Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 11 (16.3.1928)
- Date
- 1928-03-16
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 10 wiHiiniiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiw U1C W AHRHE11 n ^^^fbftrpc r&Jfentlfchunaetx det UniCit cleuteclxcetQvveicKischev Juden? „_____j ^PoafpcukassaA^ Wionl/.^CtqqfOfre 4F TeUienr.i9-2-77 Ein unbekanntes Kapitel Kulturgeschichte. (Schluß.) Letzthin brachten wir die Fälle aus den Jahren 1899 und 1900, über die Ofner berichtet. Selbst bei Anwendung der allergrößten Vorsicht hat man ein Recht, hier von einem System zu sprechen.!. Ofner hat auch' geraubt, die Ursache dieser furchtbaren mittelalterlichen Zustände in der tiefwurzelnden Bekehrungstendenz der Kirche suchen zu müssen. „Der Friede des Hauses", sagte Ofner, „war für die Mission niemals ein Hindernis, in den Mitteln war die Kirche niemals verlegen." Nun rasch durch das nächste Jahrzehnt, 1900 bis 1910. Wir folgen hier den Aufzeichnungen des Rechtsschutzbureaus der „Oesterreichischisraeli tischen Union", veröffentlicht in deren Festschrift anläßlich des 25jährigen Jubiläums der „Union": 1902 18. August. Der Schmiedgehilfe Michael B i 11 n e r aus Jcziorzany, der die 15jäh.riige Feige Pistreich aus LJhmilow bei Tlumach ins Nonnenkloster zu Mariampol entführte, wurde wegen Verbrechen nach § 96 St. ü. (Entführung) zu einer mehrmonatlichen Kerkerstrafe verurteilt 1903 12. Mai. Der Oberste Gerichts- und Kassationshof verurteilt den 23jährigen Josef F e u e r 1 e, welcher die minderjährige Rosalia Frostig aus Rozanka zur Taufe in ein Krakauer Nonnenkloster entführt hatte und unter Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses des Lemberger Landesgerichtes zu einem Monat schweren Kerkers. 21. September. Der Bauernbursche Wojzich Dudzik aus Mdedzina wird wegen Entführung der minderjährigen Gittel Schein aus Rozmierowa in ein Neu-Sandecer Frauenkloster zu vierzehn Tagen Arrest verurteilt 1905 27. Februar. Das Vormundsohaftsgericht in D e m b i c a verfügt die zwangsweise Abnahme der in das Charitenkloster zu Krakau entführten 12jährigen Chana Naß, und deren Rückstellung an die Eltern. Die Krakauer Polizeidirektion entsendet einen Polizeikomrrwssär in das Kloster, dessen Oberin das Kind der Polizeidirektion ausfolgt. 15. April. Das Kreisgericht Tarnopoi leitet die strafgerichtliche Verfolgung gegen unbekannte Täter wegen Entführung der Jente Weit mann aus Hußyatin in das Kloster der Felicianerinnen nach Krakau ein. 27. September. Die minderjähr ige Lotte Klein aus Sereth, die von Maximilian und Gustav Rieß aus dem Elternhaus entführt und in ein Lemberger Kloster gebracht wurde, wird von der LernbergeT Polizei ausgeforscht und den Eltern zurückgestellt. Die Brüder Rieß wurden zu je einem Monat schweren Kerkers verurteilt. 1906 8. September. Der Gemeindebeamte Josef K o d e 11 o m B a 1 i g r a d wird wegen Entführung der minderjährigen Rosa Kacka aus dem Elternhaus in das Kloster der Felicianerinnen nach Krakau verhaftet und in strafgerichtlicihe Untersuchung gezogen. Er erhielt eine mehrwöchige Freiheitsstrafe. 19. Dezember. Ueber Einschreiten des Justizministeriums und des Ministeriums des Innern wird die ins Kloster der Felicianerinnen entführte Mirla Gänger aus C z c h o w dem Kloster zwangsweise abgenommen und der Mutter überstellt. 