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Die Wahrheit · 1927-10-07 · Heft 41 (7.10.1927) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 41 (7.10.1927)
Date
1927-10-07
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 DIE WAHRHEIT werden," wie uns verheißen wurde, „hinauf ziehen Jahr für Jahr nach Jerusalem, um sich zu bücken vor dem Könige, dem Ewigen und zu feiern das Lauohüttenfest." Kol Nidre f (Seine Bedeutung, seine Entstehung, seine Entwicklung.) Von Binjamin Segel. (Fortsetzung.) Will mau Wesen und Bedeutung der Kol Nidre-Formel richtig erfassen, muß man sich erinnern, daß ein Gelübde nach biblischer Vorschrift annulliert und nach der alten mündlichen Ueberlieferung von Berufenen gelöst werden kann. Es wird ein sehr deutlicher Unterschied gemacht zwischen dem erstgenannten Akt, der Hapharah, und dem anderen, der Hatharah (Nedarim 77b, 78a; Maimuni, Schebuoth VI, 5, Thosaphoth zu Bechoroth 37a, s. v. Mephirin). Erstere bedarf keiner Begründung, letztere bedarf einer solchen (Haggahoth Maimunijjoth zu Schebuoth VI, 5) und hat beinahe die Dignität eines richtigen Prozesses. Die alte Tradition von der Zulässigkeit der Hatharah wird durch das Bibelwort gestützt (Jeruschalmd Nedarim III, 1; Chagigah I, 8) und die Kompetenz hierzu den „Oberen" übertragen, ebenfalls in Anlehnung an das Bibelwort (Jeruschalmi ibidem, Babli Nedarim 78a) als die „Oberen" gelten ein qualifizierter Einzelrichter oder, in Abwesenheit eines solchen, drei Laien, die einen gewissen Grad von Fachkenntnissen besitzen müssen. (Bechoroth 36b; Themurah 3a). Ob ein gelöbnisartiger Schwur (schebuath bittaij) gleich einem gewöhnlichen Gelöbnis gelöst werden kann, darüber ist ein Streit zwischen den Schammaiten und den HiikJiten; erstere verneinen es, und noch in der Amoräerzeit huldigte Rab Asse dieser Ansicht. (Nedarim 21b.) Es wurde jedoch nach den HHleiiten entschieden (ibkL 28a), denen sich schon R. Josua angeschlossen hatte, und zwar gleichfalls in Anlehnung an ein Bibelwort (Jerusch. Nedarim III, 1). Die nachgesuchte Lösung kann gewährt werden, wenn der Gelobende bekennt, inzwischen anderer Gesinnung geworden zu sein, und infolgedessen bereut, das Gelübde überhaupt getan zu haben (charata meikkara). was dem Richter die Befugnis gibt, das Gelübde zu „entwurzeln", es vom Ursprung an als nie dagewesen zu behandeln (Nazir 21a, ff.), oder aber, wenn sich bedrohliche Folgen des Gelübdes zeigen (pethach mimmakom acher); diese können jedoch nur dann als Grund des Verlangens angeführt werden, wenn sie nicht außerordentlich sind (schechiach). Man fragte also den Gelobenden» ob er unter solchen Umständen es bedaure, sein Gelübde überhaupt je getan zu haben; wenn er dies nicht bejahen konnte, fragte man ihn, ob er bedrohliche Folgen des Gelübdes befürchte; wenn der Nachweis hiefür erbracht war. konnte dieses gelöst werden. Auch über diesen Punkt herrschte lange Zeit Meinungsunterschied; Rabban GamM z. B. (Erubim 64b, Nedarim 77b) und lange nach ihm der bereits erwähnte Rab Asse (Ned. 22b) erlaubten nicht, an den Petenten die Frage nach seinem subjektiv empfundenen Bedauern zu richten, sondern verlangten den Nachweis bedrohlicher Folgen. Damit hing es zusammen, daß diese Partei nur die Lösung solcher Gelübde zuließ, die den vier Arten von Gelübden ähnlich waren, welche im voraus als ungültig und ohne bindende Kraft erklärt wurden (Jerusch. Ned. III, 1; Babli Ned. 20b). Es wurde jedoch endgültig entschieden, daß man nach der Charata fragen darf, sowohl bei einem gewöhnlichen Neder, wie bei einer Schebuath bittuj (Nedarim 28a). Indessen sind nicht alle Arten von Gelöbnissen annullierbar oder lösbar. Die Hapharah durch Gatten und Vater erstreckt sich nur auf Gelübde, die das intime Eheleben betreffen oder die Gesundheit des Weibes tangieren. Von der Hatharah ausgeschlossen bleiben zunächst solche Gelübde, die „nach Ansicht der OeffentHchkeit" Tal daath rabbim) getan wurden, und dürfen nur gelöst werden, wenn durch die Lösung die Erfüllung einer guten Tat (Mizwah) ermöglicht oder das Begehen einer Sünde verhindert wird, da in einem solchen Falle „wir alle bezeugen können" (anan sahade), daß die Ansicht der