, 503.825.— Summe . . . S 581.529.— Eine Einnahmepost findet sich im Budget für den evangelischen Kultus nicht vor. In den Tabellen der Bundesbeamten erscheint auch der „Evangelische Oberkirchenrat" mit einem Präsidenten (Sektionschef) und zwei Räten, der zweiten bzw. dritten Dienstklasse. (Seite 384 B.-G.-Bl. Nr. 56.) Im Kapitel 14 erscheint endlich noch eine weitere Post „Sonstige Kultusausgaben" mit einem Betrage von S 23.000.—. An dieser Gesamtsumme dürften wir wohl nur mit einem sehr minimalen Teilbetrage partizipieren. Dem Redner sei nur eine Subvention für die israelitische theologische Lehranstalt bekannt. Diese unsere Hohe Schule, die auf dem höchsten wissenschaftlichen Niveau steht, wird mit einer Subvention von S 500.— unterstützt, deren Erhöhung glaublich auf das Doppelte dem verstorbenen Herrn Oberrabbiner in Aussicht gestellt wurde. Auch aus der Gesetzgebung anderer Staaten läßt sich das Recht der Kultusgemeinden, solche Beitragsleistungen zu fordern, klar ableiten. Dr. Ornstein reflektierte auf die Gesetzgebung der uns benachbarten Tschechoslowakei und Deutschlands. Und zwar zunächst der Tschechoslowakei, die deshalb besonders lehrreich ist, weil in der Verfassung vom 29. Februar 1920 in Nr. 121 im § 132 sich eine mit dem zitierten Artikel 68, Absatz 2 nahezu gleichlautende Bestimmung vorfindet. Die Beschließung der Verfassung ging aber der Genehmigung des Friedensvertrages voraus, so daß die tschechoslowakische Gesetzgebung ihre Verpflichtung, den „religiösen Minderheiten bestimmte Beträge aus öffentlichen Fonds usw. für die Erziehung, Religion oder Humanität zu gewährleisten", ohne jede Beziehung auf den Friedensvertrag anerkannte. Ja sie lehnt eine solche Beeinflussung durch den Friedensvertrag entschieden ab. Nichtsdestoweniger hat sie in den Jahren 1924/25 und 1926 für die Bedürfnisse unserer Religionsgenossenschaft Kc 578.300.—, Kc 4f 1.300.— und K£ 452.912.— eingestellt. Von besonderer Bedeutung erscheint aber das Gesetz vom 25. Juni 1926, Nr. 122, nach welchem „den vor Wirksam- Der „Amerikaner". Von Josef Kaplan (Fulda). Ein Mann stürzt in meine Stube. „Ihr wundert Euch sicher, daß ich so plötzlich bei Euch endringe? Aber ich sage Euch: Ihr send meine einzige Rettung — Ihr seid meine einzige Hilfe in der Bedrängnis — Ihr seid mein Erlöser — Ihr seid der Strohhalm, an dem ich mich festhalte! Fragt nacht — ich werde Euch alles erzählen. Also ich komme heute hier an und nehme in dem einzigen jüdischen HoteJ Logis. Solche polnische Städtchen haben doch bloß zwei Hotels — ein jüdisches und ein christliches. Ich sage dem Wirt, daß ich die Absicht habe, einige Tage hier zu bleiben, zwecks Getreideeinkauf. Ihr müßt nämlich wissen, daß ich Getreiidehändler bin. Kaum habe ich mir's im Zimmer bequem gemacht, kommt auch schon der Wirt, ein kleines Jüdchen, zu mir und erzählt, daß es nach dem letzten Gesetz notwendig ist, meine Personalien in ein Buch einzutragen. Gut, sage ich, schreibt was Ihr wollt, ich heiße Jankel Schmelke. Das Jüdchen notiert Jankel Schmelke, dann fragt er: „Schreibt Ihr Schmelke mit einem „Sch" oder mit einem polnischen „Sz."?" „Schreibt es meinetwegen mit einem „Scha." „Und wann seid Ihr geboren, Reb Schmelke?' „Mittwoch nachrrdtitags, halb vier....." „Ach — macht keinen Stuß! Ihr wißt doch, nach dem letzten Gesetz ist es notwendig . . „Gut, Ihr wolllt's erfahren: am 6. Tamus, fünftausendsechshmidertzweiunddreäßig . . „Ach — ich meine das nicht! Wann Ihr nach dem christlichen Kalender geboren?" Weiß ich? Da fragt Ihr zuviel! Seid so gut. Reb Jid, und laßt mich ein wenig schlafen, — ich bin so müde, wie ein Soldat mach der SchJachltt Geht, seid so gut und laßt mich alleine ..." „Oh, das geht aber nicht! Nach dem letzten Gesetz ist es notwendig geworden, einzuschreiben, wann Ihr geboren seid . . ." „Und wenn ich das nicht sagen kann?" „Ja, nun, da kann, ich's nicht: einschreiben. Aber sagt mir wenigstens wo Ihr herkommt . . ." „Reb Jid, laßt mich endlich zufrieden! Schreibt meinetwegen von Amerika . . ." „Gut" sagt der Wirt. „Schlaft gesund." Einige Stunden später sitze ich am Tisch und schreibe. Daöffnet sich die Türe und hierein kommt ein dürftig aussehender Mann. „Guten Tag" sagt er. Ihr seid Mister Schmelke?" „Ja" antwortete ich, „der bin ich. Aber wozu sagt Ihr „Mister"?" „Nu meint jener, „Mister ist doch, chas wescholem, keine Beleidigung. Ich wolJte Euch nämlich bitten, mir mit ein paar Dollar unter die Arme zu greifen, Es geht mär nebbich sehr schnmutzig mit Parnosse, nicht für Euch gedacht, — Weib und Kinder können sich nicht satt essen, von mir schon gar nicht zu reden. Ihr seftd — was man Euch ansieht — ein bal z'dokoh — und bei Euch drüben ist doch ein Dollar kein Dollar wie bei uns. Und deshalb seid so gut und. ." Ich wurde erstaunt. „Was redet Ihr von Dollars? Was Dollars — wie „drüben"?"