Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 20 (18.5.1928)
- Date
- 1928-05-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Oroschen. mui jntt 4m VerOffendiditmgefi der „Urion dettfsdtftsferr. Jude»* und den?' tsAmtfidieB Verlautbarungen der Israelitischen^ Kultusgemeinde Wien" J Redaktion und Administration: Wien II., Heinestrafie Nr. 13 — Telephon 42-2-16 XLIV. Jahrgang Wien, 18. Mai 1928 Nummer 20 Ein wichtiger Schritt der Kultusgemeinde. Die Wiener Israelitische Kultusgemeinde laboriert seit dem Vorjahre infolge der schweren Wirtschaftskrise Oesterreichs im allgemeinen und der tristen Lage der Wiener Judenschaft im besonderen an einem Defizit, dessen betrübliches Anwachsen dem jetzigen Kultusvorstande sicherlich nicht zur Last gelegt werden kann. Denn dieser bemüht sich wirklich mit ehrlichem Eifer, auf alle mögliche Weise dieser traurigen Folgeerscheinung unserer Verhältnisse durch fiskalische Maßnahmen Einhalt zu gebieten, welche aber aus mehrfachen Gründen bisher erfolglos blieben. Denn einerseits geht es nicht mehr gut an, die Leistungsfähigkeit der ohnedies finanziell sehr geschwächten Wiener Judenheit noch mehr zu beanspruchen, anderseits stehen den aus dem erwähnten Grunde nur ganz schwach erhöhten Mehreinnahmen Ausgaben auf religiösem, sozialem und karitativem Gebiete gegenüber, die wieder nur wegen der allgemeinen furchtbaren Not bald ins Unermeßliche wachsen. So mußte man, sollte das Defizit nicht noch weit größere Dimensionen wie bisher annehmen, auf einen Ausweg sinnen. In der öffentlichen Diskussion wird bereits seit geraumer Zeit die finanzielle Beanspruchung des Bundes, der Länder und Gemeinden als ein solches Hilfsmittel betrachtet, und besonders waren es die Jüdischnationalen, die diesen Weg eingeschlagen wissen wollten. Sie stützten sich hierbei ihrem politischen Programm gemäß auf die nationalen Minderheitsbestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain. Diese ihre Forderung mußte aus vielen Gründen von der Mehrheit der österreichischen Juden, die sich nicht als nationale, sondern nur als religiöse Minderheit in unserem Vaterlande betrachtet, abgelehnt werden. Immerhin schienen die betreffenden Bestimmungen des Friedensvertrages, soweit sie eben für r e 1 i g i ö s e Minderheiten in Betracht kommen, mehr aber noch die verhältnismäßige Angleichung an die anderen in Oesterreich Staatsgrundgesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaften, die staatliche finanzielle Aushilfen erhalten, die Möglichkeit zu bieten, vom Staat usw. Beiträge für die religiösen und charitativen Zwecke der Gemeinde zu erlangen. Der verdienstvolle Vizepräsident der Kultusgemeinde, Dr. Jakob O r n s t e i n, hat sich nun seit längerer Zeit der ungemein schwierigen Aufgabe unterzogen, die diesbezügliche Rechtsmaterie zu studieren, und das Ergebnis seiner gewissenhaften Nachprüfungen bei der letzten öffentlichen Plenarsitzung des Wiener Kultusvorstandes in einem ganz vorzüglichen Referate, das lebhaftes Aufsehen erregte, bekanntgegeben. Wir lassen hier die Ausführungen Dr. Ornsteins, die auch in Tagesblättern stark kommentiert wurden, folgen; die Auswirkungen seines einstimmig angenommenen Antrages sind in ihrer ganzen Tragweite zur Stunde noch nicht zu überblicken, doch kann schon jetzt gesagt werden, daß diese für die Wiener Kultusgemeinde, die mit ihren nunmehr erhobenen Forderungen ganz im Rechte ist, besonders wichtige sein werden. * * * Vizepräsident Dr. O r n s t e i n verwies einleitend zunächst auf das beständige Anwachsen der Ausgaben der Kultusgemeinde, welche auch bei Anwendung der allergrößten Sparsamkeit eine Verminderung kaum erfahren können, da der Kultusgemeinde die Erfüllung solcher Pflichten obliege, welche geradezu als heilige bezeichnet werden können. Es müsse ihr stets Bedürfnis sein, den Gottesdienst, sowie überhaupt die Ausübung des Kultus auf jener Höhe zu erhalten, auf welcher er sich dank einer alten, in Wien stets gepflegten Tradition derzeit befindet. Sie müsse den Religionsunterricht immer mehr ausbauen und vertiefen, die Zahl der Bibelschulen immer mehr vermehren, denn in der steten Fortentwicklung dieses Unterrichtes liegt eine der wesentlichsten Garantien der Erhaltung der Kultusgemeinde bis in die fernsten Zeiten. Es werde sich endlich nie ein Kultusvorsteher finden, welcher bereit wäre, die charitative Tätigkeit der Kultusgemeinde, sei es im Betriebe ihrer Wohltätigkeitsanstalten, sei es in der Armenpflege usw. irgendwie zu mindern. Denn die Uebung der Wohltätigkeit sei der Ausfluß der schönsten ethischen Gebote unserer Lehre. Der Kultusvorstand ist bei dieser Sachlage bemüßigt, auf die Erschließung neuer Einnahmsquellen bedacht zu sein. Als eine solche wird in der öffentlichen Diskussion schon seit ziemlich langer Zeit die Heranziehung des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Beitragsleistung zu den Lasten der Kultusgemeinden bezeichnet. Auch im Kultusvorstande selbst wurde sowohl im Vertreterkollegium