Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 14-15 (4.4.1928)
- Date
- 1928-04-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT iii'iliiiiiiiuiiiiiHi^iiiiii|i|iii|im|iini)iiiiiiniiiiiiniiiiiiiiiiiiimiiiiiHiiiiii iiiiuuiuuiuinuiuiuuuuiiuuiuiiuiuuuiiuiuiiutiiuiiuuiiiiiuniiiiiiiuiiiiiii Seite 3 ben, nur sie erleiden die noch anderen Plagen. Die Israeliten aber und ihre Wohnplätze bleiben von den Heimsuchungen unberührt. Ob das wohl der Skeptiker bedacht hat, wenn er in Kohelet ausruft: „Hakaul kaascher lakaul", „Alles ist wie allen". „Mikre echod Vzadik xveloroscho, latauw, latohaur, wHatome". „Ein Geschick trifft den Gerechten wie den Frevler, den Guten und Reinen wie den Unreinen" (Kohel. 9/2)? Wo blieb denn dann dieses stumpfe, blinde, alles gleich machende Hakaul kaascher lakaul in Aegypten? „Nein, ihr Gottgläubigen", so beruhigt, ermuntert und tröstet immer wieder der Pessach, „es herrscht eine Macht der Ueberschreitung im Schicksal, ein unbestechliches Prinzip der Unterscheidung zwischen Gut und Böse, zwischen Verdienst und Frevel. Nicht das Unprinzip blinder Naturgewalt regiert, sondern Gottes weise Gerechtigkeit." Und beruft man sich auf das Gesetz der Natur, das keine Sprünge kenne, sondern nach innewohnenden ehernen Gesetzen der Notwendigkeit handle und das eine unterschiedslos alles zermalmende Walze sei, die über den Weg dahinrollt, so ist der Hinweis auf den Pessach der naturgeschöpfte Gegenbeweis, der Beweis für die Waltung einer Ueberschreitungsvorsehung im Schicksal. Und will jemand nicht die Tatsachen der Bibel als solche zu sich sprechen lassen, weil er über den Glorienschein ihrer Heiligkeit hinweg nicht das reale Geschehen, das sie durchzieht, zu sehen und sich einzugestehen vermag, so lasse er sich zumindest aus den Tatsachen der Geschichte belehren. Man schlage, wo immer man will, ein Blatt der jüdischen Geschichte auf, man wird stets, wenn auch verschieden in Form und Inhalt und mehr oder weniger deutlich, auf das alte Wunder der jüdischen Schicksalsüberschreitung stoßen. Mag es die Geißel großer Epidemien sein, von der wir lesen, oder die Flut welterschütternder Umwälzungen, die ganze Völker und Stämme hihwegspülte, Israels Bestandeswurzel sehen wir hiervon unberührt, seine Widerstandskraft ungebrochen bleiben. Was ist das anderes als Gottes Schicksalsüberwindungswerk? Gewiß, die Skepsis wird noch weiter einwenden und sagen, daß dieses allerdings geschichtlich feststehende Verschontbleiben Israels nichts mit Schicksateüberschreitung zu tun habe, sondern einfach die natürliche Folge der anders gearteten Lebensbetätigung des Juden durch sein Gesetz sei, ein rein biologisches Auslesungsprinzip. Ja, das ist es ja eben. Hier liegt in der Tat der Knotenpunkt des jüdischen Existenzgeheimnisses. Israel ist durch sein Gesetz, durch seine Lehre treu beschützt, bewahrt und erhalten geblieben. Daß aber Israel solch ein Gesetz hat, das es schützen, schirmen und erhalten kann, das ist das erhabene, wunderbare, erlösende Mächtige; das ist das vorsehende Göttliche seiner Schicksalsüberschreitung. Es soll eben kein Auserwähltheits d ü n k e 1 sich mit dem Wunderbaren seines Erwähltheitsgeschicks verbinden, sondern einzig und allein Israel Pflichtfolgerung für sein lebenserhaltendes Gesetz der Gotteslehre. In deiner Gesetzesbefolgung, Jude, überschreitet dein Gott für dich dein Schicksal. Je mehr Gottes Wort und Lehre dir Lebensbetätigung ist, desto sicherer bist du gegen des Schicksals Verheerung gefeit, desto gewisser ist dein Bestand gesichert. Halte dich fest am Gesetze, denn nur in der Kraft deines Gesetzes liegt das Geheimnis