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Die Wahrheit · 1928-01-13 · Heft 2 (13.1.1928) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1928
Issue
Heft 2 (13.1.1928)
Date
1928-01-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Ott: WAHRHEIT wiwiinihimw^ - Seite 9 tercffentlichungeix dee UniCit deutrcKcfteweicKiscKei: Juden ^fpcuiassei&}ntoAe.M6b WienlX.'Beeggaefe 4 TeUfcn.: 19-1-Tf Statt Gerechtigkeit —- Gnade. - Dieser Tage ist im Wiener Rothschildspital Leopold H i 1 s ri e r, das unglückliche Opfer eines entsetzlichen Irrwahnes, gestorben. Mit diesem "tarnen eines ansonsten herzlich unbedeutenden Menschen ist das Andenken an eine Zeit der glorreichsten Tätigkeit der „Union" innig verknüpft und es ist unsere Pflicht, anläßlich dieses Todes des Falles Hilsner, aus dem die antisemitische Meute bis in die jüngste Zeit Kapital geschlagen, zu gedenken und unseren unermüdlichen Kampf gegen die ungeheuerliche Blutbeschuldigung, mit der das ganze Judentum identifiziert wurde, aufzuzeigen, zumal wir ihn ohne Ansehen der Person geführt. - Nach achtzehnjähriger Kerkerhaft hat Leopold Hilsner im April 1918 durch die Gnade des Kaisers Kar l die Freiheit wiedererlangt, nicht aber die Befreiung von der gräßlichen Beschuldigung, unter welcher seine Verurteilung durch die S c h w u rgerichte von Kuttenberg und Pisek erfolgt ist. Begnadigung ist nicht .Freispruch und die Unschuld Hilsners, die er selbst unausgesetzt beteuerte und an welche die „Union" auf Grund ihrer genauesten Kenntnis des gesamten Prozeßmaterials und der politischen Begleitumstände dieses Justizskandals stets geglaubt hat, ist leider bis heute trotz unserer Bemühungen noch nicht an den Tag gefördert. Immer wieder, und nun, da Hilsner gestorben, mehr denn je, muß es betont werden, daß das Interesse der Judenheit, Wahrheit und Klarheit in das Verbrechen von Polna zu bringen, nicht in der armseligen Person Hilsners wurzelte, sondern in der Tatsache, daß er eines „R i t u a 1 m o r d e s" beschuldigt wurde und daß nicht nur ungehemmte Aufwühlung der Volksleidenschaften von oben und unten, sondern auch Anlage und Führung des Prozesses selbst direkt auf ein Fehlurteil hinlenkten. Im Rußland der finstersten zaristischen Despotie ist Mendel B e i 1 i s nicht nur von den Geschworenen freigesprochen, sondern auch der Aberglaube des „Ritualmordes" durch die Einvernahme von berufenen Vertretern der jüdischen Religion zerstreut worden. Im alten Oesterreich wurde Leopold Hilsner verurteilt und in der Person eines Vertreters der Privatbeteiligten geradezu ein Anwalt der Blutbeschuldigung zu einer dominierenden Stellung im Prozesse zugelassen. Wenn auch der Kassationshof schließlich die Motive des Mordes an Agnes Hruza — ob Marie Klima eines gewaltsamen Todes gestorben, wurde gar nicht erwiesen — in die sexuelle Sphäre verwies, so hat doch die antisemitische Hetzpresse bis in die jüngste Zeit unbehindert dafür gesorgt, daß Hilsner immer und immer wieder als der „Ritualmörder von Polna" bezeichnet wurde. In seinem Geleitworte zu dem von der „Union" veranlaßten Buche Dr. Artur Nußbaums „Der Polna.er Ritualmordprozeß" sagte der berühmte Strafrechtslehrer Franz v. L i s z t mit Recht. „Als Ritualmordprozeß wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte fortleben. Die Ueberzeugung des Volkes, daß Christenblut zu jüdisch-rituellen Zwecken beschafft werden sollte, hat den Verdacht auf Hilsner gelenkt; von dieser Ueberzeugung ist die private Untersuchungskommission ausgegangen, als sie, neben dem behördlichen Verfahren, das Belastungsmaterial gegen den Beschuldigten zu gewinnen suchte; von dieser Ueberzeugung sind die Aussagen der Zeugen getragen; in ihr liegt auch die Erklärung für den sons»t kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen." So ist denn Oesterreich der einzige Kulturstaat gewesen, in welchem als traurige Wirkung dieses Prozesses der mittelalterliche Blutaberglaube noch lange lebendig blieb und stets von neuem zur Schürung eines irrsinnigen Judenhasses benützt wurde. Darin liegt die Erklärung dafür, warum die österreichische Judenschaft und an ihrer Spitze düe „Union" immer wieder auf die Wiederaufnahme des Prozesses drang, damit durch eine absolut einwandfreie Durchführung desselben die abenteuerliche Grundlage, auf welcher Anklage und Beweisverfahrew aufgebaut waren, beseitigt werde. Es ist interessant in diesem Zusammenhange heute schon erwähnen zu dürfen, daß die „Union" in ihrem zähen Kampfe, an dem der hervorragende jüdische Publizist Rabbiner Dr. Josef Bloch s. A. wie auch unser verewigter Sekretär Siegfried Fleischer überaus große Verdienste hatten, Unterstützung in den allerhöchsten Kreisen fand, so bei der Erzherzogin Maria Theresia. Diese edle Frau, welche sich auch sonst in der Angelegenheit sehr bemüht zeigte, hat sogar gelegentlich eines Familiensoupers dem Kaiser Franz Josef ein von der „Union" verfertigtes Majestätsgesuch urn Wiederaufnahme des Prozesses persönlich überreicht, die aber vom Kreisgericht Pisek trotz oder vielleicht wegen der etwas laxen Intervention des damaligen Justizministers v. Hochenburger abgelehnt wurde. Wir Juden und mit uns die vorurteilslosen Christen wissen, daß es jüdische Verbrechen zur Gew:nnung von Christenblut für rituelle Zwecke nicht gibt, nach unseren Religionsgesetzen nicht geben kann. In der ganzen juristischen Literatur gibt es aber auch keinen einzigen Fall, bei welchem ein Lustmord in Gesellschaft begangen worden wäre.; Nun ist nach dem Wahrspruch der Geschworenen das

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