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Die Wahrheit · 1928-01-27 · Heft 4 (27.1.1928) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 4 (27.1.1928)
Date
1928-01-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 miuüiiim^ DIE WAHRHEIT Mann gesehen, den er als Hilsner erkannt habe, und diese Aussage eines Mannes mit der Sehkraft eines Fernglases bildete die Grundlage für die Auklage. Drei Geistliche veröffentlichten zur rechten Zeit Broschüren über den Ritualmord und. damit auch die höchste hierarchische Beglaubigung nicht fehle, druckte der Königgrätzer Bischof in seinem bischöflichen Organ „Obnova" einen von ihm gehaltenen Vortrag ab, der in einen furchtbaren Appell an die schlimmsten Volksleidenschaften wirkungsvoll ausklang und in anderen antisemitischen Blättern gleich einer Siegesnachricht abgedruckt wurde. Der Titel des Vortrages war: „Das Blut". Und dem Titel entsprach auch der Inhalt. Zunächst schildert der Bischof den Fluch, der auf dem jüdischen Volke lastet: „Jerusalem selbst sowie der Tempel wurden zerstört .... Und seit dieser Zeit ruht der Fluch auf diesem Volke, welches jetzt schon mehr als 1800 Jahre ohne Vaterland und König, ohne Altar und Priester, gehaßt und verabscheut auf dem ganzen Erdball zerstreut ist." Und weiter erinnert der Bischof an die Geschichte des „Märtyrers oder des Knäbleins Simon von Trient", wie es am 24. März 1472 geschehen .... daß es auf das Kreuz gespannt war und daß sein Blut aus Haß gegen Christus vergossen, aufgefangen und für die a 111 e s t a m e n t a r i s c h e n Osterbrote weggetragen wurde. Diese schreckliche Begebenheit ist wie der immer sich wiederholende Ruf: „Sein Blut auf uns und unsere Söhne . . . ." Bedenkt man, daß der Vorsitzende der Verhandlung, also der höchste Richter im Saale, derjenige, den der ganze Kreisgerichtssprengel von Kuttenberg als Symbol und Träger der Rechtsidee anzusehen gewohnt war, daß dieser richterliche Funktionär, der berufen und verpflichtet war. die Waage der Gerechtigkeit jedem Luftzug von Parteilichkeit zu entrücken, das Verhör fiilsners mit der Bemerkung eröffnet: „Ob Sie ihr die Wunde versetzten, wissen wir nicht, aber daß Sie mitgewirkt haben, ist eine sichere Sache!", daß dieser Präsident also seine Befangenheit und Voreingenommenheit in dieser beispiellosen Art kundgab, so ist es nicht verwunderlich, daß auch die ganze Verhandlung auf diesen Ton gestimmt war. Die leidenschaftliche Agitation, die die Verhandlung erzwungen und vorbereitet hatte, hielt auch vor den Türen des Gerichtssaales nicht still. Da saßen die antisemitischen Kainpfhähne der Lokalorganisation mitten im Publikum, griffen unzählige Male dreist in die Verhandlung ein. haranguierten die Zeugen, terrorisierten den Verteidiger. Da kamen Zeugen, die den Angeklagten mit Flüchen und Verwünschungen rega- Herten und der Präsident hatte natürlich für derlei Ungeheuerlichkeiten, die die Verhandlung zu einer erbärmlichen Komödie entwürdSsr+en, kaum ein Wort sanfter Abwehr. Der eine Zeuge nennt Hilsner ..einen Erzlump", ein zweiter Zeuge antwortet dem Angeklagten, da er einer Behauptung einer Zeugin widerspricht wörtlich: „Der Donner soll Sie treffen, zehn Zeugen habe ich dafür. Schweigen Sie. oder ich gebe Urnen..." Der Vorsitzende hat für diesen Ausbruch leidenschaftlicher Feindseligkeit nur die freundliche Mahnung: „Sie müssen sich zurückhalten. Frau Zeugin". Möglich, daß für diese erstaunliche Milde des Verhandlungsleiters der Gedanke bestimmt war, daß die Atmosphäre blutigen Hasses, in die sämtliche Zeugen von kundigen Händen durch Monate versetzt wurden, im entscheidenden Augenblicke des Erscheinens vor Gericht sich nächt anders auslösen konnte. Man wird abeT den Eindruck ermessen können, den derlei Szenen auf die Geschworenen gemacht haben. Dazu kam meines Erachtens ein schwerer Kunstfehler der Verteidigung, der allein genügt hätte, den Angeklagten in den Augen des Schwurgerichtes auf das schwerste zu kompromittieren und zu verdächtigen. Das Gericht hatte nämlich auch, die Mutter Leopold Hilsners zur Zeugenschaft vorgeladen. Noch dem österreichischen Strafgesetz haben alle nächsten Verwandten eines Angeklagten das Recht, einer Aussage sich zu entschlafen und Aussagen zu verweigern. Es ist das eine Wohltat zugunsten von Angehörigen von wirklich Schuldigen. Daß auch die Mutter Hilsners, als sie vor das Schwurgericht als Zeugin vorgerufen wurde, sich, wie Zeitungsmeldungen lauteten, der Aussage entschlug, mußte die