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Die Wahrheit · 1928-04-18 · Heft 16 (18.4.1928) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 16 (18.4.1928)
Date
1928-04-18
Page
– (sequence 11)
Language
German
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DIE WAHRHEIT pmnnnfliM^ Seite Ii welche sich vor nunmehr 80 Jahren ereignet hat und die Meyer Amschel Rothschild als einen Idealisten zeigt, nämlich auf die Brotkarte des alten Rothschild. Nachdem wir selbst sieben Jahre unter der Herrschaft der Brotkarte gelebt haben, dürfte diese Erinnerung auch ganz zeitgemäß sein. Bekanntlich war der Frankfurter Dialektdichter Friedrich S t o 11 z e Gehfflfe und Berater Meyer Amschel Rothschilds auf allen Gebieten der Mildtätigkeit. In einer von ihm herausgegebenen Zeitschrift, der „Frankfurter Latern", hat S t o 11 z e später gerne und viel von der Mildtätigkeit des alten Rothschild erzählt und dabei auch der freigebigen Art gedacht, mit der dieser im Winter 1847/48 die infolge der Teuerung drohende Hungersnot unter der ärmeren Bevölkerung Frankfurts im Keime erstickte. Rothschild hat zu diesem Zwecke Brotmarken eingeführt, mittels deren alle unbemittelten Einwohner Frankfurts das Brot um die Hälfte der amtlichen Taxe kaufen konnten. Stoltze schreibt über dieses private Brotmarkensystem: „Der Lääb Brod hat 48, Kreuzer gekost und der alte Amschel hat, damit die Dheuerung die Unbemittelte net gar so schwer dricke sollt, Brodkarte ä 24 Kreuzer ausgewe lasse for Jeden, der dfenrvo Gebrauch mache wollt, so daß des Brod vor die Hälft der Taxe von jedem Bäcker zu kriehe war. Des hat en allerdings nor e paarmai hunnertdausend Guide gekost". Also ein paarmal Hunderttausend Gulden hat der Stammvater der Rothschilds dafür ausgegeben, damit die Armen in Frankfurt zur Zeit der Hungersnot billiges Brot essen konnten und dabei wagt man, ihn neuerdings als einen Materialisten hinzustellen, bei dem immer nur das persönliche Interesse im Vordergrunde gestanden habe. Verbot der „Weisen von Zion" in Griechenand. Der Generalstaatsanwalt von Saloniki hat die Redaktionen der Zeitungen „P h o s" und „M a c e d o n i a" aufgefordert, den begonnenen periodischen Abdruck des Werkes „Protokolle der Waisen von Zion" einzustellen. Diese Maßnahme kam zu spät, da die Zeitungen mit dem Abdruck eben fertig geworden waren. Der einzige Erfolg der Maßnahme ist der, daß die Zeitungen nun auch diie Erwiderung jüdischer Persönlichkeiten, die die Protokolle als Fälschung entlarven, nicht mehr aufnehmen. Es heißt, daß die Regierung entschlossen sei, das Erscheinen diejr Protokolle in Buchform zu verbieten. Umgestaltung der Jerusalemer Universität? Im Hinblick auf die in verschiedenen Ländern von den Zionisten-Revi'sionisten eingeleitete Propaganda für Umgestaltung der hebräischen Universität in Jerusalem zu einer akademische Grade erteilenden Lehr-Universität hat sich der Direktorenrat der Universität in der letzten Zeit eingehend mit dieser Frage beschäftigt und einen Unterausschuß eingesetzt, der sich mit den Fragen der zukünftigen Führung der Universität als Institut für Lehre und Forschung zu beschäftigen hat. Wie die Zeitschrift „New Judea" mitteilt,« hat dieser Unterausschuß auf Grund detaillierter Informationen, die von den Professoren und der Verwaltung der Universität gegeben worden sind, und mit Berücksichtigung der allgemeinen Lage der jüdischen Studierenden in Palästina und in anderen Ländern einen Bericht mit ins Einzelne gehenden Vorschlägen ausgearbeitet, der der im Verlauf des Sommers 1928 stattfindenden gemeinsamen Sitzung des Akademischen Rates und des Direktoren-Ausschusses der Universität zur Erwägung und Beschlußfassung vorliegen wird. — Auch in Wien wird von den „radikalen Zionisten" die Forderung nach Umwandlung der hebräischen Universität in Jerusalem, die bisher nur ein ganz bescheidenes Forschungsinstitut darstellt, in eine Lehr-Universität laut erhoben. Ing. Robert Stricker hat erst kürzlich]» in einer Versammlung sich zum Wortführer dieser Bestrebungen aufgeschwungen. Ob die Propaganda angesichts der Wirtschaftskrise in Palästina und des beinahe gänzlichen Fehlens materieller Unterstützungen für die Anstalt auch zu dem gewünschten Erfolge führen wird, bleibt wohl abzuwarten. Die Juden in der Türkei. Der Außenminister der Türkei Tewfik Rouchdi B e y empfing den Vertreter des Rates für den Schutz der Rechte der jüdischen Minderheiten, Council on the Rights of the Jewish Minorities, Herrn Z. Aberson. Die Unterredung dauerte ungefähr eine Stunde und betraf verschiedene Fragen der Juden in der