1908 2. Jänner. Der Vertreter des Rechtsschutzbureaius der „Union;, Dr. Landauer, in Krakau, erzwingt mit Hilfe der Krakauer Poliizeidirektion .die Zulassung der Verwandten der aus Dabrova im das Kloster der Felicianerinnen entführten Rosa R u s s i n e k und leitet die gerichtlichen Schritte zur zwangsweisen Abnahme der Russin£k und eines zweiten Mädchens, namens Anna D r a c h 1 e r, ein. Im Parlament wiird wegen der fortgesetzten Mädchenentführungen in Galizien eine Interpellation eingebracht und beim Minister des Innern wegen ungesetzlichen Vorgehens eines Krakauer Polizeibeamten eingeschritten. 13. September. Die ins Kloster der Felicianerinnen entführte 13jährige Chanraa Silber aus Nisko wird yon der Krakauer Polizeidirektion ausgeforscht und den Eltern überstellt. 28. Oktober.' Die 15jährige: Frieda Wieseltier aus Kretowice wiird nach Fehlentscheidungen der galizischen Gerichte auf Grund des Einschreitens des Justizministeriums zwangsweise dem Kloster der Felicianerinnen abgenommen und den Eltern zurückgestellt. Wir sehen an den Fällen dieses Jahrzehnts, daß sich die Lage wenigstens in einer Richtung gebessert hat. Wöhr sind die Fälle der Mädchenentführungen in die Klöster und namentlich ins F e 1 i c i a n e r i n n e n k 1 o s t e r bei Krakau an der Tagesordnung, aber immerhin gelingt es, wenn auch nach Ueberwindung von Widerständen, die Behörden zum Einschreiten zu bewegen und den Eltern Recht zu schaffen. Man zählt 1910. Ist es anders geworden? Im März 1910 wird wieder ein minderjähriges Mädchen ins Feiacianerinnenkloster gebracht. Im gleichen Monat verschwindet in Narol (Galizien) ein 18jähriges jüdisches Mädchen aus dem. Elternhaus. Nach furchtbaren Irrfahrten, die den blutarmen Vater auf der Suche nach seiner Tochter bis nach Berlin führen., wo er von der Stadtbahn zum Krüppel gefahren wird, findet sich das Mädchen im Feliciaiierinnenkloster in Krakau. Das Vormundschaftsgericht Cieszanow fordert mit Bescheid vom 31. August das Bezirksgericht Krakau auf, es möge die Minderjährige dem Kloster abnehmen und der Mutter zurückstellen. Am 16. September 1910 wird der Justizminister Doktor v. Hochenburger von der „Unio n" auf die fortgesetzten Mädchenentführungen in das Kloster der Felicianerinnen aufmerksam gemacht. Der Minister verspricht, den unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen. Im Jahre 1911 sind endlich von der obersten Justizverwaltung so energische Maßnahmen ergriffen worden, daß seither die Entführungen und Wegtaufen in Galizien nahezu aufgehört haben. Das Ende des Kopfschütteins. Icii habe diese verstaubten Geschichten ausgegraben,*) um die Frage, die beim Fall Elisabeth Kohn aufgetaucht ist: Gibt es so etwas? zu beantworten. Ja, so etwas gibt es. Es ist kaum glaublich und nahezu vollständig unbekannt, aber es ist nichtsdestoweniger ein Teil der Wirklichkeit unseres Jahrhunderts. Damit ist nicht gesagt daß nun der Fall Elisabeth Kohn aufgeklärt ist. Es ist nur bewiesen, daß der Rechtsanwalt, der dieser Spur nachging, seine Pflicht erfüllte lind daß eine Behörde, die diese Spur, nur weil sie „phantastisch" ist, außer acht läßt, ihre Pflicht verletzt. Dr. Bruno Frei.' *) Das Sekretariat der „Union" hat dem Verfasser das für d'en Artikel notwendige Material beigestellt.