Volksrichter stark zu Ungunsten Hilsners einnehmen. Dr. Aurednicek meinte, das Leben der Mutter wäre gefährdet gewesen, wenn sie zugunsten des Sohnes ausgesagt hätfre. Allein die Zeugin vor der Wut des Pöbels zu schützen, ist immer Sache der Polizei, nicht der Verteidigung. Die Rolle des Staatsanwaltes als einer bis zur Verblendung einseitigen Prozeßpartei ist niemals in so erschreckender Weise zutage getretein, wie in diesem Prozesse. Leopold Hilsner ist von sehr schwächlicher körperlicher Konstitution, der unmöglich mit einer starken Frauensperson, die Agnes Hruza war, es aufnehmen konnte. Die Geschworenen haben deswegen, um ein verurteilendes Votum zu schöpfen, zu der Annahme Zuflucliifc nehmen müssen, Leopold Hilsner als Helfershelfer und Teilnehmer des Mordes anzusehen, während die Hauptarbeit bei dem Verbrechen andere zwei Juden geleistet hätten, die aber bis heute noch nicht entdeckt worden sind. Staatsanwalt und der sogenannte PrivatankJäger haben den Geschworenen zu Gemüte geführt, daß Hilsner, wenn er, verurteilt, sich dem Ernst der Situation gegenüberstände, zu reden anfangen und die Teilnehmer an dem Verbrechen angeben werde. Nach der Verurteilung, und nachdem der Oberste Gerichtshof auch die Nichtigkeitsbeschwerde abschlägig beschied, wurde dasselbe Argument für eine rasche Hinrichtung ins Treffen geführt. „Würde Hilsner unter dem Galgen gestellt, dann würde der Mordbube, in der Sucht, seine Hinrichtung aufzuschieben, zweifellos Geständnisse machen .... Also an den Galgen mit dem jüdischen Mordbuben." In der Sitzung des Parlamentes vom 8. Juni 1901 ersuchte Abgeordneter Schneider den Präsidenten, er möchte wegen der Hinrichtung Hilsners beim Justizministerium anfragen, „nachdem es uns Christen doch nicht gleichgültig ist, ob bei uns in Oesterreich nur Christen und nicht auch ein Jude gehenkt werde." Es war im Jahne 1866, als die guten Leute van Pisek ihre Mitbürger, die an dier Cholera erkrankt waren, in Dünger eingruben, so daß nur der Kopf herausragte. Als Medizin gab man ihnen Jauche zum Einnehmen. Das war nicht etwa ein vereinzeltes Vorkommnis, der Exzeß irgendeines verrückten Menschen, sondern, wie der Bezirksamt Dr. Kavalier aus Pisek einmal im „Hlas Naroda" erzählte, entsprach dies der Vorstellung und Anschauung der gesamten Bevölkerung, der man nunmehr Immunität zumuten soll gegenüber einer geistigen Seuche und einer Epidemie des Aberglaubens, welche mit allen Mitteln künstlich genährt, verbreitet, selbst höhere Schichten und Gruppen der Gesellschaft verheerend ergriffen hatte. Seit 1866 hat sich in Pisek nicht viel geändert. Dünger bildete dort noch immer die geistige Lieblingsnahrung, Jauche die treffliche Medizin, welche diese Leute finden können. Und nun denke man sich, diese Orte' aus der Rulle ihrer patriarchalischen Weltabgeschiedenheit plötzlich in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses gerückt, zur Pulsader der nationalen Ehre des böhmischen Volkes avanciert (daß die Verurteilung Hilsners ein Gebot der nationalen Ehre bilde, darüber war man sich längst klar), zum Zielpunkt unausgesetzter Werbungen, unausgesetzter Appelle gemacht, man denke sich die schlichten Menschen dort Tag für Tag ziu Rächern einer grauenhaften Bluttat aufgerufen, Tag für Tag in ihren gefährlichsten Instinkten aufgepeitscht, aufgepeitscht zum Vernichtungskampfe gegen eine Religionsgenossenschaft von Menschewmördern und Kannibalen. Der 14. November 1900, an welchem Tage Leopold Hilsner schuldig gesprochen wurde, war ein nationaler Festtag für die Stadt. Ein einziger Jubel beherrschte die Bevölkerung, Leute, welche auf der Straße einander begegneten, beglückwünschten sich, Zeugen und Teilnehmer des großen Ereignisses zu sein, daß d£T unglückliche Hilsner zum Tode durch den Strang verurteilt wurde. Jai, zur Verherrlichung dieses Todesurteiles wurde ein Fest, ein Konzert veranstaltet*). Das Volk hatte seinen Willen durchgesetzt gegen die Fakultät. Dem Blutprediger Baxa bereiteten die Geschworenen auf offenem Marktplatze begeisterte Ovationen. Der arme Verteidiger wurde aufs ärgste beschimpft, am Leben bedroht *) „Der Prozeß wurde schließlich zur nationalen Angelegenheit, die Verurteilung Hilsners als nationaler Sieg betrachtet." Nußbaum, „Der Polnaer Ritualmordprozeß", S. 24. ..................................................................... | lfBPlaBliche jüdische Köchin | j wird bestens empfohlen. — Tel.-Anruf 70-6-72 :

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