Türkei, insbesondere die letzten gegen die jüdischen Bürger eingeführten Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Bekanntlich dürfen sich die türkischen Juden nicht aufs flache Land begeben, ohne vorher um eine spezielle Reiseerlaubnis, die erst nach langwierigen Formalitäten erteilt wird, nachgesucht zu haben. Außenminister Tewfik Rouchdi Bey erklärte, diese Beschränkungen hätten nur einen präventiven Charakter (?!) getragen und seien letzthin abgeschafft worden. Bei dieser Gelegenheit sprach sich der Minister sehr lobend über die Intelligenz und Loyalität der türkischen Juden aus und erklärte, die Regierung rechne mit der aktiven Mitarbeit der Juden im Interesse des gemeinsamen Vaterlandes. Die beste Art eines aktiven Antisemitismus. Ueber einen krassen Fall antisemitischer Brutalität unter der heranwachsenden Generation Rußlands wird in der Moskauer „Prawda" berichtet. Fünf Zöglinge einer höheren Schule im Ostaschkow haben einen die gleiche Schule besuchenden jüdischen Knaben Boris Gutchen nach einer fünf Meilen von der Stadt entfernt gelegenen einsamen Flußinsel verschleppt, ihn dort mit Stricken in der Art einer „Kreuzigung" an einen Baum gebunden und ihn dann hilflos allein gelassen. Beim Fortgehen riefen sie ihm zu: Ihr Juden habt Jesus gekreuzigt, nun haben wir Vergeltung geübt und dich dem Erfrierungstode überliefert. Erst mehrere Stunden später wurde Gutchen erstarrt und besinnungslos aufgefunden und konnte nur mit Mühe ins Leben zurückgerufen werden. Gefragt, wie er in diese Lage gekommen sei, weigerte er sich, die Namen der Uebeltäter zu verraten. Die fünf Veranstalter der Judenkreuzigung waren aber weniger verschwiegen und rühmten sich vor Schulkollegen offen ihrer Tat. Sie sagten, dies sei die beste Art eines aktiven Antisemitismus. Nachdem auf diese Weise die Uebeltat bekannt geworden war, hielt der Schulrat eine Sitzung ab und beschloß, die Schuldigen „prinzipie 1.1" aus der Schule auszuschließen, in der Praxis dürfen sie die Schule weiter besuchen. Die „Prawda" kritisiert scharf die laxe Haltung der Schulbehörden und fordert schwere Bestrafung der schuldigen Knaben und Statuierung eines Exempels. Schutzmarke Hakenkreuz. Die Strafkammer des Münchener Landgerichts "als Berufungsgericht hat vor einiger Zeit in einer Beleidigungsklage der jüdischen Einwohner von Nassau a. d. Lahn gegen den „Völkischen Beobachter" ein Urteil gesprochen, das wohl zu den merkwürdigsten Entgleisungen der Nachkriegsjustiz gehört. Die Berufung gegen den Freispruch des verantwortlichen Redakteurs des Hitlerblattes wurde verworfen, und zwar mit der folgender Begründung: Einerseits wurde den Klägern — 24 jüdischen Nassauern — die Klagelegitimation abgesprochen, da die unter Klage gestellte Verdächtigung, die Nassauer Juden hätten die französische Besatzung um ein Verbot des „Deutschen Tages" angegangen, nicht alle Juden des Bezirkes gemeint hätte. Anderseits wurde dem Hitlerblatte ausdrücklich die Berechtigung seiner scharfen Kritik des jüdischen Verhaltens zugebilligt — für den Fall, daß sich seine Beschuldigung der Juden als wahr erweise. Nun sei zwar nicht der Wahrheitsbeweis, dagegen ein gewisser Wahrscheinlichkeitsbeweis (!) dafür erbracht, daß einer oder mehrere Juden sich an die französische Besatzungsbehörde gewandt hätten. Außerdem müsse dem Angeklagten der Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zugebilligt werden. Dieses Urteil besagte nichts Geringeres, als daß die jüdische Ehre vollkommen schutzlos den Angriffen publizistischer Freibeuter ausgesetzt ist, sofern diese es verstehen, die Lücken des Gesetzes geschickt auszunützen, um sich der Verantwortung für ihre Verleumdungen zu entziehen. In dieser mannhaften Kunst sind die Völkischen Meister und ernten dafür noch das Lob, daß sie berechtigte Interessen wahren. Jetzt hat das Oberste Landesgericht in München auf die Revision der von Rechtsanwalt L e v i n g e r (München) vertretenen Privatkläger das Urteil der Strafkammer aufgehoben. In den mündlich bekanntgegebenen Gründen bezeichnet das Revisionsgericht die Aeußerung „die Juden des ganzen Bezirkes Nassau" als genügend eng begrenzten Personenkreis, so daß die darunter erfaßten Einzelpersonen zur Klage berechtigt erscheinen können. Der Tatrichter müsse prüfen, ob der angeklagte Redakteur sich bewußt gewesen sei, daß er mit seinem Vorwurfe auch die Privatkläger habe treffen wollen. Das Oberste Landesgericht weist aber schon jetzt auf Stellen in dem Artikel hin, die Schlußfolgerungen in dieser Richtung zulassen.

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