Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 8 (24.2.1928)
- Date
- 1928-02-24
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite M'ifliiui™11" imminlffiffl^^ pjg WÄÜftÜfiff \t: '">! HOTEL „NATIONAL sRestaurant Wien II., Taborstraße 18 IV°J££>* WD Zentrale Lage, 200Zimmer, fließendes kaltes und warmes Wasser u. Zentralheizung. In allen Zimmern Telephon Unter der bewährten Leitung des bestbekannten Restaurateurs S. Grüner. Vorzügl. Wiener, ungarischeu. orientalische (rumänische) Küche. Wienerbräu u. Pilsner Urquell. •äfä 1# ■hkf f} W' >f* , ::f f-*& i r££ l \u * •vt ■flT *K 'tf k i^-. i *r <&■ . * fti " *" « *'" 3?* / & i i* r .%* -;v| *JF '37- 1* l4 t ,i- Äs die diesbezüglichen amtlichen Berechnungen vor Abfassung seines Artikels vorlegte. Trotzdem nützt er einen Druckfehler aus, welcher In den Berichten der „Stimme" und der „Neuen Welt" enthalten ist, in welchen es fälschlich 72—160 heißt, anstatt, wie es richtig heißen soll, 72—260. Es ist Herrn Rendi weiters bekannt, daß in der Kultusratssitzung vom R Mal 1913 die Höcbststeuer auf K 1200 festgesetzt wurde, da er dort selbst anwesend war und daß die jetzige Höchststeuer S 1000.— beträgt, somit bloß das 8000fache von 1914 ausmacht. Wenn es sich um den Vergleich handelt, so ist jener Betrag heranzuziehen, den die damalige sogenannte „Rendi-Partei" selbst bestimmt hat Die Höchststeuer ist allerdings erst im Jahre 1916 in Kraft getreten, weil die behördliche Bewilligung der Statutenänderung infolge Kriegsausbruches längere Zeit verzögert wurde. Das ändert jedoch nichts an der - Tatsache, daß die angeführten mittleren Steuergruppen den 2100fachen Betrag zahlen, während die Höchststufe das 8000fache der am 14. Mai 1913 beschlossenen Höchststufe beträgt. Ich beschranke mich auf die Richtigstellung der Zahlen. * Auf diese Berichtigung des Herrn Karl Schwarz erwidert Herr Adolf Rendi wie folgt: Es ist unrichtig, daß ich mich bezüglich der in meinem Aufsatz „Falsche Information" angegebenen Daten an dem betreffenden Sonntage in unserer Gemeindekanzlei informiert habe, sondern ich habe diese Daten aus dem Gedächtnisse angegeben und ist es doch für die Sache ganz belanglos, ob die Erhöhung der Budgettziffer gegen 1926 S 2000.— wie ich behauptet habe, oder nur S 1000.— beträgt, wie Herr Karl Schwarz ausführt, da ich doch mit dieser Behauptung nur beweisen wollte, daß unter dem jetzigen Regime eine Herabsetzung des Erfordernisses nicht stattgefunden hat, obzwar die zionistische Partei mit der Parole der strengsten Sparmaßnahmen in den Wahlkampf gezogen ist. Herr Karl Schwarz hat mir zufolge meiner Vorwürfe wegen der vielen Unrichtigkeiten in dem von mir angezogenen Artikel in der „Stimme" allerdings ein von ihm ausgearbeitetes und an unsere Kultusräte verteiltes statistisches Elaborat vorgelegt, um die von mir beanstandeten Behauptungen zu beweisen. Gleich bei der zweiten Rost, bei welcher es sich eben um den Vergleich der Steuerleistung des Mittelstandes im Jahre 1914 gegen 1928 gehandelt hat, habe ich ihm eine krasse Unrichtigkeit in seinen Berechnungsgrundlagen nachgewiesen, die er auch ohne weiteres als falsch zugegeben hat, und ich hatte also keine Veranlassung, mich mit seinen weiteren Informationen zu beschäftigen. Daß in dem Artikel in der „Stimme" bei dem Ziffernmaterial ein Druckfehler passiert. ist (den er übrigens hätte dort richtigstellen müssen), davon hat er mir keine Silbe erwähnt Ich hatte mich also, nachdem ich bei dem betreffenden Rechenschaftsberichte nicht anwesend war, mich nur mit dem von dem Gewährsmanne des Herrn Schwarz veröffentlichten Artikel bzw. mit den in demselben enthaltenen Daten zu befassen, was ich in meiner Erwiderung mit nicht mißzuverstehender Deutlichkeit hervorgehoben habe. In diesem Artikel heißt es klipp und klar und ohne jede Einschränkung, daß nach dem Berichte des Herrn Karl Schwarz, die Höchstbesteuerten im Jahre 1928 nur die um das 8000fach valorisierte Steuer gegen die Höchstbesteuerten im Jahre 1914 bezahlen und ich mußte diese Angabe durch die Anführung richtigstellen, daß die Höchststeuer im Jahre 1928 mit S 1050.