Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 1 (6.1.1928)
- Date
- 1928-01-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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leite 8 Jiiiiiiniiiiiiiiiiiitiiiiiiiiuiuiiiiiiiiiiiiituiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiwiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii" pff? WAHfttlfelf HOTEL „NATIONAL ii IfcO Restaurant WD Wien II-, Taborstraße 18 J£!mj£E& Zentrale Lage, 200Zimmer, fließendes kaltes und warmes Wasser u. Zentralheizung. In allen Zimmern Telephon Unter der**>ewährtenr Leitung des bestbekannten Restaurateurs S. Grüner. Vorzügl. Wiener, ungarischeu. orientalische (rumänische) Küche. Wienerbräu u. Pilsner Urquell. Für die Erwachsenen aber sind in Vereinen und Zusammenkünften erziehliche Belehrungen zu geben. Nicht Vorträge, also nicht Monologe in der Art der Universitätsvorlesungen, sondern in Mitarbeit mit den Zuhörern sollen vor allem unsere heiligen Schriften durchgearbeitet werden, um zu zeigen, wie aus dem kleinen Hirtenvolk die größte Kulturschöpfung der Welt entstanden ist. Nicht Dogmenstreitigkeiten, nicht Erklärungen zu den Schriften der Bibel, nicht Fragen und Antworten in bezug auf Lebensführung sind die Hauptsache. Dazu sollen die Führer unserer Gemeinde die Initiative ergreifen. Dann werden sie das Beste getan haben, denn sittliche, erhabene Begriffe im Sinne unserer Lehre werden in die Herzen der Jugend und der Erwachsenen gelegt, werden. Dr. S. Kren berger. Jüdische Frauenideale. (Fortsetzung.) Aus dem Burgenland. Babe Frumet Unter diesem Namen war im Eisenstädter Ghetto die 1849 verstorbene Ahnfrau der Familie Wolf, Fanny Wolf, so bekannt und verehrt, wie etwa in Preßburg Elkele Tauber u. a. Wie sie in den von Sandor Wolf herausgegebenen „Eisenstädter Grabschriften" von Wachstein geschildert wird, war sie eine jener Kernnaturen, von denen Glückel von Hameln einmal sagt: „Sie sind für Gott und für die Welt." Eine tüchtige Geschäftsfrau, war sie nicht nur Stütze und Krone ihrer Familie, sondern eine wahre Mutter der Armen. Eine echte Patriarchiii, scharte sie jeden Sabbat alle ihre Enkel und Urenkel, oft an 70, um sich, die von ihr mit Aepfeln und Nüssen beteilt wurden. Ihre Grabschrift lautet: „Vor diesem Stein vereinigen sich Arme und Dürftige zu eisern Klagelied. Er deckt ihre Hilfe und Stütze. Diese Frau, die da im Schutthaufen liegt, wer könnte ihr Werk schildern? Und wollten wir es versuchen, ihre frommen Taten zu preisen, so steht uns hindernd ihr Verbot entgegen. Bevor sie starb, verbat sie sich ausdrücklich die Lobpreisungen. Wir aber möchten inniglich ihr gutes Andenken erhalten, so haben wir wenigstens diese Worte eingeritzt." Sie war wirklich eine außergewöhnliche Frau, außergewöhnlich durch die Herzensgüte, die in der Inschrift angedeutet wird, sowie durch die Tatkraft und den scharfen Verstand, die sie in hervorragendem Maße auszeichneten. Sie bat aber über dem Erwerb, an dem sie regen Anteil hatte, die Hausfrau nicht vernachlässigt und ihr Herz nicht verkümmern lassen. Dem Hange des Erwerbsmenschen, die Erwerbsmittel zu vergrößern, immer mehr und mehr bis zur Zwecklosigkeit, stand der Hang der Hausfrau entgegen, auszugeben* um die Mitglieder der Familie, denen ihr Leben ganz angehörte, zufriedenzustellen. Diese tägliche Erfahrung im Erwerbsleben und in der Familie haben sie ebenso das Geld schätzen gelehrt und den Intellekt geschärft, es zu erwerben und zu mehren, wie ihre Hand gelenkig gemacht, es dorthin rollen zu lassen, wo es Not und Elend lindert, wo ebenfalls eine Mutter ihren -Kindern helfen möchte, aber