Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 7 (17.2.1928)
- Date
- 1928-02-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 tminifliniiiiiffiiuiiiM DU* WAHRHEI1 Schulen ein möglichst guter sei, weil die religiöse Erziehung der Jugend in erster Linie von diesem Religionsunterrichte abhängig ist. Steht also zweifellos fest, daß die ureigenste Aufgabe der Kultusgemeinde, ich möchte sagen, ihre heiligste Pflicht in der Erteilung des Religionsunterrichtes gelegen ist, so muß die Kultusgemeinde doch -auch jene Anstalten und Einrichtungen zu fördern trachten, welche für den religiösen Unterricht, für die religiöse Erziehung zu dienen bestimmt sind. Aus diesem Grunde hat es die Unterrichtsverwaltung der Kultusgemeinde immer für ihre ganz besondere Aufgabe angesehen, die Bibel- und Sprachschuleu zu fördern, wobei sie den Standpunkt einnahm, daß der Unterricht der hebräischen Sprache nicht Selbstzweck sein kann, sondern immer nur die Bedeutung haben muß und haben soll, hierdurch die Erlernung der heiligen Bücher in der Ursprache zu ermöglichen. Nur als Hilfsmittel zur Erlernung der heiligen Lehre können diese Schulen in Betracht kommen und nur als solche haben sie für uns Bedeutung. Die n Förderung der Bibelschulen hat den Zweck, allen jenen Schülern, welche bereit und willens sind, über den Religionsunterricht der Schule hinaus jüdische Kenntnisse zu erwerben, insbesondere die Bibel zu erlernen, hierzu die Möglichkeit zu geben. Bibelschulen sind nunmehr fast in allen Bezirken eingerichtet, und die Eltern, welche die Fortsetzung des Religionsunterrichtes durch die Bibelschulen wünschen, haben die Möglichkeit, ohne ihre Kinder allzu weit entfernt von ihrer Wohnung wegsenden zu müssen, diesen den Bibelunterricht in den Bibelschulen angedeihen zu lassen. Stets haben wir es als unsere Pflicht angesehen, diese Bibelschulen auszubauen und zu vervollständigen. Ihre Entwicklung war namentlich in den letzten Jahren eine überaus günstige, was sowohl aus der Zahl der Schüler, als auch aus der Anzahl der Unterrichtsstunden und insbesondere aus der Zahl der Schulen selbst hervorgeht. Derzeit bestehen in Wien 33 Bibel- und Sprachzu ehelichen? Waren nicht hundert genug — fünfzig genügend — oder eine ausreichend?" Der König antwortete: „Sieh, Erdensohn: es ist das Weib, welches den Mann emporheben kann zum lauteren Lichte, mit den Flügeln der Liebe, der Sanftmut, der Anmut und der Güte!" Ich frug weiter: „Du, o Weiser, brauchtest andere Flügel, die dich emporheben sollten? Hattest du nicht selbst Flügel der Sanftmut, der Anmut, der Güte, der Weisheit, des Genies? Bedurftest du anderer Wesen, irdischer Wesen, die dich vollkommen machen sollten?" Der König antwortete: „Ihr närrischen Menschen! Ihr versteht euren König Salomo nicht! So höre mir zu: damals besang man, wie heute, das Weib als ein hohes, menschliches Wesen, welches als Beflüglerin der Seele des Mannes galt ... So schickte ich mich an, das Rätsel Weib zu erforschen . . . Ich nahm mir eines, zwei, drei, zehn, fünfzig, hundert, fünfhundert und dann tausend Weiber! Dann jubelte ich, denn ich war um ein Wissen reicher . . .!" „Und was. o König, wußtest du dann?" „Ich wußte . . . daß 999 zuviel waren . . ." Kaum hatte der König diese Worte gesprochen, als es abermals dreimal klopfte. Die Audienz war zu Ende . . ." Mein Chef saß mit offenem Munde da, — er war keines Wortes fähig. Dann nahm er das Manuskript und rannte