Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 13 (30.3.1928)
- Date
- 1928-03-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Jiwniimiuiinunu^^ Schiller in hebräischem Gewände. Von Benjamin Segel. (Schluß.) Von den Dramen Schillers wurden übersetzt: Die Räuber, von Moses Schulbaum, Lemberg, 1871. Fi es co, von Samuel A. Apf el, Drohobycz, 1889. Don Carlos, von David Radner, Wilna, 1879, zweite Stereotypausgabe 1883. Maria Stuart, von Salomo Kowner, Wilna, 1879. Die Braut von Messina, von Jacob Lew in, Brody, 1868. Wilhelm Teil, von David Radner, die eingestreuten Gedichte von Israel Frankel, Wilna, 1878, zweite Stereotypausgabe 1882. Macbeth, von Isaak B a r b, Drohobycz. 1883. Turandot (erster Aufzug), von Josua Atlas, Prz.emysl, 1879. Eine Uebertragung der Jungfrau von Orleans soll vor nicht langer Zeit erschienen sein, doch konnte ich ihrer nicht habhaft werden. Eine prachtvolle Uebersetzung der Kapuzinerpredigt aus Wallensteins Lager veröffentlichte M. A. Klausner, Berlin, 1898, aus dem Nachlaß seines Vaters B. W. K l a u s n e r, die Uebersetzung stammt aus dem Jahre 1857. Von den prosaischen Schriften sind meines Wissens nur folgende übersetzt worden: Philosophische Briefe, von Dr. Salomon Rubin, Lemberg, 1851. Der Spaziergang unter den Lind eu. von Kaiman Sch.ulmann, Wilna, 1847, zweite Stereotypausgabe 1864. Die Sendung Moses wurde — man staune — ebenfalls ins Hebräische übersetzt, und zwar zweimal, nämlich von Eliahu Lewiin, Wilna, 1866, und von Meir Stockmann, Lemberg, 1878. Beide Uebersetzungen sind übrigens mit ausführlichen, ebensogut geschriebenen wie naiven Kommentaren versehen, die sich alle redliche Mühe geben, Schiller zu widerlegen, beinahe möchte man sagen, Schiller selber, so viele Jahrzehnte nach seinem Tode, von der Grund- Sklaven verletzt, — so ist der Sklave frei!" Einem solchen Herrn wird kein Sklave anvertraut. Hamurabi (Paragraph 17) sichert eine gesetzliche Belohnung demjenigen, der einen fliehenden Sklaven einfängt. Im Paragraph 15 und 16 verhängt Hamurabi die Todesstrafe über denjenigen, der einem Sklaven zur Flucht verhilft, oder einem fliehenden Sklaven Zuflucht gewährt. Auch d.as Gesetz der Chittim belohnt (Paragraph 22 bis 24) denjenigen, der einen fliehenden Sklaven ergreift. Hat der Sklave die Grenze überschritten, so durfte der Ergreifer ihn für sich behalten (Paragraph 23). Wer einen entlaufenen Sklaven einfängt und ihn für sich behält, hat nach Paragraph 24 des chittischen Rechtes, dem Eigentümer des Sklaven den Monatsloim für einen freien Arbeiter zu entrichten. Hingegen ordnet Moses an: „Du sollst einen fliehenden Sklaven, der bei dir Zuflucht sucht — seinem Herrn nicht ausliefern; er soll bei dir wohnen, in der Stadt, die er sich selbst wählen soll; bedränge ihn nicht". (V. Buch Moses, Kap. 23, Vers 16). Der Talmud erläutert diesen Vers ganz genau, daß dies sich auch auf einen 'heidnischen Sklaven bezieht (Talmud Babli, Gittim, 45 a). Man muß sich drei Jahrtausetide zurückversetzen, um über die Herrlichkeit dieser göttlichen Worte zu staunen, die dreier Jahrtausende bedurften, um sich in Europa durchzuringen, wo die französische Revolution europäischen Fürsten die Anerkennung der Menschengleichheit abringen mußte, wo es noch Menschenraub zu Sklavenzwecken gab. wo der Wilderer, der auf herrschaftlichem Grund jagte, straflos erschossen werden durfte, wo es noch eine „Lex prima noctis" gab, wo deutsche Landeskinder an die englische Armfe verkauft wurden. Im Dienste der Sklaverei stand aber: der Menschenraub. Das c h i 11 i s c h e Gesetz (Tafel I, Paragraph 19 bis 21): „Wer einen Menschen raubt und ihn entführt, zahlt eine losigkeit seiner abfälligen Urteile über das jüdische Volk und der Irrigkeit seiner Lehren über die Offenbarung zu überzeugen. Diese ziemlich unbedeutende Abhandlung Schillers, die den Rationalismus seiner Zeit widerspiegelt, aber manchen psychologischen Tiefblick enthält, wurde von den beiden Uebersetzern furchtbar ernst