Oeffentichkeit für die Lösung des Gelübdes ist. Sonst muß ja der, an dessen Meinung das Gelübde geknüpft wurde, befragt werden, und es ist undenkbar, die Oeffentlichkeit zu befragen (Gittin 36a!). „Ein Gelübde, dessen Lösung auch nur den Schatten einer Sünde herbeiführen kann, darf nicht gelöst werden." (Ra Ma zu Joreh Deah. 230, § 1.) Eine eigene Art von Gelübden bilden die „Nidre hanaah", durch die sich jemand den Genuß, der von einem anderen kommt, verbieten kann; er kann auch einem anderen den Genuß, der von seiner Person oder seinem Gut kommt, verbieten. — einem anderen, aber nur einem Juden, denn ein Nichtjude ist ja an die religiösen Satzungen des Juden in keiner Weise gebunden, sie haben über ihn keine wie immer geartete Macht. Dagegen kann A diem B den Genuß der Person und der Güter des C nur dann verbieten, wenn B auf die Worte des A „amen" oder ein Wort von ähnlicher Bedeutung, in welcher Sprache QS" €>\.. Feuilleton ••***% .****...~'. Kaddisch vorKol-Nidre in der Prager Altneaschul. Erzählt von S. Kohn. (Fortsetzung.) Sonntag war der Rüsttag des Versöhnungstages. Vor dem Beginn des Abendgebetes hatte ach, wie gewöhnlich, fast die ganze Gemeinde in der Rabbinergasse vor der Wohnung des Oberrabbiners, ihres geliebten Lehrers und Seelenhirten, versammelt. Der Greis erschien. Die hohe Gestalt mit dem glühenden, ungeschwächten Auge und dem silberweißen herabwallenden Bart, in einen prachtvollen Talles eingehüllt, der nur vorne die schneeigen Sterbekleider sehen ließ, machte einen tiefen Eindruck auf die versammelte Menge. Bei seinem Anblick teilte sich die Menschenmasse und er spendete beim Durchschreiten rechts und links seinen Segen. Jene, welche ihm zunächst standen, küßten den Zipfel seiner Kleider und alle grüßten ihn mit Ehrfurcht Bei der Altneusynagoge schied die Menge von ihm und er trat mit dem Parneß und dem Synagogenvorsteher, die ihn aus seiner Wohnung abgeholt hatten, nachdem er die Türpforte mit der Hand berührt und diese dann ehrfurchtsvoll an seine Lippen geführt hatte, in die hellerleuchtete Synagoge. Diese ist eines der ältesten und merkwürdigsten Gebäude. Das Innere derselben bildet einen viereckigen* mehr langen als breiten Raum, dessen Decke von zwei mächtigen Säulen getragen wird. Diese schließen eine Tribüne, das Almemor, ein, zu dem drei Stufen hinaufführen und welches von einem mit Marmorplatten belegten niedrigen Gemäuer umgeben ist, auf welchem sich ein Gitter erhebt. Das Almemor steht nicht in der Mitte der Synagoge, sondförn der Bundeslade etwas näher. Auf dem Almemor erhebt sich eine hohe, mächtige Fahne, die von einem Ende desselben bis zum anderen reicht. Das Gotteshaus war gewöhnlich an diesem Abende herrlich beleuchtet und an allen Lampen, die von der Deck© niederhingen, brannten Wachskerzen. Ueberdies waren um das Almemor sowie an den Wänden der Synagoge ringsum eine Anzahl weißer, mannshoher Wachskerzen aufgestellt, die in Uebereanstiiranung mit den weißen Sterbekleidern der Betenden prachtvoll gegen die tiefe Schwärze der Wände und der Decke abstachen. Diese Fahne befindet sich noch jetzt in der Altneusynagoe Es ist dies ein merkwürdiges Privilegium der Prager Judengemeinde. Die Fahne trägt auf der einen Seite in hebräischer Sprache wörtlich folgende Inschrift: Der Herr Zebaot erfüllt mit seiner Herrlichkeit «den ganzen Erdball. 117 Jahne der kleinen jüdischen Zeitrechnung, das ist 1357 der üblichen Zeitrechnung, erteilte Kaiser Carolus II. der Prager Judenschaft das Recht, eine Fahne zu führen. Dieses Recht wurde auch erneuert (bestätigt) in den Tagen des Kaisers Ferdänandus gesegneten Andenkens. Durch die Länge der Zeit aber ging sie (die Fahne) zugrunde. Jetzt aber wurde sie zu Ehren unseres Herrn und Kaiser Carolus VI. — der Herr verleih' ihm Ruhm — bei der glücklichen Geburt seines erlauchten Sohnes, des Erz? herzogs Leopold, renoviert Ein unübersetzbares hebräisches Chronogramm gibt als Jahreszahl dieser Restauration 1715 m. Der herkömmlichen Sitte gemäß bestieg der greise Rabbi die: Stufen, die zu der Bundesläde führen. Die versammelte Menge erwartete, heute wie immer schöne Worte der Er-

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