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Die Wahrheit · 1927-09-09 · Heft 37 (9.9.1927) · page 9

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1927
Issue
Heft 37 (9.9.1927)
Date
1927-09-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Lebens von denen, die sie ausführen sollten, arg mißverstanden. Baron Hirsch beabsichtigte offenbar mit seiner galizischen Schulstiftung im Kleinen dasselbe, was er mit der später ■ von ihm gegründeten Jewish Colonization Association in großem Maßstabe erreichen wollte, nämlich die großen Massen der Juden im Osten aus dem Kleinhandel und dem Vermittlungsgeschäft in die produktive wirtschaftliche Tätigkeit des Handwerks (und der Landwirtschaft) überzuführen. Allein anstatt Handwerk- und Gewerbeschulen zu errichten, errichteten die Kuratoren in Wien und die Landeskomitees in Lemberg und Krakau etwa 50 jüdische Volksschulen, die ganz überflüssig waren, da es den Juden keineswegs an Volksschulen mangelte. Dadurch wurde die Absicht des Baron Hirsch in ihr Gegenteil verkehrt. Als der neue Generalsekretär Dr. Arnold Ascher, in tiefem Verständnis für die Bedürfnisse der jüdischen Bevölkerung, Anstalten traf, das ganze Schulwerk auf realer Basis umzubauen, brach der Weltkrieg aus, nachher kam die Inflation und der Zusammenbruch der österreichischen Wirtschaft: das Stiftungsvermögen wurde bis auf einen kleinen Rest weggeschwemmt. Unter dem Vorsitz des Großpräsidenten der Wiener B'nei-B'rith-Logen Dr. Edmund Kohn und unter Mitwirkung des Dr. Arnold Ascher hat sich jetzt ein Komitee gebildet, welches die Baron Hirsch-Stiftung neu aufbauen will, in der ausgesprochenen Absicht, den Tendenzen des Stifters zu folgen. Diese Männer wollen also die innerhalb der polnischen Judenheit herrsehende Strömung zum Handwerk unterstützen. Ihre Namen bürgen für den Ernst dieser Bestrebungen — doch das gehört schon auf ein besonderes Blatt. Materialien zur Geschichte der Entstehung des Kultusgemeindebezirkes Wien XXI. (Floridsdorf). (Fortsetzung.) Sowohl Synagoge als auch Gemeinde waren in ihrer Anlage als streng orthodox gedacht. Das Gotteshaus hatte ursprünglich den Almemor in der Mitte; der Ritus des Betens war nach dem damaligen nordungarischen Minhag gehalten; nicht wenige Kinder aus Floridsdorf und Jedlesee besuchten die orthodoxe Talmud-Thora-Schule in der Leopoldstadt, wobei sie den sieben Kilometer langen Weg. bevor der Stellwagenverkchr eingeführt war, zu Fuß zurücklegten. Eine Zeit lang wurde sogar der Plan erwogen, den Schwiegersohn des Rabbiners Salonion Spitzer (Schiffsdiule). Rabbiner Kohn, nach Floridsdorf zu berufen. Essollte aberbaldanders kommen. Am 16. März 1877 waren die Statuten der zu bildenden neuen Gemeinde überreicht worden, am 17. September 1879 langte die ministerielle Bewilligung zur Bildung der Gemeinde herab (es dürfte dies einer der letzten Akte des aus dem Amt scheidenden Ministers Karl von S t r e m a y r gewesen sein) und am 8. Februar 1880 fanden die Neuwahlen für den Vorstand der kreierten Kultusgemeinde statt. Nach den Bestimmungen der genehmigten Statuten wurde aber das passive Wahlrecht nur den österreichischen Staatsangehörigen eingeräumt. Hierdurch blieb die Möglichkeit der Repräsentanz nur den aus Mähren und Böhmen stammenden sowie den nur wenigen bereits naturalisierten Gemeindemitgliedern vorbehalten. Erstere waren aber zumeist reformfreundlich eingestellt und ihr Vorbild war nicht die Schiffschule, sondern der Stadttempel, wo die Feuersgi u t der Jellinekschen Beredsamkeit loderte. Die Wortführer dieser Anschauung gingen unter den angegebenen Verhältnissen fast kampflos aus der Wahlurne hervor. Josef Bit c h w a 1 d (aus Holics, aber bereits heimatsberechtigt) wurde Präses der neugebildeten Gemeinde: ihm standen zur Seite Moritz Schwarz (aus -JMikolsburg) als Präses-Stellvertreter, Redlich