Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 3 (20.1.1928)
- Date
- 1928-01-20
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite S Hiimittw!« DIE WAHRHEIT HOTEL „NATIONAL" s Restaurant Wien II-, Taborstraße 18 JS!m£S* 1W' Zentrale Lage, 200Zimmer, fließendeskaltesund warmes Wasser u. Zentralheizuog. In allen Zimmern Telephon Unter*de£bewährtenlLeitung des bestbekannten Restaurateurs S. Grüner. Vorzügl. Wiener, ungarischeu. orientalische (rumänische) Küche. Wienerbräu u. Pilsner Urquell. um ich mich so sehr für den geräderten Calas interessiere? Es geschieht, weil ich ein Mensch bin. weil ich alle Welt außerhalb Frankreichs empört sehe." In einem anderen Briefe heißt es: „Niemals seit der Bartholomäusnacht hat etwas so die menschliche Natur geschändet." Und immer wiederholt er in seinen, die Menschlichkeit, das Gewissen aufrüttelnden Briefen: „Man muß dem Kanzler (der hatte über die Wiederaufnahme des Prozesses zu entscheiden) die Ohren davon gellen machen, man darf ihm keine Ruhe, keinen Frieden gestatten, man muß ihm immerfort zurufen: ,Calas, Calas'!" Und Voltaire erreichte sein Ziel, der Staatsrat sprach die Revision des Urteils von Toulouse aus. Der geräderte Calas konnte nicht dem Leben wiedergegeben werden, aber das Recht hatte seine Auferstehung gefeiert und Voltaire konnte selig aufatmend ausrufen: „Es gibt also noch Gerechtigkeit auf Erden, es gibt noch Menschlichkeit!*' * * # Warum konnte die Revision des Prozesses Hilsner nicht erreicht werden? Hilsner ist nicht gerädert und nicht gehängt worden. Er ist bloß zweimal durch den Richterspruch zum Tode verurteilt worden. Aber was hat denn gefehlt, daß man auch im Falle Hilsner statt von einem Justizirrtum von einem gründlich vollendeten Justizmord sprechen darf? Glaubte denn der Unglückliche, dem seine Gefängniswärter vorspiegelten, daß der Galgen bereits für ihn aufgestellt werde, nicht selbst schon sicher an seine Hinrichtung, daß er, um noch eine Spanne Zeit zu gewinnen — da man von ihm die Nennung von JJklitschuldigen forderte — die Namen zweier gleich ihm Unschuldiger nannte, die glücklicherweise ihr Alibi nachweisen konnten. Oder wagt heute noch jemand es zu leugnen, daß man in Kuttenberg und Pisek, wo die lauernden antisemitischen Bluthunde des Ritualmordglaubens mit ihren faustdicken geschriebenen und gesprochenen Lügen eine Atmosphäre des Fanatismus geschaffen hatten, die Erforschung der Wahrheit und nicht die Bestätigung der hirnrissigen Ritualmordlegende suchte? In Kuttenberg und Pisek leuchtete nicht nur der richtenden Volksstimme der märchenhafte „charakteristische Schächterschnitt" als Wegweiser bei der Verurteilung Hilsners. In Kuttenberg und Pisek hätte man zu einer Verlegung der Affäre in die Sexualsphäre nur gelächelt. Wegen einer solchen Lappalie wären die Verteidiger Hilsners nicht in die Gefahr gekommen, vom Pöbel gelyncht zu werden, und hatte Masaryk von den immer drohenden Pfuirufen der nicht minder aufgehetzten studierenden Jugend begrüßt, nicht seine Vorlesungen zu slstieren gebraucht. Auch der hochwürdige Bischof Brynich von Königgrätz hätte, wenn es sieh bloß um ein sexuelles Verbrechen gehandelt hätte, vielleicht sein leidenschaftliches Interesse für die An-: gelegenheit ein wenig gemäßigt. Es wäre eine lächerliche Täuschung, anzunehmen, daß der durch gewissenlose Hetzer gereizte Pöbel aller Sorten und Unbildungsstufen in Pisek und Kuttenberg den armseligen Hilsner und nicht die gesamte Judenschaft auf die Anklagebank gesetzt sah. Das von Unwissenheit, Böswilligkeit und blutrünstigem Judenhaß genährte Märchen vom Ritualmord sollte wieder gegen die Judenheit ausgebeutet werden und der unglückliche Hilsner wurde, wie so viele vor ihm, ein Opfer dieser elenden Lüge. **■ * * * Der Kassationshof, zwischen dessen Entscheidung und dem Verdikt der Geschworenen ein Abgrund gähnt, der die spitzfindig-juristische Rabulistik nicht zu überbrücken vermag, hat durch die Hinüberschiebung des Verbrechens in die sexuelle Sphäre scheinbar den Ritualmordglauben als die Grundlage des Prozesses verworfen. Die Verhinderung der Wiederaufnahme des Verfahrens hat jedoch genügt, um den schamlosen antisemitischen Hetzern die Freude an der weiteren Fruktifizierung des Hilsnerischen Ritualmordes nicht zu trüben. Die Begnadigung Hilsners zu lebenslänglichem Kerker war die Umwandlung des Justizmordes zu einem lebenslänglichen Justizirrtum. Muß aber wirklich die österreichische Justiz für alle Ewigkeit mit diesem Makel behaftet bleiben? "r * * Voltaire, der eine Voltaire allein, hat, von der Ueberzeugung durchglüht, daß Calas das Opfer eines Justizmordes wurde, in einer Zeit, in der man in Frankreich - die Erinnerung an Hugenottenmassakers feiern durfte, die Revision des Prozesses Calas durchgesetzt. Wer zählt die Namen der geistig überragenden Männer auf, die in unseren Tagen in vollständiger Kenntnis des Prozeßmaterials den Fall Hilsner als einen der furchtbarsten Justizirrtümer bezeichneten! Unter diesen Männern findet man Leuchten der Rechtswissenschaft, Gelehrte, Schriftsteller und Publizisten von europäischem Ruf. Ihre Stimmen verhallten ungehört. Wo mögen die Mächte zu suchen sein, an deren Widerstand die Forderung auf Revision des Prozesses Hilsner scheiterten? * * * Voltaire rief einst im Kampf für das Recht eines Menschen: „Man muß die Ohren davon gellen machen . . . keine Ruhe, keinen Frieden gestatten . . . immer wieder rufen: Calas, Calas!" Öenken wir daran! Ego.