Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 13 (30.3.1928)
- Date
- 1928-03-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 iiiiiiiumniuiuiuiiiiiiiiuiiitiiiiiiMiiiM PH? wahrHE1T Sind vielleicht jene Beweise, die man für das Gegenteil beizubringen sucht, stichhaltig genug, um wirklich einen sachlichen und unumstößlichen Gegenbeweis geführt zu haben? Ich meine, wer ehrlich forschen wollte, wer ohne jedes Vorurteil einmal in diesem Punkte an die jüdische Religion heranträte, der müßte ohne Zweifel zu einem anderen Ergebnis gelangen. Doch den meisten solcher Leute ist gar nicht daran gelegen, der Wahrheit die Ehre zu geben, dem anderen wenigstens einigermaßen gerecht zu werden. Man schlage nur das Alte Testament auf und lese alle hier einschlägigen Stellen nach, nirgends wird sich eine laxe Auffassung über den Eigentumsbegriff entdecken lassen und wer auf eine solche stößt, verdreht die Worte, tut es also in böswilliger Absicht. Und wer den Talmud beschuldigt, als habe er anders gelehrt als die heiligen Bücher, als habe er die Gesetze bezüglich des Eigentums auf die Juden beschränkt, er habe also das Unrecht gegen Nichtjuden erlaubt und gutgeheißen, der ist ein Fälscher. Denn auch im Talmud wird jede Täuschung, jeder Betrug, jeder Raub und Diebstahl, jede Anwendung eines falschen Maßes gegen Nichtjuden in gleicher Weise verdammt und für strafwürdig erachtet wie gegen einen Juden. Die dritte Etappe ist die Heilig haltu n g der W a h r h e i t. „Sprich stets, wie du denkst" ist das Leitmotiv der Wahrhaftigkeit. Wahrhaftigkeit verleiht dem Menschen Adel und Würde, jede Lüge aber ist eine Entwürdigung seiner selbst. Wie das Judentum hierin denkt, dafür hat bereits Sach. 8, 16, 17 die großen Richtlinien gezogen. „Dies sind die Dinge, die ihr tun sollt: rede die Wahrheit, einer mit dem andern; nach Wahrheit und Gericht des Friedens richtet in euern Toren und sinnet keiner das Unheil des andern in euerm Herzen, und falschen Schwur Seullletcn Die alten Gesetze. Von Josef Lazarus, Fiume. (Fortsetzung.) Assyrien, der Babylonierherrschaft und des chittisohen Volkes befreit, drängte nun der Welt sein eigenes Gesetz auf. Die Deutsche Or i e 111 - G e s e 11 s c h a f t fand dessen Niederschrift in tönerne Tafeln eingebrannt, im Jahre 1914 (bei Ausbruch des Weltkrieges) im Dorfe Kalet- S c h e r g a t, woselbst vermutlich die Hauptstadt des alten Assyriens, Aschur, stand. * So grub die Archäologe aus dem Schutt der Jahrtausende drei vormosaische Gesetze heraus: das von Hamurabi reformierte Babylonische, das C h i 11 i s c h e, und das Assyrische, mit dem Ergebnis, daß das Mosaische nicht das Aelteste sei. Wir wollen nun sehen, welches das Geeignetste ist, um als Kulturbasis, für uns, heute zu gelten. Aus dem Tel-El-Amama -Auchiv tritt uns die betrübende Gestalt des Pharao Marnephta entgegen, der die Juden peinigte um sich Luxusstädte zu erbauen, welche von oberflächlich Denkenden als Zeugen einer hohen Kultur angesehen werden. Ein mit Peitschenhieben entrechteten Menschen abgerungener Luxus ist aber wahrlich — das Gegenteil von Kultur. Hier setzt die Gesetzgebung Mosis ein. Unter dem fürchterlichen Anblick entrechteter Menschen wuchs Moses am Hofe Marnephtas heran. Es strebte leidet nicht; denn alles dies