Adolf (aus Gaya) als Kassier und Gerson Skamperl als Kontrollo r. Josef B u c h w a 1 d, ein durchaus großzügiger Mann, von Ideen erfüllt und mit Tatkraft ausgestattet, der aber durch das eifrige Bestreben, die einmal gefaßten Entschlüsse und Beschlüsse auch unter allen Umständen durchzuführen, auf Widerstände stieß, sollte auf die Gestaltung der Gemeinde durch fast zwei Jahrzehnte direkt und indirekt starken Einfluß ausüben. Die Schwierigkeiten der neuen Leitung in finanzieller Hinsicht waren bedeutend. Auf der Synagoge lastete eine Hypothek der Korneuburger Sparkasse, deren Annuitäten gewissenhaft eingehalten werden mußten; die von Simon Pragan vorgestreckte bedeutende Summe — als schwebende Schuld — sollte irgenwie abgetragen werden; wogegen die Tempelsitze teilweise fest verkauft worden waren („Stammsitze") und demgemäß zur Deckung der Bedürfnisse nur in geringem Maße in Betracht kamen. Der Ertrag des Friedhofes wiederum floß damals der Chcvra Kadischa zu; die neu eingeführte Kultussteuer (statt der bis dahin geltenden freiwilligen Beiträge) wurde, wie auch anderswo, unlieb aufgenommen und nur zögernd entrichtet. Trotzdem faßte der neue Vorstand am 10. April 18S0 den Entschluß, einen Konkurs zur Besetzung des Rabbinerpostens auszuschreiben. Nach den in demselben angegebenen Bedingungen konnten nur moderne Rabbiner um denselben sich bewerben. Diese Tat des neuen Vorstandes hatte vollen Erfolg. Aus der Anzahl der Bewerber ging nämlich als Sieger hervor: der bisherige Rabbiner in Brüx (Böhmen), Dr. Josef Samuel Bloch. (Fortsetzung folgt.) Glossen. Der fünfzehnjährige Moses M ö r s e 1, aus Radym in Polen gebürtig;, war der erste der Juli-Demonstranten, der wegen Erpressung verurteilt wurde. Man wird nicht sagen können, daß der kleine, kaum dem Kindesalter entwachsene Junge durch die von den bescheidenen Antisemiten so verpönte jüdische Aufdringlichkeit zu der ersten Rolle als Angeklagter gelangt sei. Da hat sicherlich nur der Zufall, dieser bekanntlich ganz systemlos arbeitende Regisseur, entschieden, dem gewiß nicht zuzumuten ist, daß ihn der Vorname Moses und das polnische Nest irgendwie beeinflußt hätte. Der Vorsitzende hat übrigens dem kleinen Erpresser, trotzdem dieser auch schon durch das Spiel mit Kopf und Adler als Hasardeur einigermaßen mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, nicht nur das jugendlicher Alter und die große Aufregung als Milderungsgrund zugebilligt. Er hat auch ausdrücklich anerkannt, daß der fünfzehnjährige Moses Mörsel aus Radym in Polen bei der Besetzung des fremden Autos, zu der er kein Recht hatte, doch von einem Beweggrunde geleitet war, „der menschlich und lobenswert ist". Er wollte nämlich das Auto für den Verwundetentransport akquirieren. Kein Zweifel, das Gesetz gestattet die freiwillige Ausführung solcher moralischer und lobenswerter Handlungen nur dem rechtmäßigen Eigentümer eines Autos und kann es nicht dulden, daß jemand von unbefugter Seite hierzu gepreßt wird. Der Eigentümer des Autos konnte mit gutem Rechte darauf hinweisen, daß er sein Auto zu anderen Zwecken gekauft habe, und er wird sicherlich dem kleinen Angeklagten als Ersatz für die bedingte Strafe, die er sich durch seine gesetzwidrige Handlung zugezogen, neidlos die Anerkennung seiner ^menschlichen und lobenswerten Beweggründe" gönnen. Der Gerichtshof hat in wahrhaft ergreifender Weise durch die Bedingtheit der Strafe die Strenge des Gesetzes mit menschlicher und lobenswerter Güte zu vereinigen gewußt. Selbst die verunglückte, den Angeklagten eher gefährdende als schützende Rede seines Verteidigers hatte den Gerichtshof nicht irritiert. Die Gemahlin Wilhelm II., deren soeben in einem amerikanischen Blatte zum Abschlüsse gelangten Erinnerungen das peinlichste Aufsehen in

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