Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 38 (16.9.1927)
- Date
- 1927-09-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3064299-3064336--15699-3088499- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
ÖIE WAHRHEIT «IIMI! ■■■W Seite 5 meindewesen gesetzlich geregelt. Die Juden erhielten eine weitgehende Gemeindeautonomie. Jede Ortschaft hatte ein Kahal (Gemeinde), die Mitglieder wählten nach einer bestimmten Wahlordnung die Gemeindeältesten und „unanimi voto et consensu" ihre Rabbiner und Richter, die nicht nur alle Fragen rein religiöser Natur, sondern auch alle zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entscheiden hatten. Dem Staate gegenüber vertrat der Kahal die einzelnen Juden. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bildete es sich als ständige Einrichtung heraus, daß die Gemeinden der einzelnen Provinzen regelmäßig über gemeinsame Fragen berieten und eine Körperschaft bildeten, die „waad" (Versammlung) genannt wurde. Der Regierung gegenüber vertrat die Juden der Syndikus Generalis, der in den Erlässen des Königs auch „Judäus quiin palatia nostra residet" genannt wird. Dieser „waad" erwarb sich in der ganzen Judenheit eine hoch angesehene Stellung. Mit Anfragen über religiöse Gegenstände wandte man sich an ihn aus fernen Ländern. Christliche Kaufleute aus dem Auslande baten um seine Beihilfe in Streitigkeiten mit polnischen Juden. So war diese ganze jüdische Gemeindeorgansation eine der Stützen der staatlichen Ordnung. Kaiserin Katharina II. hatte 1776 den Juden in der an Rußland gefallenen Provinz „die alten Freiheiten" garantiert. Aber es lag nicht im Geiste russischer Regierung, ihren Untertanen, besonders wenn sie Juden waren, so viel Selbständigkeit zu gestatten. Daher wurden in den Jahren 1786 und 1795 die Tätigkeit der Gemeinden auf die geistlichen und fiskalischen Angelegenheiten beschränkt. Im Jahre 1804 wurden die Rabbinate von den Kahalverwaltungen getrennt. Erstere hatten ausschließlich über die religiösen Angelegenheiten zu wachen, während die letzteren für den regelmäßigen Einläuf der Judensteuern verantwortlich waren. Den Cherem anzuwenden, war ihnen untersagt. Dies war eine Nachahmung der Judenpolitik Josef IL, die dahin strebte, die Juden mit der nichtjüdischen Bevölkerung zu verschmelzen, und sie in deren soziale Organisation einzureihen. Von da ab ging das Streben der russischen Regierung dahin, die Juden zu „munizipalisieren", ihren „Separatismus" zu zerstören, sie durch allerlei Zwangsmittel von außen her in die nichtjüdische Gesellschaft aufgehen zu lassen. Die Arbeit an der Russifizierung erreichte unter Nikolaus I. den Gipfel der Grausamkeit und Absurdität. Alles sollte den Juden den Wert der russischen Kultur klarmachen und sie bewegen, ihren „Separatismus" aufzugeben und in der russischen Gesellschaft aufzugehen. Im Jahre 1844 erließ er einen Ukas, wonach „die Juden in den Städten und den Weilern unter die Jurisdiktion der allgemeinen Verwaltung zu stellen waren, und die Kanals aufgehoben werden sollten". In ganz Westeuropa war dies eine Folge der vollkommenen Gleichstellung der Juden in bürgerlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht. Aber Nikolaus erhielt die ganze Rechtlosigkeit der Juden aufrecht, sowie ihre Sondersteuern an Geld und Blut. Natürlich mußte ein Rudiment der jüdischen Gemeindeverwaltung bestehen bleiben, dessen sich die Staatsbehörde zu diesem doppelten Zwecke bediente. Die jüdische Gemeinde wurde also zu einer Rekrutenfängerin und Steuerexekutorin erniedrigt. Sie wurde ein Gegenstand der Verachtung und des Hasses von Seiten der jüdischen Massen. Das findet seinen schärfsten Ausdruck in den Schriften der jüdischen und hebräischen Sittenschilderer jener Zeit, die fürchterliche Anklage gegen den Kahal deswegen erheben. Die Rabbiner entschieden natürlich nach wie vor in rituellen und eherechtlichen Dingen, aber die jahrhundertealte Uebung, ihre Rechtsstreitigkeijen vor die Rabbiner zu bringen, konnte man den Juden über Nacht nicht austreiben. Iin Oesterreich erhielt sich der rabbim'sche Gerichtshof (B e t h - D i n) noch lange nach der Emanzipation. Mit der Thronbesteigung Alexanders II. schien die grauenvolle Aera Nikolaus I. auch für die Juden ein Ende zu nehmen. Allein auf die Zeit der liberalen Reformen (Bauernbefreiung, Semstwoverfassung und andere) kam, infolge eines wahnsinnigen Attentates, eine Periode ärgster Reaktion; natürlich tobte sie sich am schlimmsten gegen die Juden aus. Wilna regierte damals Michael M