außerstande ist, es zu bewerkstelligen. Auch in die Gemeindepolitik hat sie eingegriffen, bei Behörden vorgesprochen, die Grundlagen des aus kleinen Anfängen entstandenen Geschäftshauses schaffen helfen, um die Erziehung ihrer Kinder sich bemüht, und nicht nur mit vollen Händen gegeben, sondern sich auch um ihre zahlreiche Armenklientel persönlich bekümmert. Frumet entstammte einer bedeutenden Familie. Sie war die Tochter des angesehenen und gelehrten Vorstehers Sanwel Brilin in Preßburg. Die Heirat mit Chajjim Wolf, dessen zweite Frau sie war, fiel in das Jahr 1786. Dank dieser vornehmen Abstammung und ihrer eigenen Persönlichkeit errang Frumet Brilin in dem neuen Heim und darüber hinaus eine achtunggebietende Stellung. Als Joachim Wolf nach 37jähriger Ehe den Tod herannahen sah, wußte er sein Haus nicht besser zu bestellen, als sein ganzes Vermögen der Gattin zu überlassen. Er mußte es wohl wissen, daß die Mutter das begonnene Werk zum Nutzen des Hauses weiterführen und im späteren Zeitpunkte für seine gerechte Aufteilung sorgen werde. Während der 26 Jahre, um die sie den Gatten überlebte, blieb sie denn auch das anerkannte Oberhaupt der Familie, um das sich die bereits erwachsenen und zu Anseheji gelangten Kinder und Enkel scharten. Die stillschweigend übernommene Aufgabe, das gemeinsam erworbene Vermögen unter die gemeinsam gezeugten Kinder gerecht zu verteilen und ihnen Leitsätze fürs Leben mitzugeben, beschäftigte die tüchtige Frau. Neunzehn Jahre vor ihrem Tode setzte sie ihren Willen auf, in welchem sie sich ausführlich über ihre leitenden Grundsätze verbreitet. In diesem interessanten Dokument heißt es u. a.: „Jeder vernünftige Sterbliche wünscht oder soll es doch wünschen, daß nach seinem Tode sein Nachlaß geordnet, wegen Verteilung der Erbschaft keine Zweifel obwalten, und überhaupt alles und jedes womöglich zwischen den Erben gütlich und auf freundschaftlichem Wege geschlichtet werden möge. Hiernächst mache ich meinem Sohn Israel zur Pflicht, daß er sich ja von keinem übelverstandenen Zartgefühl abhalten lasse, wenn es nötig ist, die gerichtliche Execution dieses Testaments nachzusehen, und ich"*will, daß er von allem, was ich ihm zugesichert habe, denjenigen Gebrauch mache, den er nach göttlichen und weltlichen Rechten davon machen darf und meines Erachtens, in Rücksicht auf seine zahlreiche Familie, auch machen soll und muß, zumal es seine Schuld nicht ist, wenn er gezwungen wird, dasjenige noch mehr durch den Arm der Gerechtigkeit zu erhalten, was Geiz und schlechtes Gewissen ihm gütlich vorenthalten möchte. Wenn mein letzter Wille von meinen Kindern in Ehren gehalten wird und sie sich, wie mein sehnlichster Wunsch ist, friedlich und freundschaftlich unter sich vergleichen und verenigen, so zwar, daß binnen 30 Tagen von meinem Sterbetage an gerechnet, ohne Zwischenkunft einer gerichtlichen Behörde gegenwärtiges Testament entweder wirklich vollzogen, oder wo dieses nicht angeht, meine Kinder ihre Bereitwilligkeit zur Vollziehung desselben förmlich und unbedingt erklärt haben werden: in diesem Falle soll einem jeden der durch mich bestimmte Anteil ohne Verkürzung ausgefolgt werden. Wohl weiß ich, denn mein Herz spricht es laut, daß mein Argwohn unbegründet ist und daß es Euch, meine lieben Kinder, tief kränken wird, daß ich an eurem Gehorsam und eurer Gewissenhaftigkeit auch nur einen Augenblick habe zweifeln können; allein, haltet dies einer besorgten Mutter zugute, die sich nicht zufrieden geben konnte, bis sie sich der Handhabung ihrer letzten Willens auf alle Fälle versichert; ungeachtet die mir von Euch stets bewiesene An-