hasse ich, der Ewige". Man sollte glauben, eine Religion mit derlei- Grundsätzen müßte wenigstens stille Anerkennung und Duldung genießen. Statt dessen aber zerrt man gewaltsam die unmöglichsten Dinge hervor, um damit die UnWahrhaftigkeit des Juden nach jeder Richtung zu begründen. Geradezu toll wird es in Sachen des Meineides getrieben, dessen Erlaubtsein. dem Juden gegenüber einem Nichtjuden gelten soll. Aber man täusche sich nicht durch solche Fälschungen; Denn auch dem Juden gilt die Ehre des Nebenmenschen, ob nun Jude oder Nichtjude, so teuer wie die eigene und wer seinen Nächsten öffentlich seiner Ehre und seines guten Namens beraubt,'der geht des Anteils am ewigen Leben verlustig. Wie oft haben jüdische Weise sich dahin ausgesprochen* und damit alle Handlungen, die Wahrheit, Ehre, guten Namen entweihen, als scheußliche Verbrechen, als Vergehen von großer Strafbarkeit gebrandmarkt. Leben, Eigentum und Wahrheit sind also die drei Grundpfeiler, auf denen sich jüdisches Gerechtigkeitsstreben aufbaut, seine Weihe erhält es aus den Quellen der Religion. Unverrückbar wie die Sternenbahn ist das Wandeln in der Gerechtigkeit. Wären sich viele dessen bewußt, in der Tat, es gäbe mehr Wahrheit und Gerechtigkeit unter den Menschen, mehr Verstehen und Liebe. Und dieses neue Denken, orientiert an ewig alten heiligen Gesetzen, käme zuletzt auch den Juden zugute in einer gerechten und sachlichen Beurteilung. WwbdMciiiMknfiufi)k Wahrheit! seine Seele nach einem Gesetz der Gerechtigkeit, der M e n s c h e n g 1 e i c h h e i t, daher spricht er in seinem ersten Buche, daß alle Menschen im Ebenbiilde Gottes geschaffen sind. Sein Gesetz ist ein flammender Protest gegen alles Frühere, so z. B. das S k 1 a v e n r e c h t. Vorbiblisehe Gesetzgebungen setzen es an letzter Stelle: Moses stellt es an die Spitze seiner Gesetzgebung: die Letzten im Leben — sollen die Ersten im Rechte sein. Das Wirtschaftsfundament der alten Welt war Sklavenarbeit. Wohl konnte Aloses der ganzen damaligen Welt ihr W'irtschaftsfundament nicht entziehen, doch konnte er dem armen Sklaven Lichtstrahlen der göttlichen Gerechtigkeit spenden. Mit Moses Auftreten begann der Antisemitismus der Alten Welt, der nichts anderes war, als der Kampf des Herrenrechtes mit dem mosaischen Sklavenrechte. Wegen mosaischer Humanisierung des Sklavenverhältnisses verfolgte man die juden im grauen " Altertum, genau so. wie die Sozialisten zu Bismarcks Zeiten, oder wie die Bolschewiken zu den unsrigen. Das heutige Dienstbotienverhältnis war das damalige Sklavenverhälträs. Nach Moses darf Niemand einen Menschen für sein Lebenlang versklaven. „Nimmst du dir einen Sklaven, so darf er dir bloß sechs Jahre dienen. Im siebenten muß er frei ausgehen" (II. Buch Moses, Kap. 21, Vers 1). — Nach Hamurabi hingegen § 282: ..Wenn der Sklave seinem Herrn den Dienst versagt, — so wird ihm ein Ohr abgeschnitten." Ferner nach Hamurabi: „Wenn Jemand einen fremden Sklaven verletzt, so hat er nicht etwa den verletzten Sklaven zu entschädigen, sondern dessen Herrn die Hälfte des Sklavenwertes zu ersetzen", — als ob der Sklave ein gefühlloser Gegenstand wäre. Hamurabi schützt bloß den Besitz des Herrn, nicht aber den Schmerz des Unglücklichen. — Dem gegenüber verordnet. Moses: „Hat der Herr seinen