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Die Wahrheit · 1928-05-11 · Heft 19 (11.5.1928) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 19 (11.5.1928)
Date
1928-05-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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DIE WAHRHEIT inmummflffli IM Seite 1 und sein Vertreter Herr Dr. Katz zu glauben scheinen, offenbar Leute, die nicht genug aufmerksam und vorsichtig zu lesen vermögen, mißverstanden und daraus gefolgert, der Autor habe bei der Kundgebung seines Abscheus vor den Kriegsgewinnern nur das konfessionelle Moment vor Augen gehabt. Wer sich von den wiederholten Erklärungen des Herrn Grafen Czernin überzeugen ließ, wird ohne weiteres zugeben, daß auch die weitere Stelle im afrikanischen Tagebuche: „Ich habe dieses Gesicht auf der Wiener Kingstraße und Kärntnerstraße gesehen .... In dem Augenblicke,, in dem die Gesichter der europäischen Kriegsgewinner — einerlei ob in Wien und Berlin oder in London und Paris — dank ihrer Aehnlichkeit mit dem Sonnenfisch an mir vorüberziehen usw." gleichfalls ganz harmlos gemeint war» Man sieht wieder einmal, welche peinlichen Folgen ein Mißverständnis haben kann. Ich weiß nicht, ob Graf Czernin die Lehre aus dem Prozeß ziehen wird, in Zukunft genau jedes Wort, das er schreibt, sorgfältig abzuwägen, aber er denkt gewiß, harmlose jüdische Leser täten gut daran, lieber ihrem eigenen Verstände zu mißtrauen, bevor sie einem Autor eine häßliche antisemitische Gesinnung zumuten. * £ * Wie leicht Mißverständnisse entstehen, hat man übrigens nicht nur bei der Lektüre des afrikanischen Tagebuches, sondern auch während des Verlaufes des Prozesses wahrnehmen können, den dieses gräfliche Druckwerk veranlaßt hatte. In der ersten Verhandlung hatte Herr Dr. Katz als Vertreter des Grafen Czernin sich über den Zeugen Nathan Eidinger in einer Weise geäußert, daß man annehmen mußte, es gäbe wenige Zeitgenossen, über die Graf Czernin eine verächtlichere, gehässigere Meinung haben könnte. Welche Ueberraschung aber bot die zweite Verhandlung, in der ein Brief des Grafen Czernin an Herrn Nathan Eidinger zur Verlesung gebracht wurde, in welchem er in geradezu enthusiastischen Wendungen die Herzens- und Charaktereigenschaften dieses Mannes, seine Selbstlosigkeit, sein philanthropisches, von reinstem Patriotismus beseeltes Wirken preist und der mit der Versicherung „wahrer, treuer Freundschaft" schließt. Muß man da nicht auf die Vermutung geraten, daß sich bei der Information, die der Advokat von seinem gräflichen Klienten zwischen den beiden Verhandlungen erhalten, ein Mißverständnis eingeschlichen hat, das diese verblüffende Ueberraschung ermöglichte? Es scheint, daß der Advokat bei der ersten Verhandlung von diesem bei der zweiten Verhandlung vorgelesenen Briefe keine Kenntnis hatte. * * * Im Verkehre zwischen dem Grafen Czernin und Herrn Nathan Eidinger dürften übrigens auch schon vor Jahren Mißverständnisse eine Rolle gespielt haben. Darauf schließt schon die interessante Tatsache, daß Herr Eidinger absolut nicht in der Lage war, sich daran zu erinnern, bei welcher Gelegenheit und wofür er dem Grafen Czernin einmal 3000 Pfund gegeben. Graf Czernin, dessen geschäftliche Unerfahrenheit sein Vertreter einmal nachdrücklich betonte, war vielleicht infolge dieser Unzulänglichkeit gehindert, dem Gedächtnis Eidingers nachzuhelfen. Aber seltsam bleibt es immerhin, daß ein — bei all seiner gefeierten philanthropischen und patriotischen Wirksamkeit — immerhin tüchtiger Geschäftsmann wie Nathan Eidinger trotz der eindringlichen Befragung seitens des Richters keine Auskunft über den Anlaß und die Qualifikation dieser 3000-Pfundgabe zu erteilen vermochte. 3000 Pfund bedeuten einen keineswegs zu verachtenden Pappenstiel, den man nur eingedenk der schönen Lehre des Evangeliums: „Die rechte Hand soll nicht wissen, was die linke tut'4 hingibt. Die schwer zu stillende Neugierde des Richters, der bezüglich dieser Summe gerne gewußt hätte, ob sie ein direktes Geschenk oder was sonst gewesen, glaubte der in die Enge getriebene Eidinger schließlich damit zu befriedigen, daß er erklärte, „man kann sich denken, was man will", aber vielleicht zweifelt mancher, ob Eidinger sich hierbei als — Nathan der Weise bewährte. * * * Graf Czernin, der zum Schlüsse als Privatkläger das Wort ergriff, betonte zunächst noch einmal, es sei eine bewußte oder unbewußte Verdrehung der Tatsachen, wenn man von seinen Angriffen gegen die Juden hier spreche. Man könne nicht eine Bemerkung, die er gegen Kriegsgewinner gemacht habe, verallgemeinern und alle Juden in einen Topf werfen. Der Herr Graf hat ganz recht: Man darf nicht verallgemeinern und man darf nicht alle Juden in einen Topf werfen. Aber da der Herr Graf das weiß, hätte er klugerweise eben, um nicht der Verallgemeinerung geziehen zu werden, bei der Beschimpfung der Kriegsgewinner im allgemeinen die Beifügung des höchst überflüssigen Wortes „jüdische" sich und den Juden schenken sollen. Er hätte dabei viel erspart. Mehr als der Geklagte, dem die Geschichte nur 30 Schilling Strafe eingebracht hat. * * * Einen zweiten wichtigen Punkt berührte Graf Czernin, in dem er auch die von allen Seiten auf ihn einstürmende Frage beantworten wollte, warum er von den vielen Beschuldigungen, die gegen ihn geschleudert wurden, nur eine herausgegriffen habe. Ich weißt nicht, ob die Erklärung, die der Herr Graf hierfür gegeben, die wirkungsvollste gewesen. Vielleicht hätte es manchem mehr imponiert, wenn er im schlichten Tone der Ueberzeugung versichert hätte: „Ich wollte durch diese Einschränkung meiner Klage neuerlich einen Beweis meiner philosemitischen Gesinnung geben." 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