— gegen G.-K. 720 im Jahre 1914 vorgeschrieben wurde, somit beträgt die Valorisierung nicht das 8000fache, sondern zirka das 14.600fache. Daß der Mittelstand, wieder nach den Angaben des Artikelschreibers in der .^Stimme", die 2L000fache Steuer bezahlt, gegen 1914, ist selbst nach der Richtigstellung des Herrn Karl Schwarz unzutreffend, denn selbst den Druckfehler zugegeben, sind gegen die Friedenssteuerstufen von G.-K 72 bis 260 wieder nur die analog gleich hohen Steuerstufen des Jahres 1928 zum Vergleiche heranzuziehen und das sind die Steuerstufen von S 70—250, denn die unteren Steuerstufen pro 1928 dürften durchschnittlich höchstens auf das 8000 bis lO.OOOfache der 1914er valorisiert sein (so z. B. betrug die Minimalsteuer pro 1914 G.-K. 14.40 S 20.74, die Minimalsteuer pro 1928 wird mit nur S 10.— bemessen, daher die Valorisierung nur auf das 4800fache). Trotzdem bleibt Herr Schwarz in seiner jetzigen 'Richtigstellung wieder bei seinem Kardinalfehler, den Steuerstufen pro 1914 von G.-K. 72 bis 260, die viel höheren Stufen pro 1928 von S 160 bis 600 (statt richtig höchstens S 70 bis 250) gegenüber zustellen, weil ohnedies seine Beweisführung in Nichts zerfällt, denn bei richtiger Gegenüberstellung der analogen Steuerstufen pro 1914 und 1928 dürfte sich kaum eine Valorisierung auf das 8000- bis 'lO.OOOfache ergeben. Wenn der von Herrn Schwarz geübte Berechnungsmodus zulässig ist und als Beweis für seine Behauptung gelten darf, daß nämlich mehrere Steuerstufen aus den' Jahren 1914 und 1928 in einen Topf geworfen und deren Ertrag In beiden Jahren vergleichsweise gegenüber gestellt werden, so muß dieser Vorgang zumindest bei einer, und zwar derHöchststeuerstufe gestattet sein, dann stellt sich die Berechnung wie folgt: Im Jahre 1924 haben 4 Zensiten (nebenbei bemerkt schwerreiche vielfache Friedensmillionäre) die Höchststeuer von GK 720.— gezahlt, daher Ertrag GK 2880= S 4147.20. Für das Steuerjahr 1928 wurde die Höchststeuer von S 1050.—, wenn ich richtig informiert wurde. 14 Gemeindemitgliedern vorgeschrieben, somit Ertrag S 14.700.— oder das 3J4fache des Friedensertrages d. h. der Friedensertrag auf das 51.000fache valorisiert. Ich bin überhaupt der Ansicht, daß die von Herrn Karl Schwarz beliebte, statistische Beweisführung ganz wertlos und hinfällig ist, insolange nicht festgestellt wird, bei welcher Grenzlinie der Besteuerungsgrundlage- (Einkommen und Vermögen) die Kategorie der Mittlständler in beiden zum Vergleiche herangezogenen Jahren 1914 und 1928 beginnt und aufhört Diese Feststellung ist eben unmöglich, weil das Erfordernis in unserer Gemeinde auf Grund von sehr vagen Einkommens- und Vermögensschätzungen repariert wird, und ohne diese Feststellung fehlt doch jede Berechnungsgrundlage unfein auf diese Weise errechnetes Resultat ist eine pure willkürliche Annahme ohne den Schein einer Beweiskraft * Nachwort der Redaktion. Mit diesen Aeußerungen pro und contra ist die Angelegenheit selbst für unsere Redaktion erledigt Sorgfältigste Lieferung In plombierten Säcken von 1 Sack 50 kg angefangen franko Haus, ebenso In Fuhren und Waggons * JULIUS HABER Kehlen- und KoksgroShandlung Für Tempel- und Wohlfahrtsvereine Augnahmaprelf e Nordbahnrutscben 3. Kohlenhof Nr. 372-376 Wien IL, Taborstraße 9 Fernsprecher Nr. 41-0-22