Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 45 (4.11.1927)
- Date
- 1927-11-04
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 illlillllllllllllilllllllllllll DIE WAüRHEil gödie des Numerus clausus begonnen. Sie haben, um der Regierung zu beweisen, wer der Herr ist, die Absetzung der „Großherrin" vom Spielplane erzwungen. Als ob sie nicht schon längst Ungarn vor der gesitteten Welt in üblen Geruch gebracht hätten, unterstützten sie ihre Demonstration durch Stinkbomben und Bethlens Regierung, die schon so lange die Augen vor ihrem Treiben zudrückt, beugte sich jetzt, auch die Nase zuhaltend, dem frechen Diktat. Die „Großherrin", ein glänzendes Stück, das schon hundertmal mit Beifall gespielt wurde, mußte fallen, weil sich die Rassen schützler erinnerten, daß der Dichter ein Jude war, was dieser schon längst vergessen hat. Da man sich schämte, dem Publikum mitzuteilen, das Stück könne wegen andauernder Schwäche der Regierung nicht aufgeführt werden, mußte der Trägerin der Hauptrolle so plötzlich übel werden. Wer wird es leugnen, daß ihr wirklich übel werden konnte. Ego. Materialien zur Geschichte der Entstehung des Kultusgemeindebezirkes Wien XXI. (Floridsdorf). Von Rabbiner Dr. M. Rosenmann. (Fortsetzung.) Anfangs März 1907 erging von der niederösterreichischen Statthalterei nachfolgende Zuschrift an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Floridsdorf: Z. 111—364/21. Wien, am 2. März 1907. An - den geehrten Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Floridsdorf in Wien. XXI. Bezirk. Gemäß § 1 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 17. Februar 1907, Z. 4272, Landesgesetz- und Verordnungs-Blatt für Niederösterreich Nr. 10, wird die israelitische Kultusgemeinde Floridsdorf in ihrem Bestände aufgelöst und wird der das Gebiet des XXI. Wiener Ge* meindebezirkes umfassende Teil des Sprengeis derselben der Kultusgemeinde Wien und das Gebiet des Gerichtsbezirkes Wolkersdorf mit Ausnahme der Gemeinden Aderklaa, Bockfließ, Deutsch-Wagram, Gerasdorf, Lang - Enzersdorf und Süßenbrunn der israelitischen Kultusgemeinde Mistelbach einverleibt. Aus dem restlichen Gebiete des Floridsdorfer Sprengeis werden drei Kultusgemeinden gebildet, von welchen die eine das Gebiet der Gerichtsbezirke Marchegg und Matzen und der eben aufgezählten Gemeinden des Gerichtsbezirkes Wolkersdorf, die zweite das Gebiet der Gerichtsbezirke § MÖBELHAUS | 1 OSKAR OBLATT S Wien II.. Praterstra&e Mr. 52 S 2 Telephon Nr. 46-1-34 und 47-0-34 J S Kompl. Brautausstattungen, S 2 Motelu. Villeneinrichtungen 2 S S«hr inSSlg« PreU« 5t ■hmmmmmmmmmmmiimmmiimS Korneuburg und Stockerau und die dritte jenes des Gerichtsbezirkes Groß-Enzersdorf umfassen wird. Die Neueinteilung tritt am 1. April 1907 in Kraft. Hinsichtlich des Vermögens der Floridsdorfer Kultusgemeinde genehmige ich gemäß § 5 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-B1. Nr. 57 und § 2, lit. A der Ministerialverordnung vom 18. März 1897, R.-G.-B1. Nr. 96. daß das gesamte mobile und immobile Vermögen (Aktiva und Passiva) der bisherigen israelitischen Kultusgemeinde Floridsdorf unter jenen Modifikationen an die Wiener israelitische Kultusgemeinde übergehe, welche in den „Prinzipiellen Bestimmungen" festgesetzt werden, die mit dem Plenarbeschluß des Wiener Kultusvorstandes vom 13. Mai 1906 und mit dem Beschluß des verstärkten Kultusausschusses der Floridsdorfer israelitischen Kultusgemeinde vom 5. Juni 1906 vereinbart worden sind .... , > ■ ■ . i i ii-fci Von dem Vorstehenden wird unter einem der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien mit der Einladung verständigt, im Einvernehmen mit dem Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Floridsdorf alle erforderlichen Maßnahmen behufs Durchführung der Einverleibung des eingangs bezeichneten Gebietes zu treffen. Kielmannsegg. Die stattgehabte Einreihung Floridsdorfs und der Nachbarorte in den Rahmen der Wiener Kommune als 21. Gemeindebezirk hatte die Auflösung der Bezirks-Kultusgemeinde Floridsdorf und ihre teilweise Aufnahme in den Verband der Wiener Kultusgemeinde zur Folge. Dr. Jakob König und Emanuel Grünwald wurden in den Wiener Kultusvorstand für die Uebergangszeit bis zu den nächsten Wahlen kooptiert; als Obmann des Tempel Vorstandes und der mit ihr vereinigten Bezirkskommission sowie als Obmannstellvertreter waren nunmehr Dr. Ferdinand Brüll und Gabriel Dukes tätig. Ich selbst wurde Wiener Gemeinderabbiner, ebenso wurden die anderen Funktionäre und Angestellten in das Schema der Angestelltenschaft der Wiener Kultusgemeinde aufgenommen. Am 27. März 1907 fand die Schluß- und Festsitzung im Saale, XXI., Holzmeistergasse 12, statt. Damit eigentlich sollte die Geschichte des Kultusgemeindelebens Floridsdorf ihr Ende gefunden haben. Allein das jüdische Kultusleben gleicht einem Traktat des Talmud. Beim Abschluß desseßben — Sijum genannt — wird gewünscht und gelobt, daß man zu ihm zurückkehre. Die Bezirkskultusgemeinde Floridsdorf hatte zu existieren aufgehört, der Kultusgemeindebezirk XXI (Floridsdorf) war erstanden. Die Intensität des Schaffens und Wirkens nahm auch in der neuen Form nicht ab, schon deshalb nicht, weil durch die bedeutende räumliche Entfernung von der Zentrale dem Bezirke, zumal der Chewrah Kadischa Reservatrechte eingeräumt wurden, wie auch das Rabbinat mit der Aufsicht über den Kaschrus, der Mitrikelführung und dem Schulinspektorat ausgestattet wurde. Nach einem kurzen Interregnum Dr. Fterdinand B r ü 11 s übernahm (1. III. 1908) Gabriel Dukes die ObmannsteUe des Tempeivorstandes und der Bezirkskommission. Gabriel Dukes, wie schon mehrmals angeführt wurde, ein Mann unermüdlicher, rastloser Arbeit für das jüdische Gemeindeleben, zeichnet sich überdies aus durch das Bestreben, durch konziliantes Verhalten die Harmonie im Innern und durch besondere Be- 5p5 i§ Sorgfältigste Lieferung in plombierten Säcken von §| §1 1 Sack — 50 kg angefangen franko Haus, ebenso in Ü Fuhren und Waggons 5* JULIUS HAB Kohlen- und Koksgroßhandlung Für Tempel- und Wohlfehrts vereine Ausnahmspreiae Ü Nordbahnrutschen | 3. Kohlenhof Nr. 372-376 Wien II.. Taborstraße 9 I Fernsprecher Nr. 41-0-22 §§