genommen. Hätte irgendein König, ein Minister oder ein Professor so etwas gesagt, man brauchte sich nicht viel daraus zu machen, aber aus dem Munde des vielgeliebten Schiller, „unseres Schiller'*, solches zu hören, das tat in der Seele weh. Was die Juden des Ostens so mächtig zu Schiller hinzog und ihn ihnen so lieb und teuer machte, war, abgesehen von der Zeitstimmung — der Sehnsucht nach Freiheit und Gleichheit —, von der sie in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts beherrscht waren, und der Schiller einen so grandiosen Ausdruck verlieh, noch etwas ungleich Tieferes und Dauerhafteres. Es war Schillers warme und echte Religiosität, düe, frei von allen beengenden Schranken, die ganze' Menschheit umspannte. Es war ferner die herbe Reinheit und Keuschheit seiner Gesinnung, bei aller Glut der Litbesempfindung. die den Lesern aus seinen Gedichten und Dramen entgegenweht. Es war sein sonniger Optimismus, der der Zuversicht entquoll," daß der endliche Sieg in der Welt dem Göttlichen und Guten gehört. Es war schließlich das Zweifache und scheinbar Gegensätzliche in Schillers Wesen: er, der Nationalste unter den größten deutschen Dichtern, war zugleich so universell. Er verstand und liebte die «Menschen so vieler Zeiten und Völker, und Gott gab ihm, zu sagen, was sie litten. Schiller machte den Juden keine Komplimente, er kannte sie nicht und schilderte sie nicht. Er bestach sie auch nicht etwa durch Anklänge an die Bibel, die man z. B. bei Goethe so häufig antrifft. Gleichwohl fühlten sie, daß in ihm ein Geist lebte, der in seinen tiefsten Tiefen den Geistern aus der Mitte ihres eigenen Volkes verwandt war, die sie von der Urzeit her verehrten. Darum liebten sie so innig und herzlich „das schönste Herz, das in Deutschland gelebt und gelitten". Goethe ist in der hebräischen Literatur bis auf die neueste Zeit viel weniger zu Worte gekommen. Außer der oben erwähnten Faust-Uebersetzung von L e 11 e r i s, die viel bewundert und viel getadelt wurde, besitzen wir noch eine wunderschöne Uebersetzung von Hermann und Dorothea von Mordechaj Rothenberg, Warschau 1857. Mignon wurde von A. Ehrenthal 1846 nachgebildet, den Sänger übersetzte Jakob N. Löw 1863. Schäfers Strafe, die bemessen wird nach dem Stande der entführten Person, und dem Orte der Entführung." Das war der ganze Zweck voimesaischer Gesetze: die hohen Stände zu schützen. Menschenraub wurde bloß mit Geldbußen bestraft, Moses hingegen verbürgt jedem Menschen seine menschliche Freiheit: „Wer einen Menschen raubt und in die Sklaverei verkauft — soll getötet werden" (II. Buch Moses, Kapital 21, Vers 16)---denn was ist das Leben Wert ohne Freiheit? Man hält das für so selbstverständlich, daß man sich dessen gar nicht mehr bewußt ist, daß Menschenraub sogar in Europa, noch im Mittelalter, an der Tagesordnung war, daß das englische Gesetz den Sklavenhandel in den Kolonien erst im Jahre 1808 abgeschafft hat; das amerikanische erst 1863! Der portugiesische Admiral Vasco de Gama raubte in Indien den aus Posen stammenden jüdischen Piloten G a s p a r d und zwang ihn durch Foltern, in die Dienste des Königs von Portugal zu treten. Diesem jüdischen Piloten verdankt die Welt die Entdeckung Brasiliens (21. April 1500). An der Spitze europäischer Kultur standen damals die spanischen Mauren, in Philosophie, Mathematik, Medizin, Architektur und Poesie. Aber auch diese Vorkämpfer europäischer Kultur waren in bezug auf den Rechtsschutz individueller Freiheit unempfindlich; denn B^n-Dachmun, Admiral des Khalifen Abdurrhaman. raubte auf der Ueberfahrt von Afrika vier große jüdische Gelehrte, die nach Europa fuhren, und verkaufte sie in die Sklaverei: den Rabbi M o s c h e h kaufte ihm die jüdische Gemeinde von C o r d o v a ab und ernannte ihn zum Gemelnderabbincr. Ebenso handelten die jüdischen Gemeinden in Kairuan an Rabbi C h e s k i e 1 und die in Alexandrien an Rabbi S c h e rf*- a r j a h. Der vierte Gefangene ist verschollen. (Fortsetzung folgt.)