Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1927
- Issue
- Heft 33 (12.8.1927)
- Date
- 1927-08-12
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 12 Ifflffl^^ DIE WAHRHEIT menschlichen Empfindens, über die Achtung, die man den Toten entgegenbringt, rücksichtslos hinwegzusetzen, und so haben wir in letzter Zeit bereits eine traurige Anzahl von Qräber- und Friedhofschändungen miterleben müssen. Ein Abgrund tut sich da vor uns auf, über welchen kein Weg des Verständnisses führt, und fassungslos stehen wir solchen Ausbrüchen rohester Gesinnung gegenüber. Die Polizei hat natürlich sofort nach den Uebeltätern gefahndet und dieselben natürlich in deutschvölkischen Kreisen ermittelt. Der einstweilen als flaupttäter Ermittelte wird allerdings von der Kölner nationalsozialistischen Organisation verleugnet. Er sei vor einiger Zeit aus der Gruppe ausgeschlossen worden und habe die Tat nun vielleicht . aus Rache verübt. Die Untersuchung hierüber ist noch nicht abgeschlossen. Fest steht jedoch, daß seine ebenfalls verhafteten Helfer gleichfalls Anhänger der völkischen Bewegung sind. Beschimpfung der jüdischen Religion. Der 32 Jahre alte frühere Redakteur der antisemitischen „Schlesischcn Volksstimme", Karl Bark, hatte sich unlängst vor dem Großen Schöffensenat in Breslau wegen Gotteslästerung im Sinne des Paragraphen 166. St.-G.-B. zu verantworten, weil er in genannter Zeitung am 12. März d. J. einen Artikel „Die jüdische und die n i c h t j ü d i s c h e Finanz" veröffentlicht hat, in welchem es heißt: „Die Biindcslade ist die große Zentralkasse des Judentums. Wie machtvoll muß sie anschwellen, wenn jeder Jude verpflichtet ist, von seinen Wuchergewinnen einen Prozentsatz in die Gemeinschaftskasse abzuführen. Nun begreift man, wie jedes Geschäft eines Juden zu einem Gemeinschaftsgeschäft wird, in dem alle Juden eine einige große Gesellschaft — Kompagnie — darstellen. In der Bundeslade aber sitzt Jahwe, „denn — wie der Jude Marx bekennt — der Gott der Juden ist das Geld." Der Angeklagte verantwortete sich damit, der Artikel stamme aus dem Buch von F r i t s c h, welches bisher unbeanstandet geblieben ist, und bestätigte damit nur die Auffassung, welche wir schon längst hatten, daß ein antisemitischer Schriftsteller vom anderen abschreibt. Trotzdem hielt der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten für erwiesen, da durch den genannten Artikel die den Juden heilige Bundesiade beschimpft worden sei. Das Gericht verurteilte Karl Bark zu einer Geldstrafe von 140 Mark an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 14 Tagen. Aus diesem Urteil ersieht man, daß sich endlich in Deutschland die Anschauung durchzusetzen beginnt, daß alle Religionen ein gemeinsames heiliges Gut zu schützen haben und daher auch nicht die jüdische Religion von dem Schutze, welches das Gesetz diesem Gute gewährleistet, ausgeschlossen werden kann. Es werden sich daher in Deutschland antisemitische Sudelblätter künftighin doch wohl überlegen, die heiligsten Gefühle unserer Religionsgenossen durch abscheuliche und niederträchtige Besudelung der jüdischen Religion zu verletzen. Leider muß gesagt werden, daß nach all dem, was wir in Oesterreich in dieser Beziehung erlebt haben, selbst ein so empörender Artikel, wie der vorliegende, seitens der österreichischen Staatsanwaltschaft unbeanstandet geblieben wäre, obwohl auch das österreichische Gesetz, ebenso wie das deutsche, die Handhabe dazu bietet, um derartigen Ausschreitungen einer zügellosen Preßhetze entgegenzutreten. Kein Numerus clausus in Polen. Ist es nicht schon traurig gienug, wenn eine Sache, die im zwanzigsten Jahrhundert, im Jahrhundert der Demokratie und der Menschenrechte, eine Selbstverständlichkeit sein sollte, als besondere Errungenschaft in die Welt hinausposaunt werden muß und auch als solche aufgefaßt wird? Aber die Ansprüche, welche besonders wir Juden puncto Gerechtigkeit an gewisse Staaten des Ostens zu stellen gewohnt sind, sind bereits so sehr herabgemindert, daß selbst eine Meldung wie diese, trotzdem sie nichts anderes beinhaltet als die Anerkennung selbstverständlicher Grundsätze der modernen Staatsverfassung, unter vielen tausenden Glaubensgenossen die Befreiung von einem Alpdruck bedeutet, der schwer auf ihnen lastete. Wie nämlich aus Warschau gemeldet wird, hat die Expertenkommission des politischen Komitees des Ministerrates in ihrer Junisession unter anderem den folgenden Beschluß gefaßt: In der Frage des Numerus clausus erklärte die