in die Druckerei . . . Das „Kapazker Tageblatt" erscheint heute bereits in einer Riesenauflage. Das Blatt hat sich eine „schwindelnde" Höhe erklommen, auf der Herr Müllersohn so fett geworden ist, daß er nicht mehr gehen kann. Er muß Auto fahren . . . schulen. Es mag ohne weiteres zugegeben werden, daß von den 12.000 Knaben und Mädchen, welche die Volks-, Bürger- und Hauptschulen besuchen, nur ein verhältnismäßig geringer Teil, ich denke an etwa 2000, die Bibelschulen besuchen; allein es darf hierbei nicht übersehen werden, daß schließlich,nur jene Kinder in die Bibelschule gehen, deren Eltern es wünschen, weil ein Zwang in dieser Hinsicht selbstverständlich nicht ausgeübt werden kann. Die Bibelschulen sind im II. und XX. Bezirke besuchter als in den übrigen Bezirken und befinden sich auch in diesen zwei Bezirken die meisten Bibelschulen. Schon aus dem Dargelegten erhellt klar und deutlich, daß das Augenmerk der Unterrichts Verwaltung auf die religiöse Erziehung der Jugend gerichtet ist und gerichtet sein muß, und daß jede P o- 1 i t i k ferngehalten werden muß. Wenn nun von den Zionisten die Forderung nach Einführung der jüdischen Schule erhoben wird, so muß diese Forderung von Haus aus abgelehnt werden, wenn sie darauf gerichtet ist, daß jedes jüdische Kind in die jüdische Schule gehöre. Dieses Verlangen muß den schärfsten Widerspruch hervorrufen. Das Verlangen ist gleichbedeutend mit dem Rufe nach dem Ghetto. Die Einführung der konfessionellen Zwangsschule muß entschiedenst abgelehnt werden. Sie hat eine Herabdrückung des Bildungsniveaus der Jugend im Gefolge. Sie ist gleichbedeutend mit der Ausweisung der jüdischen Jugend aus den öffentlichen Schulen, insbesondere auch aus den Mittelschulen. Die Bestrebungen in Deutschland, eine unter staatlicher Leitung stehende konfessionelle Schule einzuführen, hat einmütig den Widerstand aller Gelehrten Deutschlands hervorgerufen. Wir müssen an der Forderung festhalten, daß von Staats wegen die Simultanschule unbedingt aufrecht bleibe, daß sie sich zum Wohle aller weiterentwickle und daß an ihr und in ihr alle Schüler ohne Unterschied der Konfession unterrichtet werden müssen. Dies liegt so klar auf der Hand, daß es hierüber keines weiteren Wortes bedarf. Wenn wir uns also nie und niemals mit der konfessionellen Schule befreunden können, und die Herren von der zionistischen Seite stimmen nunmehr mit mir darin überein, daß sie diese Forderung nicht erheben, sondern lediglich die Forderung nach einer fakultativen jüdischen Schule, so habe ich hierzu folgendes zu bemerken: Wenn es Ihnen ehrlich darum zu tun ist, für die jüdisch-religiöse Erziehung der Jugend Sorge zu tragen, und wenn diese Schulen religiöse Schulen sind, die dem Zwecke dienen sollen, daß Eltern ihre Kinder streng religiös erziehen können, dann kann die Kultusgemeinde schon im Sinne des § 3, Punkt e) des Statutes nach Maßgabe ihrer Mittel für den Bestand und Erhaltung verschiedener religiöser Schulen," welche Unterrichtszwecken gewidmet sind, Sorge tragen; sie kann sogar neue errichten. Immer handelt es sich aber für uns hierbei darum, daß Eltern, welche Bedenken tragen, aus religiösen Gründen ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken, wenn diese Eltern in entsprechender Anzahl vorhanden sind,1 auch das Recht haben sollen, von der Kultusgemeinde zu begehren, daß auch diesem ihren religiösen Bedürfnisse nach Maßgabe der Mittel Rechnung ge«