u r a w j e w, „der Henker", den der Zar als Generalgouverneur hingeschickt hatte, um nach dem polnischen Aufstand die Russifizierung mit der grausamsten Rücksichtslosigkeit durchzuführen. Die Bürokratie ergab sich mit Wonne dem Kampf für die Russifizierung, gegen den „jüdischen Aberglauben und Separatismus". Nun kam ein getaufter Jude, der es doch wissen mußte, und verriet in grundgelehrten Ausführungen die geheime Quelle dieser beiden unausrottbaren Uebel. Wie sollte sie da nicht aufmerksam lauschen? Vergebens wiesen jüdische Schriftsteller, u. a. der berühmte Leon L e w a n d a, auf die offenbare Unwissenheit Brafmans hin und auf seine Verkennung der historischen Rolle, die der Kahal spielte. Die Bürokraten, die kein selbständiges Urteil hatten, „glaubten" dem Denunzianten. Jakob Brafman war in seiner frühen Jugend mit Mühe den Nachstellungen der Schergen seiner Gemeinde entgangen, die ihn unter die nikolaistischen Soldaten stecken wollten. Sein Haß richtete sich merkwürdigerweise nicht gegen die Macht, die die jüdische Gemeinde so entwürdigt hatte, sondern — gegen die jüdische Gemeinde- Ein Gutes hatte seine Schandschrift doch: sie regte ernste Männer an, die Dokumente jüdischen Gemeindelebens zu sammeln und zu erforschen. Der christliche Professor M. Bierschadski hat als erster in dieser Richtung Bahnbrechendes geleistet und den Grund zu dem Forschungsgebiet gelegt, auf dem die Arbeiten noch lange nicht abgeschlossen sind. Einige Jahre darauf war Brafmans Pasquill total vergessen. Die Juden hatten bald angefangen, die russischen Schulen aller Kategorien zu füllen und auch in allen anderen Beziehungen ihren „Separatismus" so gründlich abzulegen, daß es der russischen Bürokratie zu viel wurde und sie auf Mittel sann, diesen „Separatismus" wieder aufleben zu lassen. Sie fand bekanntlich, daß Pogrome, Austreibungen, Matgesetze, Numerus clausus die besten Mittel dazu waren .... Nun wird — wenn der Ankündigung die Tat folgt — der Verschollene von den Toten auferstehen und gewürdigt werden, in deutschem Gewände vor ein europäisches Publikum zu treten, eingeführt von einem leibhaftigen Universitätsprofessor. In früheren Zeiten übersetzte man aus dem Russischen ins Deutsche Schöpfungen der führenden Geister. Den Antisemiten war es vorbehalten, russische Hintertreppenliteratur ins deutsche Publikum einzuführen. Den Anfang machte man mit den „Protokollen der Weisen von Zion", nun folgt das „Buch vom Kahal". Aber es fehlt ein Mittelglied. Der Geist, den Brafman geweckt hatte, wehte nämlich noch manches Jahr und erweckte einen neuen Propheten namens Hippolyt Lutostanski. „Ueber den Gebrauch von Christenblut bei den Juden" verfaßte er eine Schrift und 1879 ein zweibändiges Werk „Der Talmud und die Juden". Dieser Schmöker, mit dem verglichen die um diese Zeit entstandenen Schriften von August Rohling wahre Fundgruben echter Gelehrsamkeit sind, geriet alsbald in Vergessenheit. Aber C. B u t r u i kündigte 1907 eine Neuausgabe davon an, und zwar in seinem Buch „Wragi roda tschelowjetscheskewo" (Feinde des Menschengeschlechtes), welches die andere Ausgabe der „Protokolle" enthält utk! das u. a. ermöglicht hat, deren Herkunft und Entstehungszeit genau zu fixieren.*) Man sieht also den wahren Zusammenhang zwischen den Werken Von Nilus und Brafman. Organisation der jüdischen Wanderfürsorge in Oesterreich. Ueber Einladung des Präsidiums der israelitischen Kultusgemeinde Wien fand am 11. September 1927 im Sitzungssaale der Kultusgemeinde eine Aussprache übeT Probleme der jüdischen Wanderfürsorge statt. Das einleitende Referat wurde vom Geschäftsführer der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge in Deutschland, Herrn S. Adler-Rudel, erstattet. Der Einladung hatten Folge geleistet: der Verband der israelitischen Kultusgemeinden im Bundesstaate Oesterreich, vertreten durch seinen Obmann, Herrn Baumeister Hugo Wmkler, Groß-Enzersdorf, die Kultusgemeinden: Graz (Vorsteher Karl Schwarz), Linz (Präsident Benedikt Schwager), Salzburg (Rabbiner Dr. Papo), Innsbruck (Vorsteher Siegfried Graubart), des ferneren Vertreter der Jüdischen Fürsorgezentraie in Prag (Marcus Ungar) und der Kultusgemeinden Brünn (Vorsteher Dr. Moriz Brunner), Lundenburg (Vorsteher Wilhelm Gold) und Bratislva (Vorsteher Isidor Fleischmann und Isidor Engel), ferner für die Israelitische Allianz in Wien, Notar Dr. Julius Bermann und Sekretär Dr. A. Kaminka, für die Zentralstelle *) Vgl. Bmjamin Segel: „Die Protokolle der Weisen von Zion", Berlin, Philo-Verlag, S. 31 ff.