Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 13 (30.3.1928)
- Date
- 1928-03-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis dieser Nummer 50 Groschen. Viclfahrhätl Erscheint jeden Freitag füdi^KUmiJ^t mit den Veröffentlichungen der „Union deutschosterr. Juden^^y und den jfg^ „Amtlichen Verlautbarungen der Israelitischen ttg^ ' Kultusgemeinde Wien" ....."'»"»'»»»"»"»»"»»"»"'»»»»»■»»»'»»'"»...........»».....■........«»»■mH.m^^ Redaktion und Administration: Wien II., Heinestraße Nr. 13 — Telephon 42-2-16 XLIV. Jahrgang Wien, 30. März 1928 Nummer 13 Das Gerechtigkeitsstreben in der jüdischen Religion. Von Kaplan Franz Rödel, München. Gerade im letzten Jahre hatte man wieder reichlich Gelegenheit, die geistige Einstellung so vieler unserer Mitbürger zu beobachten. Wer sich an das immer wieder auftauchende Ritualmordmärcheii erinnert, so oft irgendwo ein jugendliches Menschenkind auf geheimnisvolle Weise verschwand oder grauenhaft verstümmelt aufgefunden ward: wer weiterhin bedenkt, wie es immer und immer wieder geschieht, daß irgendwelche Entgleisungen irgendeines J ud e n, mögen sie nun auf dem Gebiete des geschlechtlichen Lebens gelegen sein oder mag es sich um einen Betrugsfall oder um Unterschlagung handeln, dem Judentum in seiner Gesamtheit überantwortet werden, in einem diese Religion verschlechternden Sinne; wer all die Schmähungen anläßlich des P e 11 j u r a— Schwarzbard-Prozesses gelesen hat, dessen Herz durchbeben starke Zweifel, ob wir in Wahrheit noch das Volk der Dichter und Denker sind oder ob wir nicht doch auf absteigender Geisteslinie uns befinden. Wo ein Angeklagter, da gibt es auch Zeugen. Wie selten aber trifft man gerade in christlichen Kreisen einwandfreie Zeugen, die den Mut haben, hervorzutreten und für das Judentum, bzw. für die jüdische Religion eine Lanze zu brechen? In Anbetracht der obigen Feststellungen möchte ich in den folgenden Zeilen das G ere c h t i g k e i t s s t r e b e n der jüdischen Religion des näheren erörtern. Wenn ich von dem Gerechtigkeitsstreben der jüdischen Religion rede, so ist damit nicht ein für sich bestehendes Streben gemeint, sondern es handelt sich hier um ein Teilstreben, das in den großen Bereich der Nächstenliebe gehört. Im 5. Mos. 16, 20 begegnet uns das Wort „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit folge nach, damit du lebest". Und eine Stelle aus den Spr. Sah lautet ,,Gerechtigkeit rettet vom Tode, Gerechtigkeit führt zum Leben". Leben, Bestand und Dauerhaftigkeit aller Verhältnisse beruht in der Gerechtigkeit; ihr Vorhandensein bringt Leben und Gedeihen, ihr Fehlen führt zu Tod und Verderben. Und wie schön ist das Endurteil über einen Menschen, der in seinem Leben auf den Pfaden der Gerechtigkeit gewandelt, wie es Dan. 12,3 ausspricht: „Die da viele zur Gerechtigkeit bringen, werden glänzen wie die Sterne immer und ewig". Und diese allgemeinen Richtlinien im Gerechtigkeitsstreben wurden stets in der jüdischen Religion in die Praxis umgesetzt. In dem Zweitafelgesetz des Sinai finden wir den Lapidarsatz „Du sollst nicht töten". Hier erschließt sich der Urquell alles Gerechtigkeitsstrebens im Rahmen der menschlichen Gemeinschaft, hier wird kurz und prägnant ausgedrückt, in welchen Fällen, unter welchen Bedingungen das Leben des Nebeumenschen gefährdet, verletzt oder gar vernichtet werden kann. Was wird hier zum Unrecht? Jede direkte Tat, ja schon jeder direkte Versuch, das Leben des andern zu verkürzen. Leben wie Gesundheit des Nebenmenschen sind ein kostbares Gut, dessen Schutz das Gerechtigkeitsstreben erheischt. Und blättern wir unparteiisch in der Kriminalistik, so werden uns jüdische Mörder nur selten aufkommen. Der Grund hierfür ist einmal in der religiösen und häuslichen Erziehung zu suchen, dann ist auch das genaue Einhalten der Speisegesetze ein Mittel strenger Selbstbeherrschung, die wüster Leidenschaftlichkeit weniger zugänglich macht. Die jüdische Religion kennt aber auch die p os i t i v e Pflicht, alles zu tun, was erforderlich ist, das bedrohte Leben des andern zu erhalten. Und wäre dazu nötig, nicht nur alles Gut hinzugeben, sondern müßte dies selbst mit eigener Lebensgefahr geschehen. Und sie macht hier keinen Unterschied, ob der Bedrohte Freund oder Feind, Jude oder Nichtjude ist. Gerade als einer der edelsten Handlungen betrachtet man es, unter eigener Lebensgefahr den Nebenmenschen aus der ihm drohenden Lebensgefahr zu retten. „Bleibe nicht stehen bei dem Morde deines Nächsten, ich bin der Ewige", d. h. verlasse deinen Nebenmenschen nicht in Lebensgefahr! Eine zweite Etappe in dem Gerechtigkeitsstreben ist die H e i 1 i g h a 11 u n g d e s E i g e n t u m s. Sie gründet sich auf das Gebot der Zweitafeln: „Du sollst nicht stehlen". Darnach sind alle Arten von Eigentumsschäden verboten, wie Raub und Diebstahl, Betrug und Uebervorteilung, Wucher, Vorenthaltung des jemandem Gehörigen oder Zukommenden, Entziehung oder Schmälerung des Erwerbes anderer. Gerade hier wird oft in böswilliger Weise dem Judentum der Vorwurf gemacht, als berge es nicht in sich das ethische Streben und den ethischen Willen, fremdes Gut heilig zu halten und zu schützen.