Kommission, daß bei der Aufnahme von Hörern in die höheren Lehranstalten kein nationales oder religiöses Moment maßgebend sein darf. Es müssen' die entsprechenden Verordnungen erlassen werden, damit dieser Grundsatz Loben erhält, und sie müssen in einem solchen Zeitpunkt erlassen werden, daß die Möglichkeit besteht, daß siie noch im Schuljahr 1927/28 zur Geltung kommen können. Gemäß diesem Beschluß hat der Unterrichtsminister in einem Zirkular an die Rektoren der akademischen An stalten an den Erlaß vom 20. September 1926 erinnert, wonach bei einer Einschränkung der Zahl der Hörer, wenn eine solche notwendig sein sollte. genau entsprechend dem Punkt 86 des Gesetzes über die höheren Lehranstalten vorzugehen ist. Weiters erinnert der Minister an das Zirkular vom 25. September 1925, welches feststellt, daß die voiri Gesetz zugelassenen Au f nahmeb es ch r än ku ngen nicht nach nationalen oder religiösen Gesichtspunkten behandelt werden dürfen. Der Präsident des. Ordens Bnei-Brith in Europa. Der Präsident des unabhängigen Ordens Bnei-Brith, Mr. Alfred C o h e n aus C i n c i n n a t i, U. S. A., der sich gegenwärtig auf einer Europareise befindet, wurde vor kurzem vom Reichskanzler Dr. Mar x, den er durch Rabbiner D. Bäck vorgestellt wurde, in überaus liebenswürdiger Weise empfangen. Herr Alfred Cohen hat auf seiner Reise mehrere Interviews erteilt und sich hierbei u. a. auch über Henry Fords Bekehrung folgendermaßen geäußert: „Jedermann in Amerika weiß, daß Ford sehr ungebildet ist. Die antisemitischen Artikel sind von Leuten geschrieben worden, die Ford bezahlt hat, und daher trägt Ford auch die Verantwortung für sie. Jetzt sagt Ford, er sehe, daß die gegen die Juden erhobenen Beschuldigungen nicht auf Wahrheit beruhen und daß er daher um Verzeihung bitte. Sollen wir ihm glauben, so erwarten wir, daß er jetzt von seinem großen Reichtum in der Richtung Gebrauch machen wird, die Intoleranz zu bekämpfen, sei es die Intoleranz gegen Juden oder gegen andere. Wir wissen, daß es in der Welt noch viele ebenso ungebildete Leute gibt wie Ford, die dieselben Fehler machen, für die jetzt Ford um Verzeihung bittet ... So sehr Fords Publikationen in Amerika Schaden anrichteten, so ist der Schaden in Europa, insbesondere in denjenigen Ländern, in denen die Juden es ohnedies schwer haben und wo der Boden für judenfeindliche Ausstreuungen sehr günstig ist, noch viel größer gewesen. Zehn Jahre lang hat Ford ungeheure Summen für diese geistigen Giftgase ausgegeben, jetzt mag er sich zehn Jahre lang bestreben, gutzumachen. Tut er dies, so wird man wissen, daß seine Bitte um Verzeihung ehrlich gemeint war." Der Antisemitismus, sagte Herr Cohen weiterhin, werde wohl in Amerika nicht Wurzel fassen. Er wies dabei auf die freundschaftliche Zusammen arUeit der Bn|ei Brith-Logen mft der röderation der Christlichen Kirchen in Amerika hin. Mr. Cohen erklärte sich als entschiedener Gegner der Mischehe, weil sie gleichbedeutend sei mit einer Entfernung vom Judentum. Ueber die religiöse Kinder- und Jugenderziehung in Amerika sprach Herr Cohen in lobenswerten Worten. Sie sei durch cl'ne Fülle von Colleges und anderen Schulen, durch Zusammenarbeit in Bruderschaften der Bnei Brith-Loge in den letzten Jahren stark gefördert worden. Ein Talmud-Fund in der Linzer Studienbibliothek. Die eingehende Untersuchung und Beschreibung der rund 1200 Handschriften der Li'nzer Stndiienbibliothek durch Direktor Dr. Konrad Schiff mann förderte auch eine Menge bisher unbekannt gebliebener Bruchstücke ehemaliger Kodiizes zutage, darunter Blätter aus dem achten und neunten Jahrhundert. Zu den interessantesten Funden dieser Art gehört ein Pergamentblatt mit hebräischen Schriftzeichen. das der Handschrift Cc VI 10 aus dem 15. Jahrhundert, theologischen Inhaltes, als Nachsteckblatt beigebunden war und jetzt abgelöst ist Rabbiner Dr. Kutt ein. dem Direktor Dr. Konrad Schiffmann seinen Fund zeigte, erkannte in dem Fragment ein Blatt einer Talmud41andschrift, und zwar aus dem talmudischen Zivilrecht, dem sogenannten Traktate Baba kama, stammend. Die Vermutung, daß das Bruchstück aus einem Talmud-Exemplar des 14. Jahrhunderts und wahrscheinlich aus der berühmten Talmud-Schule in Wieraer- Neustadt stamme, erhält durch die Angaben Dr. Konrad Schiffmanns eine Stütze, weil das ehemalige Zisterzienserstift Baumgartenberg, aus dem der Kodex stammt, mit seinem Mutterkloster Heiligenkreuz in reger Verbindung stand, und die Talmud-Handschrift sehr wohl von dort bekommen haben kann.