deiner Kraft, wie einst im Geheimnis des Riesen Simson nichts anderes als die Kraft der gottgeweihten Lebenshingabe verborgen war. Hüte in Frömmigkeit dein Schicksal, dann hütet in Treue dich Gott; er überschreitet schonend deine Häuser, er überschreitet das Geschick. III. Und Gott überschreitet die menschliche Willkür. „Posanach wehimlit". Keinen beglückenderen Freund hat der Mensch als den Willen, aber ebenso keinen Wenn jedoch das Mädchen nicht um Hilfe gerufen, — so mußten Beide gesteinigt werden. Dies kommt uns allerdings sehr grausam vor. Die wunderbaren Resultate dieser Volkscrziehung traten schon bei der zweiten Volkszählung zu Tage. Die erste Volkszählung geschah während des Marsches aus Aegypten, wobei die ganze Marschkolonne an Moses vorbeiziehend, für jede Seele, vom Säugling bis zum Greis, eine kleinste Münze abwerfen mußte. Die Zahl der Münzen ergab die Zahl der Seelen. Wie anders die zweite Volkszählung, nach vollbrachter Volkserziehung! Nach Stämmen und Familien geordnet, traten sie vor Moses: Jeder mit seinem Namen und mit dem Namen seines Vaters. Wo gab es in jener Barbarenzeit ein Volk, dessen jegliches Mitglied den Namen seines Vaters kannte? Die Folgen dieser mosaischen Volkserziehung sind bis auf den heutigen Tag sichtbar, denn es bemerkt Leroy- Beauli-eu in seinem herrlichen Werke: „Israel parmi les Nations", daß in Rußland, wo die Juden bloß in übervölkerten Städten zusammengepfercht leben dürfen, es trotz dieser Komassation bei den Juden keine unehelichen Kindleir gibt. Dies hat der große Volkserzieher bewirkt, der vor 32 Jahrhunderten die moralische Grundlage des Familienlebens schuf und mit dem Tode bestrafte, wer'darin rüttelte." Die Lehre falscher Propheten (die zu allen Zeiten aufträten) an der mosaischen Familienbasis zu rütteln, hat immer zur Degenerierung der Geschlechter geführt. Der Diorit-Block in Susa, das chittische Archiv in Angora .und das assyrische in A s c h u r gewähren uns Einblick in das rechtliche Verhältnis der Familienmitglieder zu einander, Das Mädchen war nach assyrischem Recht ein durch keinerlei Rücksichten begrenztes Eigentum des Vaters. Er konnte sie als Pfand versetzen als Sklavin verkaufen, nach seiner Willkür verheiraten. Er hatte unbegrenztes Straf recht über sie; nach ihrer Verheiratung hatte es ihr Mann. Bis zu den Römerzeiten erhielt sich das Strafrecht in Händen des Vaters und des Gatten. Die Braut mußte vom Vater gekauft werden. Hat der Vater seine einem Freier verkaufte Tochter, dann einem Andern übergeben, so mußte er nach H a m u r a b i Paragraphen 59, 61 und 161 und nach chittischem Recht (Tafel I, Paragraph 30) dem ersten Käufer das Doppelte des empfangenen Kaufpreises zurückerstatten. Derjenige, der sich um ein bereits verlobtes Mädchen bewirbt, hat es von ihrem Bräutigam abzukaufen. Hat aber der Freier die Verlobung rückgängig gemacht, so verliert er einfach das dem Vater eingehändigte Kaufgeld. An Stelle der heiligen Gefühle des Brautstandes, die bei Juden das Einzugslied des Sabbats schildert, war der Brautstand bei vor-mosaischen Völkern ein die Braut entwürdigender, kodifizierter Handel, bei dem die Braut das willenlose Kaufobjekt war. Hieraus zu entnehmen, auf welchem der Alten Gesetze unsere heutige Kultur beruht. Die Gattin. Nach § 34 des assyrischen Gesetzes galt die Ehe als geschlossen, wenn der Mann sie „leihweise" vom Vater bekam und durch zwei Jahre in Benützung hatte. Bezeichnend für das assyrische Recht, daß sein Ehe- Codex mit der diebischen Gattin beginnt. § 1 behandelt sie als Diebin im Tempel der Götzen; § 36, wenn sie den Gatten am Krankenlager bestiehlt,